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   OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20   

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OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20 (https://dejure.org/2021,53593)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2021 - 3 U 350/20 (https://dejure.org/2021,53593)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2021 - 3 U 350/20 (https://dejure.org/2021,53593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 249 Abs 1 BGB
    Höhe des Restschadensersatzanspruches in den Diesel-Abgasskandalfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189; Prüfstanderkennungsfunktion und Umschaltfunktion einer Motorsteuerungssoftware; Unzulässige Abschalteinrichtung; Begriff der Sittenwidrigkeit; Anrechnung gezogener Nutzungen; Einrede der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20
    Nach diesen Maßstäben ist die Entscheidung der hierfür verantwortlichen Personen, Motoren mit der hier in Streit stehenden Motorsteuerungssoftware unter Verschweigen von deren Eigenschaften durch Lieferung an die XY AG zum Zweck des Einbaus in die dort produzierten Fahrzeuge in Verkehr zu bringen, als sittenwidrige Handlung zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rz. 16).

    Der im Vertragsschluss liegende Schaden kann durch die bezeichneten Maßnahmen nicht rückwirkend entfallen (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rz. 58).

    Bereits die Lebenserfahrung spricht dafür, dass Kraftfahrzeugkäufer vom Kauf eines Fahrzeugs zu den ihnen angebotenen Bedingungen Abstand nehmen würden, wenn ihnen der verschwiegene Umstand bekannt wäre, dass das betreffende Fahrzeug zwar formal über eine EG-Typgenehmigung verfügt, aber wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung diese nicht hätte erhalten dürfen, weshalb Maßnahmen der die Typgenehmigung erteilenden Behörde und dem folgend der Zulassungsstelle bis hin zur Stilllegung drohen (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rz. 49).

    Das ist der Fall, wenn der Ausgleich den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rz. 65).

    Weder der Präventionsgedanke deliktischer Normen noch ein denkbares Interesse der Beklagten, den auszugleichenden Vorteil durch eine Verzögerung des Rechtsstreits anwachsen zu lassen, stehen dem Ausgleich entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rz. 67 f.).

    Nach der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beanstandeten (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rz. 82), eine fahrstreckenabhängige lineare Vorteilsziehung unterstellenden Berechnungsmethode für den Wert der anzurechnenden Gebrauchsvorteile - Kaufpreis (40.500,00 EUR), multipliziert mit dem Quotienten aus der von dem Käufer bis zur letzten mündlichen Verhandlung gefahrenen Strecke (87.911 km) und der erwartbaren Restlaufleistung bei Vertragsschluss (250.000 km) - ergibt sich ein anzurechnender Wert der Gebrauchsvorteile von 14.241,58 EUR.

    (a) Der Schadensersatzanspruch ist mit dem Abschluss des Kaufvertrags zwischen dem Kläger und der Autohaus L. GmbH & Co. KG im Jahr 2012 entstanden, da zu dieser Zeit der Vermögensschaden eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rz. 48).

    Das nachträgliche Software-Update war - ungeachtet der Folgen seiner Installation - aus Rechtsgründen nicht geeignet, einen auf Erstattung des Kaufpreises gerichteten Schadensersatzanspruch des Käufers eines Fahrzeugs mit Dieselmotor des Typs EA 189 EU5 entfallen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rz. 58).

    Der Kläger hat der Beklagten die Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges nicht zu den Bedingungen angeboten, von denen er sie im Hinblick auf den im Wege der Vorteilsausgleichung geschuldeten und vom Kaufpreis in Abzug zu bringenden Nutzungsersatz hätte abhängig machen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rz. 85).

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20
    Dem Kläger musste bekannt sein, ob er beim Kauf des Fahrzeugs die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als selbstverständlich vorausgesetzt hatte und ob er das Fahrzeug auch gekauft hätte, wenn er von dem Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung und den damit möglicherweise verbundenen (rechtlichen) Konsequenzen gewusst hätte (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20, Rz. 21).

    Die dem Kläger bekannten Tatsachen reichten aus, den Schluss nahe zu legen, dass der Einbau der Motorsteuerungssoftware, die nach ihrer Funktionsweise ersichtlich auf Täuschung der zuständigen Genehmigungsbehörde abzielte, auf einer am Kosten- und Gewinninteresse ausgerichteten Strategieentscheidung beruhte (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20, Rz. 22).

    Da die erforderliche Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bereits vorhanden ist, wenn die dem Geschädigten bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners - bzw. seines verfassungsmäßig berufenen Vertreters im Sinne von § 31 BGB - als naheliegend erscheinen zu lassen, bedurfte es nicht näherer Kenntnis des Klägers von den internen Verantwortlichkeiten im Hause der Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20, Rz. 23).

    Darauf, ob der Kläger bereits 2016 aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zog, insbesondere aus ihnen einen Anspruch aus § 826 BGB herleitete, kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20, Rz. 26).

    Es war im Gegenteil ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 826 BGB sowie zur sekundären Darlegungslast erkennbar, dass sich diese Rechtsprechung auf die hier vorliegende Fallkonstellation übertragen lassen würde, so dass die Rechtsverfolgung schon 2016 hinreichende Aussicht auf Erfolg versprach und zumutbar war (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20, Rz. 28).

  • OLG Stuttgart, 09.03.2021 - 10 U 339/20

    VW-Abgasskandal: Herausgabeanspruch eines Käufers eines Neuwagens nach Eintritt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20
    Im Falle des Erwerbs eines Neuwagens findet die Vorschrift des § 852 BGB deshalb auch dann Anwendung, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nicht direkt von dem schädigenden Hersteller, sondern über einen Vertragshändler erworben hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20, Rz. 36 ff; Urteil vom 10.02.2021 - 9 U 402/20, Rz. 40 ff; OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2021, 7 U 1602/20, Rz. 46 ff; OLG Oldenburg, Urteil vom 22.04.2021, 14 U 225/20, Rz. 42 ff).

    Wäre § 852 S. 1 BGB nicht anwendbar, wenn der geschädigte Verbraucher die Möglichkeit zum Anschluss an eine Musterfeststellungsklage hat, würden entgegen der erklärten Zielsetzung des Gesetzgebers der Musterfeststellungsklage Rechte von Verbrauchern, namentlich derjenigen mit verjährten Ansprüchen, eingeschränkt statt gestärkt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20, Rz. 48 ff; Urteil vom 12.05.2021 - 9 U 17/21, Rz. 65).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist das Erlangte nicht lediglich der Gewinn, den die Beklagte aus der Veräußerung des Motors erzielt hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20, Rz. 61; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021 - 13 U 168/21, Rz. 83; OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2021 - 6 U 934/20, Rz. 65; aA OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2021 - 9 U 17/21, Rz. 67).

    Abgesehen davon, dass die nach allgemeinen Grundsätzen für eine Entreicherung darlegungsbelastete Beklagte zu der Höhe solcher Kosten nicht vorgetragen hat, bliebe aufgrund ihrer Bösgläubigkeit ihre Herausgabepflicht nach § 852 S. 1 BGB von einer unterstellten Entreicherung unberührt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20, Rz. 69).

    Hätte sich die Beklagte hier nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, wären bei der Schadensberechnung die bis zur Rückabwicklung durch Herausgabe des Fahrzeugs gezogenen Nutzungen zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20, Rz. 60).

  • OLG Stuttgart, 12.05.2021 - 9 U 17/21
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20
    Wäre § 852 S. 1 BGB nicht anwendbar, wenn der geschädigte Verbraucher die Möglichkeit zum Anschluss an eine Musterfeststellungsklage hat, würden entgegen der erklärten Zielsetzung des Gesetzgebers der Musterfeststellungsklage Rechte von Verbrauchern, namentlich derjenigen mit verjährten Ansprüchen, eingeschränkt statt gestärkt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20, Rz. 48 ff; Urteil vom 12.05.2021 - 9 U 17/21, Rz. 65).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist das Erlangte nicht lediglich der Gewinn, den die Beklagte aus der Veräußerung des Motors erzielt hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20, Rz. 61; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021 - 13 U 168/21, Rz. 83; OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2021 - 6 U 934/20, Rz. 65; aA OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2021 - 9 U 17/21, Rz. 67).

    Wird einerseits der Vorteil der Eigentums- und Besitzerlangung voll auf das Erlangte angerechnet, führt das in den Fällen, in denen das von dem Schädiger Erlangte nur einen Teil des vom Geschädigten gezahlten Kaufpreises ausmacht, dazu, dass dann, wenn das Fahrzeug in geringerem Umfang genutzt worden ist, die Geltendmachung des Restschadensersatzanspruchs nach § 852 BGB für den Geschädigten wirtschaftlich schlicht sinnlos ist, weil er dem Schädiger wertmäßig weit mehr herausgeben müsste, als er von diesem erlangen kann (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2021 - 9 U 17/21).

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20
    Eine Software, die wie die streitgegenständliche Software aufgrund technischer Parameter die Betriebsart des Fahrzeugs - Prüfstandlauf oder Echtbetrieb - ermittelt und dementsprechend die Abgasrückführung aktiviert oder deaktiviert, was unmittelbar die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems beeinträchtigt, stellt danach eine Abschalteinrichtung dar (BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17, Rz. 12).

    Es ist offenkundig, dass die Abschalteinrichtung nicht durch das Prüfverfahren zur Emissionsmessung vorgegeben war, sondern dazu dienen sollte, unerkannt auf das Emissionsprüfverfahren einzuwirken (BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17, Rz. 12-15).

    Der Käufer eines betroffenen Fahrzeugs muss jederzeit damit rechnen, es aufgrund behördlicher Anordnung nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu dürfen (BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17, Rz. 19-22).

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20
    Die Vorschrift des § 852 S. 1 BGB hat den Charakter einer Rechtsverteidigung gegenüber der Einrede der Verjährung (BGH, Urteil vom 30.09.2003 - XI ZR 426/01, Rz. 60; Urteil vom 14.02.1978 - X ZR 19/76, Rz. 61).

    Da es sich bei dem gemäß § 852 BGB verbleibenden Anspruch um eine Fortsetzung des Schadensersatzanspruchs in anderem rechtlichen Kleid handelt, ist für die Vermögensverschiebung eine wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgebend (BGH, Urteil vom 14.02.1978 - X ZR 19/76, Rz. 63).

  • OLG Stuttgart, 24.09.2019 - 10 U 11/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW-Gebrauchtwagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20
    Die für die Beklagten Handelnden haben Behörden wie Käufer unter Inkaufnahme von deren Schädigung ebenso wie der Schädigung der Umwelt allein aus Profitstreben getäuscht (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.09.2019 - 10 U 11/19).
  • OLG Koblenz, 20.11.2019 - 10 U 731/19

    Argument der "exorbitanten Kumulation von Schadensersatzansprüchen" im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20
    Das Prinzip ausgleichender Gerechtigkeit gebietet es, dass der Käufer die mit dem Gebrauch der Sache einhergehenden Nachteile solange trägt, wie er auch deren Vorteile realisieren kann (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 08.07.2020 - 4 U 115/19, Rz. 74; OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.2019 - 10 U 731/19, Rz. 106).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 32/95

    Anforderungen an die Herbeiführung des Annahmeverzugs beim Leasingnehmer eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20
    Ein solches Angebot liegt vor, wenn die Leistung so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten wird, der Gläubiger also nur noch zugreifen muss (BGH, Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 32/95, Rz. 9).
  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 9/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20
    Die Entscheidung über den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist nicht von einem vorherigen Hinweis des Senats auf die bezeichneten Gründe abhängig, da es sich bei diesem Anspruch um eine Nebenforderung im Sinne des § 139 Abs. 2 S. 1 ZPO handelt (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2021 - I ZR 9/18, Rz. 213).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2021 - 13 U 168/21

    Herausgabeanspruch nach Verjährungseintritt bei Erwerb von Dieselskandal-Neuwagen

  • OLG Frankfurt, 07.06.2021 - 26 U 71/20

    Diesel-Skandal: Keine Bereicherungsansprüche bei Verjährung der

  • BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16

    Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des

  • OLG Karlsruhe, 09.07.2021 - 13 U 123/21

    Erhalt des Erlangten trotz verjährtem Schadensersatzanspruch

  • OLG Dresden, 21.10.2021 - 11a U 986/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen

  • OLG Koblenz, 29.07.2021 - 6 U 934/20

    Deliktische Haftung eines Kraftfahrzeugherstellers in einem sog. "Dieselfall":

  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01

    Voraussetzungen der Teilnahme am sog. Transferrubel-Abrechnungsverfahren;

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Schienenkartell III

  • BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12

    Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für

  • OLG Oldenburg, 22.04.2021 - 14 U 225/20

    Rechtliche Einordnung der vom Prozessbevollmächtigten erklärten "Rücknahme" der

  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 403/17

    Anspruch des Klägers auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 205/17

    Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

  • OLG Schleswig, 31.08.2021 - 7 U 187/20
  • OLG Koblenz, 31.03.2021 - 7 U 1602/20

    Anspruch auf Schadenersatz im Abgasskandal nicht verjährt

  • OLG Brandenburg, 08.07.2020 - 4 U 115/19
  • BGH, 06.11.2018 - XI ZR 369/18

    Neubeginn der Verjährung durch Anerkenntnis i.R.e. Zahlungsanspruchs gegen den

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19

    Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt"

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

  • BGH, 14.07.2022 - VII ZR 422/21

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    a) In der vorliegenden Konstellation des Erwerbs eines von einer Tochtergesellschaft der Beklagten hergestellten und in den Verkehr gebrachten Fahrzeugs, das mit einem von der Beklagten hergestellten und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motor ausgestattet ist, scheidet ein Anspruch des Geschädigten nach § 852 Satz 1 BGB gegen die Beklagte regelmäßig auch dann aus, wenn der Geschädigte das Fahrzeug als Neuwagen erworben hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 2. März 2022 - 5 U 104/21, juris Rn. 33; OLG Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2022 - 4 U 92/21, juris Rn. 58 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 11. Januar 2022 - 7 U 130/21, MDR 2022, 497, juris Rn. 75 ff.; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 19. November 2021 - 3 U 350/20, juris Rn. 84 ff.).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2022 - 3 U 165/21

    Abgasskandal: Berechnung anzurechnender Nutzungsvorteile bei der Bestimmung der

    Die Beklagte hat Behörden wie Käufer unter Inkaufnahme von deren Schädigung sowie der Schädigung der Umwelt allein aus Profitstreben bewusst getäuscht (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021, Az. 3 U 350/20, juris Rn. 42; Urteil vom 24.09.2019, Az. 10 U 11/19, juris Rn. 57).

    bbb) Im Hinblick auf das Ausmaß der Entscheidung zum Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Millionen von Dieselmotoren und der möglichen Konsequenzen dieser Entscheidung für die Beklagte ist naheliegend, dass die Entscheidung auf der Vorstands- bzw. Repräsentantenebene getroffen wurde (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021, Az. 3 U 350/20, juris Rn. 56).

    (2) Im Falle des Erwerbs eines Neuwagens findet die Vorschrift des § 852 BGB deshalb auch dann Anwendung, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nicht direkt von dem schädigenden Hersteller, sondern über einen Vertragshändler erworben hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021, Az. 3 U 350/20, juris Rn. 81; Urteil vom 09.03.2021, 10 U 339/20, juris Rn. 36 ff.; Urteil vom 10.02.2021, Az. 9 U 402/20, juris Rn. 40 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2021, Az. 7 U 1602/20, juris Rn. 46 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 22.04.2021, Az. 14 U 225/20, Rn. 42 ff.).

    Hätte sich die Beklagte nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, wären bei der Schadensberechnung die bis zur Rückabwicklung durch Herausgabe des Fahrzeugs gezogenen Nutzungen zu berücksichtigen gewesen (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021, Az. 3 U 350/20, juris Rn. 92; Urteil vom 09.03.2021, Az. 10 U 339/20, juris Rn. 60).

    Aus dem bezeichneten Umstand ergibt sich auch, dass der Restanspruch in den Fällen, in denen unter dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs dem Schädiger ein nicht saldierbarer Gegenstand herauszugeben ist, vom Schädiger im Grundsatz nur Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Gegenstands zu erfüllen ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021, Az. 3 U 350/20, juris Rn. 92; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021, Az. 13 U 123/21).

    ?) Soweit in der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zumeist der mangels Gleichartigkeit nicht mit dem Erlangten saldierbare Vorteil der Eigentums- und Besitzerlangung voll auf das Erlangte angerechnet wird, während der saldierbare Gebrauchsvorteil auf das Erlangte gar nicht angerechnet wird (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 21.10.2021, Az. 11a U 986/21; OLG Schleswig, Urteil vom 31.08.2021, Az. 7 U 187/20), hält der Senat dies im Übrigen nicht für zwingend (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021, Az. 3 U 350/20, juris Rn. 93).

  • OLG Frankfurt, 21.12.2021 - 26 U 55/21

    VW-Dieselskandal: Haftung des Herstellers nach § 852 Satz 1 BGB

    Überdies sind diese Aufwendungen im Hinblick auf die bereits im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs durch den Kläger bei der Beklagten bestehende Bösgläubigkeit für den Anspruch aus § 852 Satz 1 BGB unerheblich (in diesem Sinne etwa auch OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20 -, juris; Urteil vom 19.11.2021 - 3 U 350/20 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021 - 13 U 168/21 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 21.09.2022 - 12 U 1165/21

    Restschadensersatzanspruch wegen Verwendung einer unzulässigen

    Die dreijährige Verjährung wäre selbst dann ebenfalls Ende 2019 abgelaufen, wenn auf die Anordnung des KBA abzustellen wäre (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.01.2022 - 4 U 92/21, Rn. 49-50; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2021 - I-30 U 149/19, Rn. 62; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021 - 3 U 350/20, Rn. 73; OLG München, Urteil vom 15.11.2021 - 17 U 3123/21, Rn. 27).
  • OLG Nürnberg, 31.08.2022 - 12 U 976/21

    Kein Restschadensersatzanspruch des geschädigten Gebrauchtwagenkäufers nach § 852

    (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.01.2022 - 4 U 92/21, Rn. 49-50; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2021 - I-30 U 149/19, Rn. 62; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021 - 3 U 350/20, Rn. 73; OLG München, Urteil vom 15.11.2021 - 17 U 3123/21, Rn. 27).
  • BGH, 14.07.2022 - VII ZR 743/21

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen

    (2) Unabhängig davon scheidet in der vorliegenden Konstellation des Erwerbs eines von einer Tochtergesellschaft der Beklagten hergestellten und in den Verkehr gebrachten Fahrzeugs, das mit einem von der Beklagten hergestellten und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motor ausgestattet ist, ein Anspruch des Geschädigten nach § 852 Satz 1 BGB gegen die Beklagte regelmäßig auch dann aus, wenn der Geschädigte das Fahrzeug als Neuwagen erworben hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 2. März 2022 - 5 U 104/21, juris Rn. 33; OLG Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2022 - 4 U 92/21, juris Rn. 58 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 11. Januar 2022 - 7 U 130/21, MDR 2022, 497, juris Rn. 75 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juni 2021 - 26 U 71/20, juris Rn. 12 f.; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 19. November 2021 - 3 U 350/20, juris Rn. 84 ff.).
  • OLG Brandenburg, 13.10.2022 - 10 U 42/21

    Schadensersatzansprüche aus dem VW-Abgasskandal eines Kfz-Käufers gegenüber dem

    In der vorliegenden Konstellation des Erwerbs eines von einer Tochtergesellschaft der Beklagten hergestellten und in den Verkehr gebrachten Fahrzeugs, das mit einem von der Beklagten hergestellten und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motor ausgestattet ist, scheidet ein Anspruch des Geschädigten nach § 852 Satz 1 BGB gegen die Beklagte danach auch dann aus, wenn der Geschädigte das Fahrzeug als Neuwagen erworben hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 2. März 2022 - 5 U 104/21, juris Rn. 33; OLG Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2022 - 4 U 92/21, juris Rn. 58 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 11. Januar 2022 - 7 U 130/21, MDR 2022, 497 , juris Rn. 75 ff.; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 19. November 2021 - 3 U 350/20, juris Rn. 84 ff.).
  • OLG Nürnberg, 12.09.2022 - 12 U 1123/21

    Kein Schadensersatz gegen die Herstellerin des Motors für vom Diesel-Abgasskandal

    (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.01.2022 - 4 U 92/21, Rn. 49-50; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2021 - I-30 U 149/19, Rn. 62; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021 - 3 U 350/20, Rn. 73; OLG München, Urteil vom 15.11.2021 - 17 U 3123/21, Rn. 27).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2022 - 13 U 213/21
    (ii) Dies zugrunde gelegt, gilt für den vorliegenden Fall: Da der Senat die zu erwartende Gesamtlaufleistung des klägerischen Fahrzeugs - wie in anderen vergleichbaren Fällen - gemäß § 287 ZPO auf ca. 300.000 km schätzt (vgl. etwa Senatsurteil vom 12.12.2019 - 13 U 13/19, juris Rdn. 116; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 22.10.2021 - 17 U 40/21, juris Rdn. 39; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.09.2019 - 10 U 11/19, ZVertriebsR 2019, 362, beck-online Rdn. 76; teilweise werden in der Rspr. auch nur 250.000 km angesetzt, vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019 - 13 U 37/19, juris Rdn. 108; OLG Köln, Beschluss vom 01.03.2019 - 16 U 146/18; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021 - 3 U 350/20, juris Rdn. 64; OLG Köln, Urteil vom 15.12.2021 - 16 U 63/21, juris Rdn. 33), hat der Kläger hier zwischenzeitlich, zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, bereits Nutzungen in einem Wert von 13.688,21 EUR aus dem Fahrzeug gezogen ([12.600,00 EUR / 188.500 km Restlaufleistung bei Kauf] x 204.780 gefahrene km [= 316.280 km - 111.500 km]).
  • OLG Dresden, 25.04.2023 - 4 U 1911/22

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Beginn

    Die dreijährige Verjährung wäre selbst dann ebenfalls Ende 2019 abgelaufen, wenn auf die Anordnung des KBA abzustellen wäre (vgl. OLG Nürnberg, a.a.O, Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.01.2022 - 4 U 92/21, Rn. 49-50; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2021 - I-30 U 149/19, Rn. 62; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2021 - 3 U 350/20, Rn. 73; OLG München, Urteil vom 15.11.2021 - 17 U 3123/21, Rn. 27).
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