Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.01.2017 - 17 UF 193/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2373
OLG Stuttgart, 20.01.2017 - 17 UF 193/16 (https://dejure.org/2017,2373)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.01.2017 - 17 UF 193/16 (https://dejure.org/2017,2373)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 17 UF 193/16 (https://dejure.org/2017,2373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines vollljährigen Unterhaltsberechtigten gegen ein Elternteil auf Auskehr des Kindergeldes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1601 BGB, § 1612b Abs 1 BGB
    Kindergeld: Auskehranspruch des volljährigen Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil

  • RA Kotz

    Auskehr des Kindergeldes bei bestehendem Barunterhaltstitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601; BGB § 1612 b Abs. 1
    Anspruch eines vollljährigen Unterhaltsberechtigten gegen ein Elternteil auf Auskehr des Kindergeldes

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 ; BGB § 1612 b Abs. 1
    Anspruch eines vollljährigen Unterhaltsberechtigten gegen ein Elternteil auf Auskehr des Kindergeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der volljährige Unterhaltsberechtigte - und die Auskehr des Kindergeldes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auszahlung des Kindergeldes bei volljährigen Unterhaltsberechtigtem

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Auskehr des Kindergeldes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Auskehr des Kindergeldes

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Volljährigen auf Kindergeldauszahlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Volljähriges Kind steht Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes gegen barunterhaltspflichtigen Elternteil zu - Auszahlungsanspruch ist nicht im Wege des Abänderungsverfahrens durchzusetzen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1184
  • FamRZ 2017, 709
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZR 166/04

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch privilegierter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2017 - 17 UF 193/16
    Bei der Ermittlung des Barbedarfs des Kindes wird das Kindergeld deshalb jeweils vorab abgezogen (vergleiche z.B. BGH, FamRZ 2007, 542, Rn. 14).

    Diese Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsbedarf geht einher mit einem Anspruch des Kindes auf Auskehr des Kindergeldes (BGH, FamRZ 2007, 542, Rn. 29; FamRZ 2006, 99, Rn. 26).

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2017 - 17 UF 193/16
    Diese Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsbedarf geht einher mit einem Anspruch des Kindes auf Auskehr des Kindergeldes (BGH, FamRZ 2007, 542, Rn. 29; FamRZ 2006, 99, Rn. 26).
  • OLG Braunschweig, 25.04.2023 - 1 UF 13/23

    Kindergeld; Auskehrung; Kindergeldauskehrung; volljähriges Kind; eigenes

    Qualifiziert man den Anspruch auf Kindergeldauskehrung als in § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB besonders geregelten oder aus einer entsprechenden Anwendung von §§ 1601 ff. BGB folgenden unterhaltsrechtlichen Anspruch (vgl. etwa MüKo /Langeheine , BGB, 8. Aufl. 2002, § 1612b Rn. 45; Staudinger /Klinkhammer , BGB, Neubearb. 2022, § 1612b Rn. 85; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.01.2017 - 17 UF 193/16 , juris Rn. 15), so ist er konsequenterweise ebenso wie jeder andere Unterhaltsanspruch von der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten abhängig zu machen.

    Angesichts dessen greift es zu kurz, den Anspruch auf Kindergeldauskehr nur davon abhängig zu machen, dass der in Anspruch genommene Elternteil das Kindergeld bezieht (so jedoch OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.01.2007 - 17 UF 193/16, juris Rn. 17; ablehnend hierzu Schürmann, FamRZ 2017, 710 f. ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht