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   OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 10 U 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6193
OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 10 U 3/08 (https://dejure.org/2008,6193)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.02.2008 - 10 U 3/08 (https://dejure.org/2008,6193)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 10 U 3/08 (https://dejure.org/2008,6193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendbarkeit der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) auf Feststellungsklagen; Möglichkeit zur Verwirklichung des Tatbestands des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen durch Vorverlagerung des pflichtwidrigen Verhaltens vor den ...

  • Judicialis

    InsO § 184; ; InsO § 189

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 184; InsO § 189
    Keine analoge Anwendung der in § 189 Abs. 1 InsO geregelten Ausschlussfrist auf eine Feststellungsklage gemäß § 184 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-frankfurt.de PDF (Leitsatz)

    Keine analoge Anwendung der Ausschlussfrist gem. § 189 InsO auf Feststellungsklage bei Schuldnerwiderspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 2090
  • NZI 2008, 617
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 10 U 3/08
    Zwar hat die Klägerin die Voraussetzungen der §§ 823 Abs. 2 BGB, 266a Abs. 1 StGB darzulegen und zu beweisen und damit auch die Möglichkeit eines normgemäßen Verhaltens des Schuldners (BGH ZIP 2006, 2127, Juris RN 8; ZIP 2002, 524, Juris RN 14; ZIP 2005, 1026, Juris RN 10).

    Allerdings trifft den Schuldner, hier also den Beklagten, eine sekundäre Darlegungslast, nach der er das Vorbringen der Klägerin zu einer Zahlungsfähigkeit substantiiert zu bestreiten hat (BGH ZIP 2002, 524, Juris RN 16; ZIP 2005, 1026, Juris RN 12).

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 10 U 3/08
    Zwar hat die Klägerin die Voraussetzungen der §§ 823 Abs. 2 BGB, 266a Abs. 1 StGB darzulegen und zu beweisen und damit auch die Möglichkeit eines normgemäßen Verhaltens des Schuldners (BGH ZIP 2006, 2127, Juris RN 8; ZIP 2002, 524, Juris RN 14; ZIP 2005, 1026, Juris RN 10).

    Allerdings trifft den Schuldner, hier also den Beklagten, eine sekundäre Darlegungslast, nach der er das Vorbringen der Klägerin zu einer Zahlungsfähigkeit substantiiert zu bestreiten hat (BGH ZIP 2002, 524, Juris RN 16; ZIP 2005, 1026, Juris RN 12).

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 10 U 3/08
    Zwar hat die Klägerin die Voraussetzungen der §§ 823 Abs. 2 BGB, 266a Abs. 1 StGB darzulegen und zu beweisen und damit auch die Möglichkeit eines normgemäßen Verhaltens des Schuldners (BGH ZIP 2006, 2127, Juris RN 8; ZIP 2002, 524, Juris RN 14; ZIP 2005, 1026, Juris RN 10).
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 10 U 3/08
    Es mag zwar sinnvoll sein, den zwischen den Beteiligten umstrittenen Charakter einer Forderung möglichst frühzeitig abzuklären, damit nicht die Ungewissheit fortbesteht, ob trotz der vom Schuldner angestrebten Restschuldbefreiung die betreffende Forderung tituliert und durchgesetzt werden kann oder nicht (BGH ZIP 2007, 541, Juris RN 11).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 10 U 3/08
    Auch das Landgericht hat erkannt, dass ein Vorenthalten im Sinn des § 266a Abs. 1 StGB in der Regel dann nicht vorliegt, wenn es dem Arbeitgeber wegen Zahlungsunfähigkeit nicht möglich war, die Beiträge abzuführen (vgl. auch BGH ZInsO 2006, 704, Juris RN 17).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 124/08

    Erfordernis einer Klagefristeinhaltung i.R.e. Feststellungsklage des Gläubigers

    Es kann nicht im Wege der Rechtsfortbildung an die Einhaltung einer bestimmten Klage- oder Ausschlussfrist, wie sie § 189 Nr. 1 InsO enthält, gekoppelt werden (OLG Stuttgart ZIP 2008, 2090; LG Aschaffenburg ZInsO 2006, 1335, 1336; LG Dessau, Urt. v. 26. Oktober 2006 - 6 O 475/06, [...]; MünchKomm-InsO/Schumacher, 2. Aufl. § 184 Rn. 3 a.E.; Frege/Keller/Riedel, Insolvenzrecht 7. Aufl. Rn. 1649 k; wohl auch Vallender, ZInsO 2002, 110, 112).
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