Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Wiederaufnahmeantrag im Strafverfahren: Notwendige Darlegung der Eignung polizeilich vernommener Zeugen als neue Beweismittel
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung eines Wiederaufnahmeantrags mit der Aussage polizeilich vernommener Zeugen, die in der Hauptverhandlung nicht gehört wurden; Substantiierte Darlegung, warum gegenüber dem erkennenden Gericht nicht auf die unterlassenen Vernehmungen bestanden wurde; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 359 Nr. 5 § 368 Abs. 1
Umfang der Darlegungspflicht im Wiederaufnahmeverfahren
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 12.02.2003 - 11 Ns AK 135/02
- OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 210
Wird zitiert von ... (5)
- LG Stuttgart, 09.06.2008 - 19 Qs 41/08
Nichteinlegung eines Einspruchs im Bußgeldverfahren: Erweiterte Darlegungslast …
§ 359 Nr. 5 StPO verlangt jedoch zusätzlich die Prüfung der Geeignetheit des Beweismittels unter erhöhten Darlegungserfordernissen (s. z.B. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 210 ff). - OLG Hamm, 09.09.2009 - 3 Ws 311/09
Zur erweiterten Darlegungspflicht (Alibibeweis) im Wiederaufnahmeverfahren
Vielmehr sind nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Geeignetheit von Tatsachenvortrag und Beweismitteln darzulegen, wenn dies für die Bewertung erforderlich erscheint und sich ohne dem nicht beurteilen lässt, ob die Beweisgrundlagen des rechtskräftigen Urteils erschüttert werden (zu vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1976 in NJW 1977, 59; OLG Köln, Beschl. v. 7. September 1990 in NStZ 1991, 96 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20. März 2003 - 1 Ws 55/03; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Dezember 1992 - 2 Ws 508/92; KG Berlin, Beschl. v. 8. Dezember 2000 - 4 Ws 228/00; OLG Hamm in NStZ-RR 2000, 85). - OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 1 Ws 151/07
Unzulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags bei aus der Luft gegriffenen …
Er muss aber einleuchtende Gründe dafür anführen, warum er die Zeugen früher nicht zu seiner Entlastung benutzt hat, dies aber nunmehr im Wiederaufnahmeverfahren für geboten hält (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 210;… Meyer-Goßner a.a.O., § 359 Rdnr. 49a). - OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 Ws 33/09
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nach § 359 StPO
Benennt ein Verurteilter im Wiederaufnahmeverfahren Tatsachen und/oder Beweismittel, die ihm bereits in der Hauptverhandlung bekannt waren, muss er einleuchtende Gründe dafür ausführen, warum er das Vorbringen bzw. das Beweismittel nicht bereits dort zu seiner Entlastung genutzt hat (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 210). - OLG Oldenburg, 03.07.2020 - 1 Ws 240/20
Strafverfahren: Darlegungspflicht des Angeklagten im Wiederaufnahmeverfahren …
Dann aber muss er - als Folge seiner Verteidigungsstrategie - einleuchtende Gründe dafür anführen, warum er den Zeugen früher nicht zu seiner Entlastung benutzt hat, dies aber nunmehr - im Wiederaufnahmeverfahren mit seinen beschränkten Möglichkeiten - für geboten hält (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.02.2003, 1 Ws 55/03, NStZ-RR 2003, 210 m.w.N.).