Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 20.09.2006 - 3 U 115/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Frachtführerhaftung: Grobes Organisationsverschulden beim Umschlag der Transportgüter; Mitverantwortlichkeit des Versenders wegen unterlassener Wertangabe
- Justiz Baden-Württemberg
Frachtführerhaftung: Grobes Organisationsverschulden beim Umschlag der Transportgüter; Mitverantwortlichkeit des Versenders wegen unterlassener Wertangabe
- tis-gdv.de
Organisationsverschulden, Mitverschulden, Umschlag, Wertdeklaration, Wert
- judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 425 Abs. 1; HGB § 425 Abs. 2; HGB § 435
Unbeschränkte Haftung des Frachtführers bei Frachtgutverlust wegen fehlerhafter Ablauforganisation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung der Obhutspflicht des Frachtführers durch ungesichertes Abstellen der Lieferung; Abtransport der Lieferung durch einen Dritten wegen des Abstellens an einem falschen Lagerplatz; Entstehen eines Mitverschuldens des Auftraggebers durch Unterlassen der Wertangabe ...
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 24.04.2006 - 10 O 124/05
- OLG Stuttgart, 20.09.2006 - 3 U 115/06
Papierfundstellen
- VersR 2007, 859
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 05.09.2014 - 3 U 15/14
Haftung des Fixkostenspediteurs wegen des Abhandenkommens von Transport auf dem …
Bei einer Betriebsorganisation, die Ein- und Ausgangskontrollen beim Umschlag von Transportgütern nicht durchgängig vorsieht, ist im Regelfall der Vorwurf leichtfertigen Verhaltens gerechtfertigt, weil es sich bei diesen Maßnahmen um elementare Vorkehrungen gegen den Verlust von Ware handelt (BGH NJW 2004, 2445 ff.; OLG Stuttgart, Urt. vom 20.09.2006, 3 U 115/06, Rn. 22, zit. nach Juris). - OLG Stuttgart, 15.08.2018 - 3 U 19/18
Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten des Fixkostenspediteurs für durch die …
Es kann daher dahingestellt bleiben, dass die Einbeziehung der ADSp 2016 in die Speditionsverträge nicht nach §§ 310 Abs. 1 S. 1, 305 Abs. 1 BGB erfolgt wäre, wenn die Beklagte lediglich in den Rechnungen (Anlagen K 1 bis K 7) auf die Geltung der ADSp hingewiesen hätte, da nur die Erklärung bei Vertragsverhandlungen bzw. ein gut sichtbarer allgemeiner Hinweis auf einem Angebot oder dessen Annahme ausreichend ist, um eine stillschweigende Einbeziehung anzunehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 15.02.2007, I ZR 118/04, Juris Rdnr. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 20.09.2006, 3 U 115/06), während ein Hinweis in der Rechnung grundsätzlich nicht genügt, soweit nicht danach laufende Geschäftsbeziehungen bestehen (…Koller, a. a. O., Vor Ziffer 1 ADSp 2016, Rdnr. 14, 16;… Bahnsen in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a. a. O, Vor Ziff. 1 ADSp Rdnr. 25). - LG Krefeld, 11.04.2008 - 7 O 10/07
Handelsrecht
Die nach dieser Vorschrift zumindest geforderte Leichtfertigkeit ist erst bei einem besonders schweren Pflichtenverstoß anzunehmen, bei dem sich der Frachtführer oder seine Leute in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzen (vgl. BGHZ 158, 322 ff., m. w. N.; OLG Stuttgart VersR 2007, 859 ff.; OLGR Schleswig 2007, 60 ff.).