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OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Arztvertrag: Unwirksame Vertreterklausel in einer ärztlichen Wahlleistungsvereinbarung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ärztliche Wahlleistungsvereinbarung; Vertreterklausel; Chefarztbehandlung; Vorhersehbare Verhinderung; AGB
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 10 Nr. 4 § 9 Abs. 2 Nr. 1
Ärztliche Wahlleistungsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart - 20 O 85/01
- OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 937
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
Zu den Voraussetzungen des wirksamen Abschlusses ärztlicher …
Eine solche Klausel ist deshalb wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB (§ 9 AGBG a.F.) unwirksam (vgl. OLG Stuttgart, NJOZ 2002, 2781, 2784). - LG Bonn, 04.02.2004 - 5 S 207/03
Stellvertretung bei Wahlarztbehandlung
Nur in diesem Fall steht der Pflicht des Patienten, die eigentlich für die ausschließliche Behandlung durch den Chefarzt vereinbarte besondere Vergütung zu entrichten, ein berechtigtes Interesse des Chefarztes gegenüber, das Entgelt trotz seiner Verhinderung und Leistung durch den Vertreter zu erhalten (vgl. OLG Stuttgart, MedR 2002, 411 m.w.N.). - AG Frankenthal, 13.03.2014 - 3a C 225/13
Wahlleistungsvereinbarungen zwischen Patient und Krankenhausträger: Anforderung …
32 Auch hinsichtlich des Kreises der Liquidationsberechtigten ist gegen die verwendete Klausel nicht zu erinnern (OLG Stuttgart OLGR 2002, 153 ff).