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OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 847
Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Zukunftsschaden; Ärztlicher Behandlungsfehler; Diagnosefehler
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 03.12.1991 - 3 O 209/90
- OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91
Papierfundstellen
- VersR 1993, 313
- VersR 1994, 313
Wird zitiert von ... (4)
- FG Bremen, 16.03.2005 - 2 K 179/04
Einkünfte eines Krankenhausarztes aus ärztlicher Notfalldiensttätigkeit als …
So hat beispielsweise das OLG Stuttgart in einem Fall, in dem der aufgesuchte Arzt, der den Notfalldienst wahrnahm, bei dem Patienten, einem Kind, die differentialdiagnostische Erwägung "Meningitis" und entsprechende Untersuchungen und Befunderhebungen sowie eine sofortige Krankenhauseinweisung unterlassen hatte, den Arzt unter anderem zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 150.000,- DM verurteilt und in seiner Urteilsbegründung Folgendes ausgeführt (Urteil vom 21. Januar 1993 14 U 34/91, VersR 1994, 313): "Der Bekl. [Anm. des Gerichts: dies war der Arzt, der den Notfalldienst wahrnahm] kann sich schließlich nicht darauf berufen, 'er sei ja lediglich Notarzt gewesen und nur wegen der Verabreichung einer Injektion aufgesucht worden'. - OLG Stuttgart, 30.07.1997 - 20 U 34/97
Bestimmung der Beschwer bei einer zur Rechnungslegung verurteilten Partei
Nach Auffassung des Senats enthält der vom Kläger in der Berufungsinstanz neu gestellte Antrag im Schriftsatz vom 17.06.1997 nicht nur eine Präzisierung des bisherigen Rechnungslegungsantrags, sondern eine darüberhinausgehende Klagerweiterung, die grundsätzlich im Wege der unselbständigen Anschlußberufung möglich ist (vgl. hierzu nur OLG Stuttgart vom 21.01.1993 - VersR 1994, 313 [OLG Stuttgart 21.01.1993 - 14 U 34/91] ). - OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 173/95
Frühgeburt, Untersuchung, Augenarzt, Behandlungsfehler, grober, Unterlassen, …
In diese Richtung gehen auch die Entscheidungen vom 28.6.1988 (VersR 1989, 80, 81) sowie vom 18.4.1989 (VersR 1989, 701, vgl. auch OLG Stuttgart, VersR 1994, 313; der BGH hat die Revision durch Beschluss vom 21.12.1993 nicht angenommen). - OLG Köln, 21.03.1994 - 5 U 17/94
Diagnoseirrtum als schwerer Behandlungsfehler - Arzthaftung, Diagnoseirrtum, …
Dies ist durch rechtliche Bewertung festzustellen, die das Gericht aufgrund der ihm unterbreiteten Fakten im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens zu treffen hat (vgl. OLG Stuttgart VersR 1994, 313 ff, 314 unter Hinweis auf BGH NJW 1988, 1511 ).