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   OLG Stuttgart, 21.01.2002 - 19 (8) W 644/99   

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https://dejure.org/2002,24822
OLG Stuttgart, 21.01.2002 - 19 (8) W 644/99 (https://dejure.org/2002,24822)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.01.2002 - 19 (8) W 644/99 (https://dejure.org/2002,24822)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 19 (8) W 644/99 (https://dejure.org/2002,24822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang hinsichtlich der Feststellung der Errichtung eines Testaments; Anforderungen an den Nachweis des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 18 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 12 FGG; § 25 FGG
    Nachweis einer verlustig gegangenen privatschriftlichen Verfügung von Todes wegen - Führung durch Zeugen im Erbscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 18 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 12 FGG; § 25 FGG
    Nachweis einer verlustig gegangenen privatschriftlichen Verfügung von Todes wegen - Führung durch Zeugen im Erbscheinsverfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2002 - 19 (8) W 644/99
    Die Frage, ob der Erblasser ein Testament errichtet hat, ist eine Tatfrage, die das Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin nachprüfen kann, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und dabei nicht gegen Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen verfahrensrechtliche Vorschriften verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1043, 1044 mwN).
  • OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17

    Zu den Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr

    Dies gilt unabhängig davon, inwieweit Äußerungen der Testierenden gegenüber Dritten zum Nachweis der Errichtung eines nicht vorhandenen Testaments überhaupt herangezogen werden können (bejahend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2002, Az. 19 (8) W 644/99, zitiert nach juris Rn. 5).
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