Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 9 U 109/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung an den Gerichtsvollzieher bei kongruenter Deckung; Darlegungs- und Beweislast
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 20.06.2008 - 27 O 429/07
- OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 9 U 109/08
- BGH, 26.01.2012 - IX ZR 33/09
Wird zitiert von ...
- OLG München, 19.03.2013 - 5 U 4332/12
Umfang der Insolvenzanfechtung
Zudem wäre es nach der zur KO ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.11.1992 - IX ZR 237/91; ebenso zur InsO : OLG Stuttgart, Urteil vom 21.1.2009 - 9 U 109/08, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 26.1.2012 - IX ZR 33/09) in die Darlegungs- und Beweislast des Beklagten gefallen, darzutun und zu beweisen, dass in dem auch wegen Zahlungsunfähigkeit eröffneten Insolvenzverfahren die Masse ausreiche, um alle Gläubigeransprüche zu befriedigen.