Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Rentenversicherungsvertrag: Belehrung über Rechtsfolgen des Widerrufs; Berechnung des einzubehaltenden Prämienanteils bei Widerruf - Sofortrente
- IWW
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerrufsbedingungen müssen vollständiges Bild vermitteln!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versicherungsnehmer kann Unterlassung einer nicht gerechtfertigten Zahlung verlangen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 24.10.2019 - 11 O 245/18
- OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
Papierfundstellen
- MDR 2021, 490
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20
Privatrente Perspektive
Allgemeine Geschäftsbedingungen benachteiligen den Verbraucher unangemessen, wenn sie bei ihm einen falschen Eindruck über die tatsächliche Rechtslage hervorrufen und ihn so davon abhalten können, seine Rechte wahrzunehmen oder wenn sie dem Verwender die Gelegenheit eröffnen, begründete Ansprüche unter Hinweis auf eine in der Sache unzutreffende Darstellung der Rechtslage in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuwehren (OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Januar 2021 - 2 U 565/19, juris Rn. 37 - Sofortrente). - LG Köln, 14.12.2021 - 12 O 115/21 Der Versicherer muss ein vollständiges Bild über die Rechtsfolgen auch für den Fall darstellen, dass das Widerrufsrecht nach einem längeren Zeitraum berechtigt ausgeübt wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.01.2021 - 2 U 565/19, BeckRS 2021, 553).
Ob eine zulässigerweise in eine Widerrufsbelehrung aufgenommene Sachverhaltsalternative auch im konkreten Einzelfall gegeben ist, darf dem Verbraucher - in den Grenzen der Verständlichkeit - zur Beurteilung überlassen werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.01.2021 - 2 U 565/19, BeckRS 2021, 553).