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OLG Stuttgart, 21.03.2005 - 8 W 106/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Patentanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten bei der Unterlassungsvollstreckung in Geschmacksmusterstreitsachen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsvollstreckung als Geschmacksmusterstreitsache bei einem Streit über den Umfang einer Verpflichtung aus einer Geschmacksmusterstreitsache; Erstattung der Kosten eines Patentanwalts für eine Unterlassungsvollstreckung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit der Gebühren und der notwendigen Auslagen eines Patentanwalts im Geschmacksmusterverfahren - der Begriff der Geschmacksmusterstreitsache ist nicht auf das Erkenntnisverfahren beschränkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.02.2005 - 41 O 186/04
- OLG Stuttgart, 21.03.2005 - 8 W 106/05
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 976 (Ls.)
- GRUR-RR 2005, 334
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 15.08.2012 - 17 W 135/12
Mitwirkung eines Patentanwalts im Geschmacksmuster-Verletzungsverfahren
Der Senat verkennt nicht, dass das OLG Stuttgart eine Erstattungsfähigkeit der Kosten des Patentanwaltes nach § 52 Abs. 4 GeschmMG auch im Falle einer Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer Auskunft angenommen hat (Beschl. v. 21.03.2005 - 8 W 106/05 - BeckRS 2005, 07649). - OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 2 W 69/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts im Vollstreckungsverfahren
Für die Unterlassungsvollstreckung wird eine Erstreckung allgemein bejaht, weil auch hier die Gefahr besteht, dass die Parteien über den objektiven Umfang der titulierten Verpflichtung aus einer Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster oder Markensache streiten (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1983, 512; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 334).