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   OLG Stuttgart, 21.03.2006 - 15 UF 4/06   

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https://dejure.org/2006,3751
OLG Stuttgart, 21.03.2006 - 15 UF 4/06 (https://dejure.org/2006,3751)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2006 - 15 UF 4/06 (https://dejure.org/2006,3751)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2006 - 15 UF 4/06 (https://dejure.org/2006,3751)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umgangsrecht der leiblichen Mutter nach Erteilung der Einwilligung zur Adoption

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Umgangsrechtes der die Einwilligung in die Adoption ihres Kindes bereits erteilten leiblichen Mutter mit dem Kind nach § 1684 Abs. 1 BGB und § 1685 Abs. 1 BGB; Voraussetzungen eines Umgangsrechtes zu Gunsten der leiblichen Mutter nach § 1685 Abs. 2 BGB; ...

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs 1; ; BGB § 1685 Abs 1; ; BGB § 1685 Abs 2; ; BGB § 1686

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684 Abs. 1 § 1685 Abs. 1, 2 § 1686
    Kein Umgangsrecht mit dem Kind nach §§ 1684 Abs. 1 und 1685 Abs. 1 BGB für die leibliche Mutter nach Einwilligung zur Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • efkir.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    §§ 1684 I, 1685 I u. II BGB
    Umgangsrecht der leiblichen Mutter mit adoptiertem Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 76
  • FamRZ 2006, 1865
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02

    Recht des leiblichen, nicht aber juristischen Vaters auf Umfang mit dem Kind

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2006 - 15 UF 4/06
    Ausreichend ist, dass eine solche Beziehung in der Vergangenheit bestanden hat, eine Beschränkung auf aktuelle Bezugspersonen ist nicht beabsichtigt (BGH FamRZ 2005, 705).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2006 - 15 UF 4/06
    Verpflichtet werden kann aber nur derjenige, der die Elternverantwortung trägt (BVerfG FamRZ 2003, 816, 824).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2014 - 10 UF 47/14

    Kindschaftsrecht: Umgangsrecht mit einem nicht leiblichen Kind; Anforderungen an

    Entscheidend sind aber die Umstände des Einzelfalls, wobei jedoch eine besonders sorgfältige Prüfung in den Fällen erforderlich ist, in denen die Zeit des Zusammenlebens bereits längere Zeit zurückliegt (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 76, 78).
  • OLG Dresden, 12.10.2011 - 21 UF 581/11

    Umgang; Adoption; Geschwister

    Die Beziehung zur Herkunftsfamilie tritt daneben, wie sich aus § 1755 BGB ergibt, in den Hintergrund (OLG Stuttgart, FamRZ 2006, S. 1865 ff., juris Rn. 222; OLG Schleswig, FamRZ 2004, S. 1057 f., juris Rn. 15).
  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 2 WF 31/16

    Bezugsperson, sozial-familiäre Beziehung, Verlobter der Kindesmutter

    Insofern mag zunächst ausdrücklich dahinstehen, ob eine etwaige Kontaktunterbrechung durch die Inobhutnahme zu einer Entfremdung geführt hat und infolge der dadurch eingetretenen Entfremdung eine Kindeswohldienlichkeit nicht mehr festgestellt werden kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. September 2008 - 7 UF 237/08 - FamRZ 2009, 1229), da es stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abkommt, wobei jedoch eine besonders sorgfältige Prüfung in den Fällen erforderlich ist, in denen - wie hier - die Zeit des Zusammenlebens bereits längere Zeit zurückliegt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. März 2006 - 15 UF 4/06 - FamRZ 2006, 1865).
  • OVG Hamburg, 17.06.2008 - 4 Bs 76/08

    Ausländer; Abschiebung; Berücksichtigung eines Umgangsrechts mit leiblichem Kind

    Fraglich erscheint allerdings, ob das zugleich zur Folge hat, dass eine gleichwohl fortbestehende Lebensgemeinschaft des (adoptierten) Kindes mit seinem biologischen Vater auch nicht mehr unter den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG fällt (so: OLG Schleswig, Beschl. v. 30.1.2004, FamRZ 2004, 1057; offen lassend: OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.3.2006, FamRZ 2006, 1865).
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