Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.04.1993 - 8 REMiet 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5055
OLG Stuttgart, 21.04.1993 - 8 REMiet 1/92 (https://dejure.org/1993,5055)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.1993 - 8 REMiet 1/92 (https://dejure.org/1993,5055)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 1993 - 8 REMiet 1/92 (https://dejure.org/1993,5055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung an die Meinung des Landgerichts über die Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Verfahren gemäß § 541 Zivilprozessordnung (ZPO); Unzutreffende Auslegung eines Rechtsentscheids des angerufenen Oberlandesgerichts durch ein Landgericht; Kündigung einer Wohnung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung eines Mietverhältnisses mit einem Betriebsfremden; Vermietung an Arbeitnehmer des Vermieters; Zweckbestimmung als Werkwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart - 32 C 9686/91
  • LG Stuttgart - 16 S 36/92
  • OLG Stuttgart, 21.04.1993 - 8 REMiet 1/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 24.04.1991 - 8 REMiet 1/90

    Kündigung einer an einen Betriebsfremden vermieteten Wohnung wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.1993 - 8 REMiet 1/92
    Der Rechtsentscheid des Senats vom 24.4.1991 - 8 RE-Miet 1/90, wonach das Mietverhältnis mit einem Betriebsfremden zum Zwecke der Vermietung an einen Arbeitnehmer des Vermieters nur unter besonderen Voraussetzungen gekündigt werden kann, gilt nicht nur in den Fällen, in denen der Mietvertrag keinen Hinweis auf eine Zweckbestimmung als Werkswohnung enthält, sondern allgemein.«.

    Das Landgericht nimmt an, daß der Rechtsentscheid des Senats vom 24.4.1991 (8 REMiet 1/90 = NJW 1991, 1294 = OLGZ 1992, 98) nur für die Fälle gelte, in denen der Mieter überhaupt keinen Hinweis darauf erhalten habe, daß die Wohnung unter Umständen wieder als Werkswohnung genutzt werden solle.

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    a) Daß die Kombination beider Klauseln zu einer unzulässigen Einschränkung des Minderungsrechts führe, hat u.a. das Oberlandesgericht München (ZMR 1992, 297 = WuM 1992, 232 mit zust. Anmerkung von Geldmacher in WuM 1992, 585) angenommen, dem sich mehrere Instanzgerichte angeschlossen haben (LG Köln WuM 1992, 541 [LG Köln 16.07.1992 - 1 S 93/92]; LG Berlin WuM 1992, 605 [LG Berlin 06.10.1992 - 65 S 411/91]; LG Hamburg WuM 1992, 606 [LG Hamburg 15.09.1992 - 316 S 77/92]; dasselbe WuM 1993, 338; LG Bremen WuM 1993, 181).
  • LG Berlin, 16.01.2001 - 65 S 118/00

    Wohnraum-Kündigung zugunsten eines Bundesbediensteten im Zusammenhang mit dem

    Für die Kündigung zwecks Vermietung einer Werkwohnung an einen betriebsfremden Mieter wird teilweise zwar ein gesteigerter Betriebsbedarf gefordert (LG Stuttgart, WuM 1994, 470; OLG Stuttgart, WuM 1991, 330; ZMR 1993, 330; BayObLG, NJW 1981, 580; LG Berlin, ZK 67, GE 1996, 549).

    Soweit in dem negativen Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 21. April 1993, ZMR 1993, 330, ein solcher Hinweis im Mietvertrag vorgesehen war und das OLG dennoch einen Betriebsbedarf verneinte, lässt sich aus den Entscheidungsgründen nicht entnehmen, dass es sich um ein befristetes Mietverhältnis handelte, vielmehr bezieht sich die vorgelegte Rechtsfrage auf ein Kündigungsrecht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht