Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Bauträgervertrag: Nachbesserungsanspruch wegen Schallschutzmängeln
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Beseitigung von Schallschutzmängeln einer Eigentumswohnung; Anforderungen an ein mangelfreies Werk; Abweichen der Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit; Prospekt als Haftungsmaßstab; Ausschlussgründe eines Nachbesserungsanspruchs; Notwendigkeit einer ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Eigentumswohnung - Trittschalldämmung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende DIN-gerechte Trittschalldämmung in "exklusiver Eigentumswohnung" als Sachmangel?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Exklusive Eigentumswohnungen": Anforderungen an Trittschalldämmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hellhörige Wohnung - Maßstab für Traum-Wohnungen?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Hellhörige Luxuswohnung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hellhörige "Traum-Wohnung" - Wer Exklusivität und Komfort verspricht, muss dem Käufer besseren Schallschutz als in einer Sozialwohnung bieten
- streifler.de (Kurzinformation)
Wohnungskauf: Exklusive Eigentumswohnung muss bestimmten Schallschutz einhalten
- anwalt.de (Kurzinformation)
In Traumwohnung sollte man auch träumen können
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Exklusive Eigentumswohnung: Anforderungen an Trittschalldämmung (IMR 2007, 1056)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 31.10.2006 - 20 O 606/04
- OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1614
- MDR 2008, 21
- NZBau 2007, 717
- NZM 2007, 848
- BauR 2007, 1459
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (19)
- BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 139, 16 = BGH NJW 1998, 2814 m.w. Nachw.) kann der Besteller redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertig gestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.Ferner ist anerkannt, dass u.U. dann, wenn sich mit der vertraglich geschuldeten Ausführung bestimmte Schalldämm-Maße erreichen lassen, die Vereinbarung eines entsprechenden bestimmten Schallschutzes gesehen werden kann (BGHZ 139, 16).
- BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Denn der Erwerber, der selbständig die Mängelbeseitigung verfolgt, handelt grundsätzlich im wohlverstandenen Interesse aller Wohnungseigentümer (BGH NJW-RR 2005, 1472; BGHZ 74, 258; BGHZ 114, 383).Es ist allgemein anerkannt, dass nur die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl zwischen Minderung und Schadensersatz treffen kann, weil bei den Gewährleistungsrechten der Minderung und des kleinen Schadensersatzes nur einheitlich vorgegangen werden kann (BGH BauR 2000, 285; BGHZ 74, 258).
- BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Unter diesen Umständen ist der Nachweis des Individualcharakters einzelner Klauseln Sache des Verwenders (BGHZ 83, 56).
- OLG Hamm, 24.11.1993 - 12 U 29/93
Keine Abnahmefiktion durch ABG-Klausel "Abnahme mit dem Einzug"
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Außerdem ist die in § 4 Abs. 3 enthaltene Abnahmefiktion, wonach "das Kaufobjekt spätestens mit dem Einzug des Käufers in die Wohnung als abgenommen gilt", wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 10 lit. f AGBG unwirksam (OLG Hamm OLGR 1994, 74). - OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
Bauvertrag: Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (Urteil vom 29.12.2005 - 9 U 51/05, BauR 2007, 557), das sich hat sachverständig beraten lassen, ist der Schallschutz der SSt II insbesondere wegen der fortgeschrittenen Technik und wegen der gestiegenen Ansprüche der Nutzer für den Luftschallschutz als Ausgangspunkt für die allgemeinen Regeln der Technik zugrunde zu legen, sofern das Bauwerk im Jahre 2000 erstellt wurde. - BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98
Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Denn bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung erlöschen Mängelbeseitigungsansprüche nur dann, wenn der Besteller gegenüber dem Unternehmer mitteilt, dass er einen Gewährleistungsanspruch gemäß §§ 634, 635 BGB geltend mache (BGH NJW 1999, 3710). - BGH, 21.07.2005 - VII ZR 304/03
Rechtsstellung der Erwerber von Wohnungseigentum; Ersatz von Aufwendungen zur …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Denn der Erwerber, der selbständig die Mängelbeseitigung verfolgt, handelt grundsätzlich im wohlverstandenen Interesse aller Wohnungseigentümer (BGH NJW-RR 2005, 1472; BGHZ 74, 258; BGHZ 114, 383). - BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98
Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Es ist allgemein anerkannt, dass nur die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl zwischen Minderung und Schadensersatz treffen kann, weil bei den Gewährleistungsrechten der Minderung und des kleinen Schadensersatzes nur einheitlich vorgegangen werden kann (BGH BauR 2000, 285; BGHZ 74, 258). - OLG Frankfurt, 09.01.1980 - 17 U 82/79
Unzureichender Schallschutz
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Im Bereich des Schallschutzes entsprach die DIN 4109 aus dem Jahre 1962 nach h.M. schon in den 70er und 80er Jahren nicht mehr dem Stand der Technik (OLG Frankfurt BauR 1980, 361; OLG Köln BauR 1981, 475; OLG Stuttgart BauR 1977, 279;… Werner/Pastor, a.a.O., RN 1464 m, N, zur Rechtspr.). - BGH, 21.03.2002 - VII ZR 493/00
Formularmäßige Vereinbarung der vorrangigen Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
Diese Klausel stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung der Beklagten dar und ist wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG unwirksam (BGH NJW 2002, 2470). - BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91
Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in …
- OLG Köln, 23.09.1980 - 15 U 262/79
Unzulänglicher Schallschutz als Baumangel
- OLG Stuttgart, 24.11.1976 - 6 U 27/76
- BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 377/96
Wirksamkeit einer Nachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag
- BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89
Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines …
- BGH, 27.09.1990 - VII ZR 316/89
Subsidiäre Haftung des Veräußerers beim Bauvertrag; Verjährung von …
- OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 37/02
Bauträgervertrag: Vorliegen eines Mangels; Änderungsvorbehalt in einem …
- BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81
AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß
- BGH, 06.11.1975 - VII ZR 222/73
Rechtsfolgen des fruchtlosen Fristablaufs
- OLG Koblenz, 19.10.2016 - 5 U 458/16
Beim Einzug Mängel gerügt: Keine Abnahme durch Ingebrauchnahme!
Aber auch dann, wenn die Klausel nicht ausdrücklich den Verjährungsbeginn an die Ingebrauchnahme knüpft, sondern lediglich die (für den Verjährungsbeginn maßgebliche) Abnahme mit der Ingebrauchnahme fingiert wird, ist von der Unwirksamkeit auszugehen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1614, 1616; OLG Hamm, OLGR 1994, 74;… jurisPK-BGB/Genius, 7. Aufl. 2014, § 640 Rn. 26;… Christensen, in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. § 2016, Teil 2 - (11) Bauträgerverträge Rn. 6). - OLG Köln, 02.03.2018 - 19 U 166/15
Anforderungen an den Schallschutz einer zu Wohnzwecken erworbenen Immobilie
Dies gilt auch für Mangelbeseitigungsansprüche, die auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichtet sind und deshalb der Gemeinschaft zugutekommen (vgl. BGH, Urteil vom 12.4.2007 - VII ZR 236/05, in: BauR 2007, 1221 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.5.2007 - 5 U 201/06, in: MDR 2008, 21 f.). - OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
Erfüllung/ Nacherfüllung eines Kaufvertrags über eine zu erstellende …
DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1614).
- LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
Schallschutz bei "Reihenwohnungen"
Wird etwa für den Kauf von Eigentumswohnungen in einer neu zu errichtenden Eigentumswohnanlage mit "exklusive Eigentumswohnungen" und "Maßstab für Traum-Wohnungen" geworben, so darf der Erwerber erwarten, dass eine Trittschalldämmung erreicht wird, die (mindestens) den Vorgaben der Schallschutzstufe II entspricht (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2007, NJW-RR 2007, S. 1614 ff.). - OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
Kauf einer Eigentumswohnung: Anspruch auf Zahlung von Kaufpreisraten; …
DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1614). - LG Potsdam, 24.07.2018 - 6 O 422/16
Was teuer ist, muss auch gut sein!
Wer erheblich mehr als den verkehrsüblichen Preis zahlt, kann zumeist auch ein hochwertiges, die Anforderungen technischer Mindestnormen übertreffendes Werk erwarten (so zutreffend Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 633 BGB Rdnr. 16, unter Hinweis auf OLG Stuttgart NZBau 2007, 717, 719). - LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16
VOB-Vertrag - Wann ist Werk mangelhaft?
Wer erheblich mehr als den verkehrsüblichen Preis zahlt, kann zumeist auch ein hochwertiges, die Anforderungen technischer Mindestnormen übertreffendes Werk erwarten (so zutreffend Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 633 BGB Rdnr. 16, unter Hinweis auf OLG Stuttgart NZBau 2007, 717/719). - LG Potsdam, 09.03.2018 - 6 O 402/17
Unverbindlich ist unverbindlich!
Wer erheblich mehr als den verkehrsüblichen Preis zahlt, kann zumeist auch ein hochwertiges, die Anforderungen technischer Mindestnormen übertreffendes Werk erwarten (Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 633 BGB Rdnr. 16, unter Hinweis auf OLG Stuttgart NZBau 2007, 717/719). - LG Mainz, 11.05.2011 - 3 S 143/10
Erwerber verursacht Schallschutzmängel: Bauträger haftet!
Die Schallschutzmängel im Fliesenbereich der Erdgeschoßwohnung im vorliegenden Fall betreffen jedoch ausschließlich den Bereich des Sondereigentums; der vorliegende Sachverhalt ist insoweit mit dem von der Beklagten angeführten Fall OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2007 - 5 U 201/06 -, u. a. NJW-RR 2007, 1614) nicht vergleichbar.