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   OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11   

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OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11 (https://dejure.org/2011,7060)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2011 - 8 W 265/11 (https://dejure.org/2011,7060)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 8 W 265/11 (https://dejure.org/2011,7060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Selbstständiges Beweisverfahren; Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung in einem nachfolgenden Hauptsacheprozess über die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens nach Antragsrücknahme und Nichterhebung verwertbarer Beweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 2; ZPO § 493; ZPO § 494a
    Selbstständiges Beweisverfahren; Kostenfestsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer trägt die Kosten bei Antragsrücknahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kostenfestsetzung bei selbständigem Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme vor Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren: Kostentragung? (IBR 2012, 58)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    (Anschluss an BGH NJW 2011, 1292 und OLGR Celle 1995, 16).

    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).

    In seiner zu dieser Problematik - nach Juris - neuesten Entscheidung vom 7. Dezember 2010, Az. VIII ZB 14/10, führt der BGH jedoch aus bezüglich einer im selbstständigen Beweisverfahren ausdrücklich erklärten Antragsrücknahme, aufgrund derer eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu treffen ist:.

    Der BGH (NJW 2011, 1292) hat aber, wie vorliegend zitiert, für den Fall der ausdrücklich erklärten Antragsrücknahme und der sich hieraus ergebenden Nichterhebung verwertbarer Beweise (§ 493 ZPO) unter Bezugnahme auf die Ausführungen des OLG Celle zur Zurückweisung des Antrags als unzulässig sich dessen Rechtsauffassung angeschlossen und klargestellt, dass auch bei Antragsrücknahme vor Beweiserhebung in einem nachfolgenden Hauptsacheprozess keine Entscheidung über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens getroffen werden kann.

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2007 - 6 W 16/07

    Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Auch spielt es keine Rolle, inwieweit das Gutachten des Beweisverfahrens tatsächlich im anschließenden Hauptprozess verwertet wurde (BGH MDR 2004, 1372; OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 228; OLG Zweibrücken AGS 2008, 437; Herget, a.a.O.; je m.w.N.; a.A. OLG München, Beschluss vom 25. Juni 2010, Az. 10 U 5028/09, in Juris, unter Bezugnahme auf BGH NJW 2003, 1322, m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).
  • OLG München, 25.06.2010 - 10 U 5028/09

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Einbeziehung in die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Auch spielt es keine Rolle, inwieweit das Gutachten des Beweisverfahrens tatsächlich im anschließenden Hauptprozess verwertet wurde (BGH MDR 2004, 1372; OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 228; OLG Zweibrücken AGS 2008, 437; Herget, a.a.O.; je m.w.N.; a.A. OLG München, Beschluss vom 25. Juni 2010, Az. 10 U 5028/09, in Juris, unter Bezugnahme auf BGH NJW 2003, 1322, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 10 W 103/06

    Zur Festsetzbarkeit der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Auch spielt es keine Rolle, inwieweit das Gutachten des Beweisverfahrens tatsächlich im anschließenden Hauptprozess verwertet wurde (BGH MDR 2004, 1372; OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 228; OLG Zweibrücken AGS 2008, 437; Herget, a.a.O.; je m.w.N.; a.A. OLG München, Beschluss vom 25. Juni 2010, Az. 10 U 5028/09, in Juris, unter Bezugnahme auf BGH NJW 2003, 1322, m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Nicht zu beanstanden ist die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten grundsätzlich gerichtliche Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits darstellen unter der Voraussetzung, dass die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses - wie hier - identisch sind (BGH NJW-RR 2006, 810; Herget in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 Rn. 13 "selbstständiges Beweisverfahren"; je m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2010 - VIII ZB 73/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostentragung bei unterbliebener Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Auch spielt es keine Rolle, inwieweit das Gutachten des Beweisverfahrens tatsächlich im anschließenden Hauptprozess verwertet wurde (BGH MDR 2004, 1372; OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 228; OLG Zweibrücken AGS 2008, 437; Herget, a.a.O.; je m.w.N.; a.A. OLG München, Beschluss vom 25. Juni 2010, Az. 10 U 5028/09, in Juris, unter Bezugnahme auf BGH NJW 2003, 1322, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 21 W 6/05

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 34/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Hauptsache

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZB 1/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Antragsrücknahme

  • OLG Braunschweig, 13.03.2018 - 8 W 45/17

    Antrag zurückgenommen: Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren!

    Dies setzt allerdings im Ansatz voraus, dass eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO aufgrund der Antragsrücknahme nicht möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2011 - 8 W 265/11 -, NJW-RR 2011, 1438).
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