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   OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08   

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https://dejure.org/2008,4354
OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08 (https://dejure.org/2008,4354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.08.2008 - 2 U 41/08 (https://dejure.org/2008,4354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. August 2008 - 2 U 41/08 (https://dejure.org/2008,4354)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 157, 133 BGB

  • Justiz Baden-Württemberg

    Auslegung: strafbewehrte Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit Werbung für Gebrauchtfahrzeuge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens hinsichtlich einer Zeitungsanzeige auf wortgleiche Werbung im Internet

  • info-it-recht.de

    Auslegung Unterlassungserklärung (hier: Kerngleicher Verstoß durch Zeitungsanzeige versus wortgleiche Werbung im Internet)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Kerngleiche Erweiterung einer Unterlassung von Zeitung auf Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Erstreckung eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens hinsichtlich einer Zeitungsanzeige auf wortgleiche Werbung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 133, 157 BGB
    Eine Unterlassungserklärung in Bezug auf Printmedien gilt auch für das Internet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kerngleicher Verstoß gegen Unterlassungstitel bei Online-Werbung

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Kerngleicher Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei Internet-Reklame

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 799 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10

    Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung

    Dabei hat das Landgericht unter II. 1. b) aa) der Entscheidungsgründe (LGU S. 17 f.) die für die Auslegung eines Unterlassungsvertrags mit Vertragsstrafeversprechen geltenden Grundsätze zutreffend dargestellt (ferner etwa BGH GRUR 2010, 167 Tz. 19 - Unrichtige Aufsichtsbehörde - und GRUR 2009, 181 Tz. 32 - Kinderwärmekissen ; Senat, NJOZ 2009, 1803, 1804 f.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Auslegung der Unterlassungserklärung ergibt, dass diese bewusst eng allein auf die konkrete Verletzungsform unter Ausschluss der kerngleichen Erweiterungsformen abgegeben werden sollte (BGH NJW-RR 2003, 1278, 1279 - Olympiasiegerin ; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell ; Senat, NJOZ 2009, 1803, 1805).

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