Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Auslegung: strafbewehrte Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit Werbung für Gebrauchtfahrzeuge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstreckung eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens hinsichtlich einer Zeitungsanzeige auf wortgleiche Werbung im Internet
- info-it-recht.de
Auslegung Unterlassungserklärung (hier: Kerngleicher Verstoß durch Zeitungsanzeige versus wortgleiche Werbung im Internet)
- Judicialis
- ra.de
- kanzlei.biz
Kerngleiche Erweiterung einer Unterlassung von Zeitung auf Internet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 157
Erstreckung eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens hinsichtlich einer Zeitungsanzeige auf wortgleiche Werbung im Internet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§§ 133, 157 BGB
Eine Unterlassungserklärung in Bezug auf Printmedien gilt auch für das Internet - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kerngleicher Verstoß gegen Unterlassungstitel bei Online-Werbung
Besprechungen u.ä.
- dr-bahr.com (Kurzanmerkung)
Kerngleicher Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei Internet-Reklame
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 17.04.2008 - 17 O 69/08
- OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08
Papierfundstellen
- MMR 2009, 799 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10
Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung …
Dabei hat das Landgericht unter II. 1. b) aa) der Entscheidungsgründe (LGU S. 17 f.) die für die Auslegung eines Unterlassungsvertrags mit Vertragsstrafeversprechen geltenden Grundsätze zutreffend dargestellt (ferner etwa BGH GRUR 2010, 167 Tz. 19 - Unrichtige Aufsichtsbehörde - und GRUR 2009, 181 Tz. 32 - Kinderwärmekissen ; Senat, NJOZ 2009, 1803, 1804 f.).Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Auslegung der Unterlassungserklärung ergibt, dass diese bewusst eng allein auf die konkrete Verletzungsform unter Ausschluss der kerngleichen Erweiterungsformen abgegeben werden sollte (BGH NJW-RR 2003, 1278, 1279 - Olympiasiegerin ; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell ; Senat, NJOZ 2009, 1803, 1805).