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OLG Stuttgart, 21.10.1970 - 1 U 59/70 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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ZPO § 811
Papierfundstellen
- NJW 1971, 50
- NJW 1971, 757 (Ls.)
- MDR 1971, 132
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.02.2012 - I ZB 95/10
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer …
Die Vollstreckung erweiternde Vereinbarungen zu Lasten des Schuldners oder ein Verzicht auf den Schuldner schützende Zwangsvollstreckungsvorschriften sind aber - jedenfalls im Voraus - regelmäßig unzulässig (vgl. RGZ 72, 181, 183; KG, NJW 1960, 682; OLG Stuttgart, NJW 1971, 50;… Musielak/Lackmann aaO Vorbem. § 704 Rn. 17;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., Vor § 704 Rn. 26; Philipp, Rpfleger 2010, 456, 463). - BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 207/78
Vereinbarung eines konkreten Besitzmittlungsverhältnisses - Fehlen einer …
Im neueren Schrifttum geht der Streit hinsichtlich der an eine Sicherungsübereignung zu stellenden Anforderungen nur noch darum, ob die Sicherungsabrede allein zur Konkretisierung des Besitzmittlungsverhältnisses ausreicht oder ob und in welchem Umfang die Vertragsschließenden ihre Rechtsstellung hinsichtlich des Sicherungsgutes in der Sicherungsabrede spezifizieren müssen (Reich NJW 1971, 757). - LG Heilbronn, 26.03.1987 - 1b T 89/87
Vollstreckung eines auf Zahlung eines Geldbetrages gerichteten Titels; …
Zwar wird vereinzelt die - weitgehende - Auffassung vertreten, eine Sicherungsübereignung beinhalte auch einen stillschweigenden Verzicht auf Pfändungsschutz (OLG Stuttgart NJW 1971, 50 [OLG Stuttgart 21.10.1970 - 1 U 59/70] ;… vgl. auch OLG Köln a.a.O.).