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OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 2 U 30/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
AGB von Banken: Formularmäßige Forderung einer Kontoführungsgebühr bei Privatdarlehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhaltskontrolle von Entgeltvereinbarungen in den AGB einer Bank
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksamkeit einer Klausel über Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 305; BGB § 307; BGB § 308; BGB § 309
Inhaltskontrolle von Entgeltvereinbarungen in den AGB einer Bank - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kontoführungsgebühr für ein Darlehenskonto
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 307; PAngV § 6; UKlaG § 1
Rechtmäßigkeit einer Klausel über die Zahlung von Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten in AGB der Banken
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 25.03.2010 - 2 O 117/09
- OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 2 U 30/10
- BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 462
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 11.04.2011 - 31 U 192/10
Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts bei Gewährung eines …
Dagegen kann aus der Existenz dieser Regelungen nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass das Bearbeitungsentgelt Teil der Hauptleistung ist oder der Gesetzgeber die Erhebung von Bearbeitungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen generell für zulässig hält (vgl. OLG Bamberg BKR 2010, 436, 437; Nobbe, WM 2008, 185, 193; vgl. für die Abschlussgebühr einer Bausparkasse auch BGH…, Urteil vom 07.12.2010, XI ZR 3/10, Juris Rz. 39 ff.; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2010, 2 U 30/10, Juris Rz. 48 f.). - OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11
Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts: …
Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Verwenders offen auf dessen Kunden abzuwälzen versucht, stellt eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung dar (s. BGHZ 146, 377 ff.; OLG Stuttgart, ZIP 2011, 462, 463, m. w. N.). - AG Bad Urach, 02.08.2013 - 1 C 310/13
Privatkreditvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgelt-Klausel
Insofern liegt die Sache anders als bei einer Kontoführungsgebühr, deren Vereinbarung per AGB das OLG Stuttgart in der Entscheidung vom 21.10.2010 (Az. 2 U 30/10, ZIP 2011, 462, Tz. 37) nicht als Preisnebenabrede, sondern als nicht kontrollfähige Preishauptabrede (wenngleich in Bezug auf einen pauschalierten Verwaltungskostenersatz) angesehen hat unter Hinweis darauf, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer nicht zur Rechnungslegung verpflichtet sei.