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   OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 5 Ss 337/13   

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https://dejure.org/2013,34101
OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 5 Ss 337/13 (https://dejure.org/2013,34101)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2013 - 5 Ss 337/13 (https://dejure.org/2013,34101)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 5 Ss 337/13 (https://dejure.org/2013,34101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Abkürzung des Regelfahrverbots wegen Existenzgefährdung trotz Voreintragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Regelfahrverbots trotz Existenzgefährdung wegen erheblicher Voreintragungen; Anwendbarkeit des Doppelverwertungsverbots im Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Die Justiz
  • blutalkohol PDF, S. 37
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung eines Regelfahrverbots trotz Existenzgefährdung wegen erheblicher Voreintragungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aus 3 mach 1

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Voreintragungen im Verkehrszentralregister rechtfertiges kein dreimonatiges Fahrverbot bei BAK von 0,56 Promille

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Herabsetzung der Fahrverbotsdauer bei Kündigungsrisiko

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Absehen eines dreimonatigen Fahrverbots bei sonst drohender Kündigung durch Arbeitgeber - Voreintragung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss kann unerheblich sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2014, 535
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18

    Voraussetzungen für Abkürzung nach BKAtV - verwirkte Fahrverbotsdauer

    Gegen das Doppelverwertungsverbots würde verstoßen, wenn allein aus den die qualifizierten Regelfolgen nach Nr. 241.1 BKat begründenden Umständen auf die Unerheblichkeit existentieller Härten für den Betroffenen und damit für eine unterschiedslose Beibehaltung des Fahrverbots oder seiner Regeldauer geschlossen würde (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.10.2013 - 5 Ss 337/13 = VM 2014, Nr. 9 = BA 51 [2014], 24 = VRS 125 [2013], 166 = NZV 2014, 535).

    und damit für eine unterschiedslose Beibehaltung des Fahrverbots oder seiner Regeldauer im Rahmen der Rechtsfolgenbemessung im engeren Sinne geschlossen würde (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.10.2013 - 5 Ss 337/13 = VM 2014, Nr. 9 = BA 51 [2014], 24 = VRS 125 [2013], 166 = NZV 2014, 535; zur Gültigkeit des Doppelverwertungsverbots in Bußgeldsachen vgl. zuletzt neben OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18 und 01.02.2017 - 3 Ss OWi 80/17 schon Beschluss vom 05.12.2013 - 3 Ss OWi 1470/13 [jeweils bei juris]).

  • KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22

    Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die

    aa) Da die vom Tatgericht angeführte Eintragung im Fahreignungsregister in 241.1 BKat berücksichtigt ist, § 3 Abs. 1 BKatV, scheidet eine Erhöhung der Regelbuße wegen eben dieser Vorbelastung aufgrund des im Ordnungswidrigkeitenverfahrens entsprechend anzuwendenden Doppelverwertungsverbotes nach § 46 Abs. 3 StGB aus (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 5 Ss 337/13 -, juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 17).
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