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   OLG Stuttgart, 22.02.2005 - 10 U 242/04   

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https://dejure.org/2005,5278
OLG Stuttgart, 22.02.2005 - 10 U 242/04 (https://dejure.org/2005,5278)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.02.2005 - 10 U 242/04 (https://dejure.org/2005,5278)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 10 U 242/04 (https://dejure.org/2005,5278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien; Fälligkeit eines Anspruchs auf Vornahme einer Auflassung im Zeitpunkt der Abgabe der Auflassungserklärung; Gestaltungsrecht der Erfüllungswahl des ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 103, 106, 131
    Keine konkludente Erfüllungswahl bei Aufforderung des Insolvenzverwalters zur Kaufpreiszahlung ohne Bezugnahme auf Gegenansprüche des Käufers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 103 § 106 § 131 Abs. 1; BGB § 281 Abs. 1
    Anforderungen an eine Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 588
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2005 - 10 U 242/04
    Wählt der Verwalter Erfüllung, so erhalten die zunächst nicht durchsetzbaren Ansprüche die Rechtsqualität von originären Forderungen der und gegen die Masse (BGHZ 150, 353).
  • OLG Dresden, 24.01.2002 - 13 U 2215/01

    Anforderungen an das Verlangen der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2005 - 10 U 242/04
    Daher hat die Rechtsprechung eine konkludente Wahl der Vertragserfüllung bereits vor der o.g. Entscheidung des BGH nur dann bejaht, wenn die Ausübung des Wahlrechts deutlich wird und die Formulierung für den Empfänger unzweideutig erkennen lässt, dass der Insolvenzverwalter die Erfüllung verlangt (OLG Dresden, ZIP 2002, 815; zustimmend Tintelnot, EWiR 2002, 441).
  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85

    Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2005 - 10 U 242/04
    Den hierfür vorgesehenen rechtlichen Weg nach § 281 Abs. 1 BGB (auf die streitgegenständlichen Rechtshandlungen ist das BGB in der Fassung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes anwendbar) hat der Antragsteller eingeschlagen (vgl. hierzu die in der Berufungserwiderung benannten Fundstellen in Rechtsprechung und Literatur: BGH, NJW-RR 1986, 991 = ZIP 1986, 787; MünchKomm/Kirchhof, InsO, § 143 Rn. 34, 73, 75; Uhlenbruck/Hirte, InsO, § 143 Rn. 27).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 39/05

    Begriff des Erfüllungsverlangens

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum liegt ein Erfüllungsverlangen im Sinne des § 103 Abs. 1 InsO nicht vor, wenn der Insolvenzverwalter mit der Leistungsaufforderung zum Ausdruck bringt, dass der Schuldner nach seiner Auffassung den Vertrag bereits voll erfüllt habe (BGH, Urt. v. 10. Oktober 1962 - VIII ZR 203/61, NJW 1962, 2296; OLG Stuttgart ZIP 2005, 588 f; OLG Dresden ZIP 2002, 815 f; MünchKomm-InsO/Huber § 103 Rn. 156; ders. in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch 3. Aufl. § 35 Rn 4; FK-InsO/Wegener 4.. Aufl. § 103 Rn. 59; Nerlich/Römermann/Balthasar InsO § 103 Rn. 41; HmbK-InsO/Ahrendt InsO 2. Aufl. § 103 Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 7 U 200/06

    Insolvenzanfechtung: Herausgabe der urheberrechtlichen Schutz- und

    Eine solche Willensrichtung lässt sich einer Zahlungsaufforderung nur dann entnehmen, wenn der Verwalter gleichzeitig die Berechtigung der Einwendungen des anderen Teils einräumt, also etwa Zahlung nur Zug um Zug gegen die Gegenleistung fordert (vgl. dazu OLG Stuttgart ZIP 2005, 588).
  • LG Hamburg, 01.09.2006 - 318 O 43/06

    Anspruch auf Erteilung der Bewilligung zur Löschung der zu Gunsten des

    Mangels einer entsprechenden Formvorschrift kommt auch ein konkludentes Erfüllungsverlangen in Betracht (OLG Stuttgart, ZIP 2005, 588 [OLG Stuttgart 22.02.2005 - 10 U 242/04] ; Berscheid, a.a.O., Rn. 65).
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