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   OLG Stuttgart, 22.04.1983 - 3 Ws 100/83   

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https://dejure.org/1983,3341
OLG Stuttgart, 22.04.1983 - 3 Ws 100/83 (https://dejure.org/1983,3341)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.04.1983 - 3 Ws 100/83 (https://dejure.org/1983,3341)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. April 1983 - 3 Ws 100/83 (https://dejure.org/1983,3341)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf einer Strafaussetzung; Aussetzung desselben Strafrests; Beginn der Vollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 363
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13

    Erstverbüßerprivileg bei Strafrestaussetzung: Widerruf einer zuvor gewährten

    Zwar ist ein Antrag nach § 57 StGB auch dann zulässig, wenn nach einer Strafrestaussetzung infolge Widerrufs die weitere Vollstreckung derselben Strafe betroffen ist (Groß in Münchner Kommentar, StGB, § 57 Rn. 42; Fischer, StGB, 59. Auflage, § 57 Rn. 8 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.09.1982 - 4 Ws 321/82 - , StV 1983, 72) und dies selbst dann, wenn die erneute Vollstreckung noch nicht begonnen wurde (OLG Stuttgart, NStZ 1984, 363), es fehlt aber vorliegend an den von § 57 Abs. 2 StGB geforderten besonderen Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung.
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 1 Ws 1209/92
    Er steht einer Aussetzung selbst dann nicht entgegen, wenn mit der Vollstreckung der Strafreste noch nicht begonnen worden ist (vgl. OLG Suttgart in Justiz 1984, 106).
  • OLG Koblenz, 20.10.2021 - 4 Ws 608/21

    Aussetzung mehrerer Reststrafen zur Bewährung durch die

    Hinsichtlich der übrigen Strafen wird der Aussetzungsbeschluss rechtskräftig, sofern von den übrigen Staatsanwaltschaften kein Rechtsmittel eingegangen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. 3 Ws 100/83 v. 22.04.1983 - juris; Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. § 454 Rn. 91; MüKo-StPO/Nestler, 1. Aufl. § 454 Rn. 102).
  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 1 Ws 425/98

    Gemeinsame Zweidrittelentscheidung, widerrufene Strafreste als

    Schon aus diesem Grunde durfte die Kammer eine solche Entscheidung nicht ablehnen, da auch nach Widerruf zur Verbüßung anstehende Strafreste einer - erneuten - Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich zugänglich sind (OLG Düsseldorf StV 93, 257; OLG Stuttgart Die Justiz 1984, 106; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 221; OLG Oldenburg NStZ 98, 271).
  • OLG Hamm, 03.02.1998 - 3 Ws 86/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Dauer der Postlaufzeit, Vertrauensschutz,

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Widerruf einer Strafaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit des Verurteilten aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes infolge Zeitablaufs unzulässig ist, sind auch Art und Schwere der neuerlichen Tat zu berücksichtigen (OLG Hamm, NStZ 1984, 363, 363 f).
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