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   OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19   

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https://dejure.org/2019,17104
OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19 (https://dejure.org/2019,17104)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19 (https://dejure.org/2019,17104)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19 (https://dejure.org/2019,17104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Fahrverbot nach § 44 StGB: Kurzfristige Freiheitsstrafe

  • beck-blog (Auszüge)

    Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität - "Leitlinien des Gesetzgebers"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 632
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19
    Zu beachten ist aber, dass nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter besonderen Umständen in Betracht kommen soll (BGH, Urteil vom 3. Juni 1971 - 1 StR 189/71, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - 3 StR 133/96, juris Rn. 3; Fischer StGB, 66. Aufl., § 47 Rn.2 und 5).

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 StR 75/94, juris Rn. 3 und BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - 3 StR 133/96, juris Rn. 3; Fischer, aaO, § 47 Rn. 5).

  • BGH, 10.04.2019 - 2 StR 598/18

    Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19
    Vielmehr muss es die von ihm vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 367/18, juris Rn. 14 und BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 2 StR 598/18, juris Rn. 9; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 23).
  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19
    Zu beachten ist aber, dass nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter besonderen Umständen in Betracht kommen soll (BGH, Urteil vom 3. Juni 1971 - 1 StR 189/71, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - 3 StR 133/96, juris Rn. 3; Fischer StGB, 66. Aufl., § 47 Rn.2 und 5).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19
    Vielmehr muss es die von ihm vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 367/18, juris Rn. 14 und BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 2 StR 598/18, juris Rn. 9; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 23).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 StR 75/94, juris Rn. 3 und BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - 3 StR 133/96, juris Rn. 3; Fischer, aaO, § 47 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2019 - 2 RVs 15/19

    Verfahrensrechtliche Erörterungspflicht bei Gesetzesänderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19
    Dementsprechend bedarf es einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Anordnung eines Fahrverbots zu erfolgen hat, insbesondere dann nicht, wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, keine auf ein Fahrverbot gerichteten Anträge gestellt wurden und klar auf der Hand liegt, dass die Anordnung des Fahrverbots unter keinem der in § 44 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Gesichtspunkte in Betracht kommt und auch sonst keine besonderen Umstände zu ihrer Anwendung drängen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2019 - 2 RVs 15/19, juris Rn. 9 ff.).
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