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OLG Stuttgart, 22.09.1989 - 2 U 156/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 19.01.1994 - 2 U 74/93
Fehlende Mehrplatzfähigkeit als Mangel - Computer, Mehrplatzfähigkeit, Minderwert
Wie der Senat in dieser Sache durch Urteil vom 20.06.1990 (2 U 156/89) entschieden hat, besteht zwischen dem Kaufvertrag über die Hardware und dem Installations- und Wartungsvertrag bezüglich der Software eine rechtliche Einheit gemäß § 139 BGB, so daß die auf die Hardware bezogene Wandlungs- bzw. Rücktrittsklage nicht deshalb abgewiesen werden konnte, weil die Hardware selbst unstreitig keine Mängel aufwies.