Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 6 W 59/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Softwareerstellungsvertrag in der Insolvenz des Hauptunternehmers: Unanfechtbarkeit der Weiterleitung einer Kundenzahlung an den Subunternehmer durch den Konkursverwalter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung einer Handlung des Insolvenzverwalters wegen inkongruenter Deckung; Weitergabe eines Kundenschecks als Fall der inkongruenten Deckung; Beweislast in derartigen Situationen; Fälle der Gläubigerbenachteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO §§ 129, 131, 133
Kongruente Deckung bei Weiterleitung eines Kundenschecks durch Gemeinschuldner an Gläubiger bei besonderer Vereinbarung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
InsO § 131 Abs. 1 § 133 Abs. 1
Anfechtbarkeit von Zahlungen durch Weiterleitung von Kundenschecks
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
InsO §§ 129, 131, 133
Kongruente Deckung bei Weiterleitung eines Kundenschecks durch Gemeinschuldner an Gläubiger bei besonderer Vereinbarung
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 12.08.2003 - 24 O 221/03
- OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 6 W 59/03
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08
Berücksichtigung fälliger Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit
Etwas anderes gilt, wenn der Schuldner die Kausalforderung in nicht anfechtbarer Weise an den Gläubiger abgetreten und die unverzügliche Weitergabe von Kundenschecks zugesagt hatte (OLG Stuttgart EWiR 2004, 667 m. Anm. Hölzle;… Nobbe in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 3. Aufl. § 61 Rn. 68).