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OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 7 U 110/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermögenseinbuße; Rechtsschutzversicherung; Rückforderung; Anwaltshonorar; Mitwirkungspflicht; Schadensminderungspflicht; Treu und Glauben
- Judicialis
VVG § 62
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 6; VVG § 34; VVG § 62; ARB 75 § 15
Keine Mitwirkungspflicht des VN nach § 62 VVG bei Rückforderung zu viel bezahlten Anwaltshonorars - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 62
Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers - Unterstützung des Versicherers nach Treu und Glauben - Mitwirkung des Versicherungsnehmers bei Rückforderung überzahlter Anwaltsgebühren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 20.04.2000 - 3 O 244/00
- OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 7 U 110/00
Papierfundstellen
- VersR 2001, 758
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 14.08.2023 - 20 U 11/23
Auslegung einer Ausschlussklausel in einer Reiserücktrittsversicherung
Ob der Kläger - entsprechend dem letztgültigen Vortrag der Beklagten erster Instanz (Schriftsatz vom 21.12.2022, dort S. 3 - Bl. 391 eGA-I) sowie ihrem Berufungsangriff - durch eine Anfrage beim Reisebüro in Erfahrung hätte bringen können, ob eine Weitervermietung erfolgt ist, betrifft allenfalls die Frage - wie die Beklagte mit ihrer Berufung selbst erkennt (Berufungsbegründung, S. 5 = Bl. 56 eGA-II) - der Schadensminderungsobliegenheit nach Ziff. IV. 1.2.1 AVB (siehe aber auch OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 7 U 110/00 -, juris Rn. 37 ff.: keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung, an der Rückforderung überhöhter Rechtsanwaltsgebühren mitzuwirken;… näher Prölss/Martin/Voit, VVG, 31. Aufl. 2021, § 82 Rn. 11 ff.).