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   OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 7 U 110/00   

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https://dejure.org/2000,6529
OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 7 U 110/00 (https://dejure.org/2000,6529)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2000 - 7 U 110/00 (https://dejure.org/2000,6529)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 7 U 110/00 (https://dejure.org/2000,6529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögenseinbuße; Rechtsschutzversicherung; Rückforderung; Anwaltshonorar; Mitwirkungspflicht; Schadensminderungspflicht; Treu und Glauben

  • Judicialis

    VVG § 62

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; VVG § 34; VVG § 62; ARB 75 § 15
    Keine Mitwirkungspflicht des VN nach § 62 VVG bei Rückforderung zu viel bezahlten Anwaltshonorars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 62
    Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers - Unterstützung des Versicherers nach Treu und Glauben - Mitwirkung des Versicherungsnehmers bei Rückforderung überzahlter Anwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 758
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 14.08.2023 - 20 U 11/23

    Auslegung einer Ausschlussklausel in einer Reiserücktrittsversicherung

    Ob der Kläger - entsprechend dem letztgültigen Vortrag der Beklagten erster Instanz (Schriftsatz vom 21.12.2022, dort S. 3 - Bl. 391 eGA-I) sowie ihrem Berufungsangriff - durch eine Anfrage beim Reisebüro in Erfahrung hätte bringen können, ob eine Weitervermietung erfolgt ist, betrifft allenfalls die Frage - wie die Beklagte mit ihrer Berufung selbst erkennt (Berufungsbegründung, S. 5 = Bl. 56 eGA-II) - der Schadensminderungsobliegenheit nach Ziff. IV. 1.2.1 AVB (siehe aber auch OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 7 U 110/00 -, juris Rn. 37 ff.: keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung, an der Rückforderung überhöhter Rechtsanwaltsgebühren mitzuwirken; näher Prölss/Martin/Voit, VVG, 31. Aufl. 2021, § 82 Rn. 11 ff.).
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