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   OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10   

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OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10 (https://dejure.org/2010,13350)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2010 - 9 U 102/10 (https://dejure.org/2010,13350)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 9 U 102/10 (https://dejure.org/2010,13350)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags: Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
    Die Feststellung der Unwirksamkeit der ersten vier außerordentlichen Kündigungen durch die Beklagte vom 8.07.2009, 15.07.2009, 7.09.2009 und 13.10.2009 ist Gegenstand des Rechtsstreits LG Ulm -10 O 131/09 KfH -, OLG Stuttgart - 9 U 35/10 - , die weiteren außerordentlichen Kündigungen durch die Beklagte vom 13.11.2009 und 19.11.2009 sind Gegenstand des Rechtsstreits LG Ulm - 10 O 164/09 KfH -, OLG Stuttgart - 9 U 37/10 -.

    Die Beklagte wiederholt in diesem Zusammenhang ihre Ausführungen aus den Berufungsbegründungen in den genannten Berufungsverfahren beim OLG Stuttgart (9 U 35/10 und 9 U 37/10).

    Der Senat hat als Berufungsgericht in den Verfahren 9 U 35/10 (Kündigung Nr. 1- 4) sowie 9 U 37/10 (Kündigung Nr. 5, 6) die Berufung der Beklagten jeweils zurückgewiesen, weil es die Auffassung des Landgerichts, sämtliche Kündigungen seien unwirksam, für richtig befunden hat.

    Deswegen hat auch der Senat - ähnlich wie das erstinstanzliche Gericht - bei der Beurteilung der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung vom November 2009 in seinem Urteil vom 29.09.2010 (9 U 37/10) argumentiert:.

  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10

    Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
    Die Feststellung der Unwirksamkeit der ersten vier außerordentlichen Kündigungen durch die Beklagte vom 8.07.2009, 15.07.2009, 7.09.2009 und 13.10.2009 ist Gegenstand des Rechtsstreits LG Ulm -10 O 131/09 KfH -, OLG Stuttgart - 9 U 35/10 - , die weiteren außerordentlichen Kündigungen durch die Beklagte vom 13.11.2009 und 19.11.2009 sind Gegenstand des Rechtsstreits LG Ulm - 10 O 164/09 KfH -, OLG Stuttgart - 9 U 37/10 -.

    Die Beklagte wiederholt in diesem Zusammenhang ihre Ausführungen aus den Berufungsbegründungen in den genannten Berufungsverfahren beim OLG Stuttgart (9 U 35/10 und 9 U 37/10).

    Der Senat hat als Berufungsgericht in den Verfahren 9 U 35/10 (Kündigung Nr. 1- 4) sowie 9 U 37/10 (Kündigung Nr. 5, 6) die Berufung der Beklagten jeweils zurückgewiesen, weil es die Auffassung des Landgerichts, sämtliche Kündigungen seien unwirksam, für richtig befunden hat.

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03

    Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
    Laut Bundesgerichtshof (BGHZ 157, 151 = NJW 2004, 1528; BB 2005, 1698) ist - was vom Bundesarbeitsgericht offen gelassen wurde - ein Nachschieben bzw. Auswechseln der Kündigungsgründe im Prozess auch dann möglich, wenn die Kündigung hierdurch einen völlig anderen Charakter erhält, sofern die Gründe bei Ausspruch der Kündigung schon vorlagen und dem kündigenden Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen zuvor bekannt waren.

    Da es sich bei dem Kündigungsgrund der Verbreitung wahrheitswidriger Äußerungen über angebliche Abhörmaßnahmen im Unternehmen um einen sachlich anderen als diejenigen Gründe handelt, welche die Gesellschafterversammlung zur fristlosen Kündigung vom 26.03.2010 veranlasst hat, war für das Nachschieben dieses Kündigungsgrundes ein Beschluss der Gesellschafterversammlung notwendig (vgl. dazu BGH BB 2004, 64; 2005, 1698).

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
    Laut Bundesgerichtshof (BGHZ 157, 151 = NJW 2004, 1528; BB 2005, 1698) ist - was vom Bundesarbeitsgericht offen gelassen wurde - ein Nachschieben bzw. Auswechseln der Kündigungsgründe im Prozess auch dann möglich, wenn die Kündigung hierdurch einen völlig anderen Charakter erhält, sofern die Gründe bei Ausspruch der Kündigung schon vorlagen und dem kündigenden Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen zuvor bekannt waren.

    Da es sich bei dem Kündigungsgrund der Verbreitung wahrheitswidriger Äußerungen über angebliche Abhörmaßnahmen im Unternehmen um einen sachlich anderen als diejenigen Gründe handelt, welche die Gesellschafterversammlung zur fristlosen Kündigung vom 26.03.2010 veranlasst hat, war für das Nachschieben dieses Kündigungsgrundes ein Beschluss der Gesellschafterversammlung notwendig (vgl. dazu BGH BB 2004, 64; 2005, 1698).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
    Bereits wegen schuldhafter Verletzung dieser sich aus der Aufklärungspflicht ergebenden Anhörungspflicht ist die auf den Verdacht einer strafbaren Handlung bzw. eines pflichtwidrigen Verhaltens des Klägers gestützte Kündigung unwirksam (vgl. BAG NZA 1986, 674; Münch. Komm. - Henssler, a.a.O., § 626 ).
  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
    Umgekehrt kann sich die Aussetzung im Hinblick auf geringe Erfolgsaussichten des anderen Verfahrens und Prozessverzögerung verbieten (BGH NJW-RR 1992, 1149; KGN 99, 95; Zöller-Greger, a.a.O., § 148 Rn. 5 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2006 - 20 W 191/06

    Handelsregistereintragung einer KG: Eintragungsfähigkeit der Befreiung vom

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
    Es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Limited als eine im EU-Ausland gegründete Kapitalgesellschaft die Stellung einer Komplementärin in einer KG übernehmen kann (vgl. OLG Frankfurt ZIP 2006, 1673 m.w.N.), da von der Vergleichbarkeit der englischen Limited mit einer GmbH deutschen Rechts ausgegangen wird, deren Komplementärfähigkeit im Rahmen der Rechtsreform der GmbH Co. KG anerkannt ist.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
    Unter diesen Umständen kann auch ein sich in diesem Zusammenhang entwickelndes vertrauliches Gespräch unter Arbeitskollegen, selbst wenn es sich auf Gerüchte stützt und teilweise einen diffamierenden Inhalt hat, nicht ohne Weiteres als grobe Pflichtverletzung angesehen werden, solange die Gesprächsteilnehmer darauf vertrauen konnten, dass ihre Äußerungen nicht nach außen getragen werden und sich nicht betriebsschädigend auswirken (vgl. BAG NZA 2010, 271; DB 2003, 1797; Hess. LAG NZA-RR 2007, 245).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2008 - 8 U 521/04

    Unbegründetheit einer Kündigungsfeststellungsklage bei mehrfacher Kündigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
    Allerdings hat ein rechtskräftiges Urteil im Vorprozess nur deklaratorische und keine rechtsgestaltende Wirkung bzgl. der Wirksamkeit vorausgegangener Kündigungen (OLG Saarbrücken NJOZ 2010, 1325).
  • BGH, 09.01.1995 - II ZR 24/94

    Veräußerung des gesamten Vermögens einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
    Das Handeln des geschäftsführenden Direktors der Komplementärin (Limited), das nach dem Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beklagten KG bedurfte, war von der Vertretungsmacht der geschäftsführenden Gesellschafterin für "gewöhnliche" Geschäfte nicht mehr gedeckt, da der im Streit befindliche Dienstvertrag eine Geschäftsführerbestellung beinhaltete (vgl. zur Auswirkung der fehlenden Zustimmung der Gesellschafterversammlung BGH DNotZ 1995, 961).
  • LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung eines Vorgesetzten - Schwerbehinderung -

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2009 - L 9 U 37/09
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 82/88

    Haftung des Erwerbers für Zahlungsansprüche aus Lizenzverträgen

  • LG Ellwangen/Jagst, 18.11.2009 - 10 O 132/09

    Honorarklage des Planers: Welches Gericht zuständig?

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

  • LAG Hamm, 12.07.1999 - 14 Ta 421/99

    Prozeßkostenhilfe: allgemeiner Feststellungsantrag neben Kündigungsschutzantrag

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