Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 20 U 54/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7043
OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 20 U 54/01 (https://dejure.org/2002,7043)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.2002 - 20 U 54/01 (https://dejure.org/2002,7043)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 20 U 54/01 (https://dejure.org/2002,7043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der rechtsmißbräuchlichen Erhebung einer aktienrechtlichen Nichtigkeitsklage; Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Klage; Gleiche Umstände wie in früheren Verfahren; Notwendige Streitgenossenschaft mehrerer Aktionäre; Teil-Anerkenntnisurteil bei der ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klage wegen der Erzielungsabsicht unberechtigter Vorteile durch Ausüben von Druck; Aktienerwerb während des Vorprozesses zur Weiterführung der Druckausübung als Indiz für eine rechtsmissbräuchliche Klage

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abkaufen des sog. Lästigkeitswert nach Klage, Klage in Schädigungsabsicht, Rechtsmissbrauch, Rechtsmissbrauch sowie Treuepflichtverletzung bei Anfechtungsklage, Rechtsmissbrauch sowie Treuepflichtverletzung bei Nichtigkeitsklage, Rechtsmissbrauch und ...

  • Judicialis

    AktG § 92; ; AktG ... §§ 172 ff; ; AktG § 247 Abs. 1; ; AktG § 247 Abs. 1 Satz 2; ; AktG § 248 Abs. 1; ; AktG § 256 Abs. 2; ; AktG § 256 Abs. 5 Satz 1; ; AktG § 131; ; AktG § 242; ; AktG § 248 Abs. 1; ; AktG § 249 Abs. 1; ; AktG § 257 Abs. 7; ; ZPO § 62 Abs. 1 Altern. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchliche Erhebung einer aktienrechtlichen Nichtigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2003, 1170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 20 U 54/01
    Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Klage können sich aus früheren Klagen desselben Klägers gegen andere Gesellschaften ableiten lassen, die mit dem Ziel erhoben waren, Lästigkeitszahlungen der Gesellschaft zu erreichen (vgl. BGHZ 107, 296, 314).
  • OLG Naumburg, 22.10.1997 - 7 W 34/97

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 20 U 54/01
    Ob im Einzelfall der Gesellschafter gehalten ist, die Gesellschaft aufzufordern, den fraglichen Beschluss aufzuheben (vgl. dazu OLG Naumburg NJW-RR 1998, 1195), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 20 U 54/01
    Das gilt erst recht für Klagen gegen dieselbe Gesellschaft, vor allem dann, wenn sich die Verfahren zeitlich überlagern und die Umstände, die sich in dem früheren Verfahren ergeben haben, so schwerwiegend und offensichtlich sind, dass sich die Rechtsausübung auch in dem zur Entscheidung anstehenden Verfahren als missbräuchlich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.1992 - II ZR 173/91, ZIP 1992, 1391; Henze, Aktienrecht, Höchstrichterliche Rechtsprechung, 4. Aufl., Rdn. 1105).
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 305/97

    Zulässigkeit eines Teilurteils im aktienrechtlichen Nichtigkeits- bzw.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 20 U 54/01
    Dem Erlass eines Anerkenntnisurteils steht nicht entgegen, dass auch der Kläger zu 1 diesen Antrag gestellt hat und dass unter mehreren Klägern, die eine aktienrechtliche Nichtigkeitsklage erheben, grundsätzlich eine notwendige Streitgenossenschaft besteht (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.1999 - II ZR 305/97, NJW 1999, 1638 = ZIP 1999, 580).
  • OLG Stuttgart, 23.07.2001 - 20 W 4/01

    Klagveranlassung für Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses einer KG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 20 U 54/01
    Grundsätzlich gibt eine Gesellschaft Anlass zur Erhebung einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage bereits durch die Beschlussfassung selbst (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2001, 1135; OLG Frankfurt a.M. DB 1993, 35 f).
  • BGH, 15.11.1993 - II ZR 235/92

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG; Nichtigkeit von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 20 U 54/01
    Damit ist der Jahresabschluss aber nicht erneut gem. §§ 172 ff AktG festgestellt worden, weil sich dieses Rechtsgeschäft aus der Vorlage durch den Vorstand, der Billigung durch den Aufsichtsrat und der Erklärung dieser Billigung im Bericht an die Hauptversammlung zusammensetzt (BGHZ 124, 111, 116) und letzterer unstreitig bislang nicht erfolgt ist.
  • OLG Frankfurt, 30.03.1992 - 5 W 4/92

    Pflicht des Gesellschafters zur Abmahnung vor Erhebung einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 20 U 54/01
    Grundsätzlich gibt eine Gesellschaft Anlass zur Erhebung einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage bereits durch die Beschlussfassung selbst (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2001, 1135; OLG Frankfurt a.M. DB 1993, 35 f).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2006 - 20 U 25/05

    Aktiengesellschaft: Umfang der Berichtspflicht des Aufsichtsrats

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass es dem Kläger bei Klageerhebung nicht um die Verfolgung rechtlich geschützter Aktionärsinteressen ging (vgl. zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen: BGHZ 107, S. 296, 314; BGH ZIP 1992, S. 1391; OLG Stuttgart NZG 2003, S. 1170, 1171 f.).

    Die von der Beklagten begehrte Festsetzung eines Streitwerts von 5.000,00 EUR entsprechend dem Urteil des Senats vom 23.01.2002 (Az. 20 U 54/01 = NZG 2003, S. 1170, 1172) kommt im Hinblick auf die entscheidungserheblichen Unterschiede der Fälle etwa bezüglich der Zahl der von der Klägerseite gehaltenen Aktien oder der Höhe von Grundkapital und Bilanzsumme der Beklagten nicht in Betracht.

  • OLG München, 04.07.2018 - 7 U 131/18

    Wirksamkeit eines in der Hauptversammlung gefassten Beschlusses

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts (S. 18, 19 des Urteils) kann insoweit auch das Verhalten eines Klägers gegenüber anderen Gesellschaften und in anderen Verfahren Indizwirkung haben (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.1989, Az. II ZR 206/88, Rdnr. 34, OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2002, Az. 20 U 54/01, Rdnr. 46).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03

    Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen

    Außerdem erstreckt sich die Rechtskraft der Nichtigerklärung im Anfechtungsprozess nach § 248 Abs. 1 AktG auf alle Gesellschafter und Organmitglieder der Gesellschaft (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2002, 20 U 54/01 - AG 2003, 165; OLG Frankfurt OLGR 2002, 10 = AG 2002, 88).
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 5 U 80/14

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage

    Der Senat folgt jedoch der insbesondere in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass eine Klage wegen Rechtsmissbrauchs bereits unzulässig sein kann, wenn nicht lediglich ein Gestaltungsrecht, sondern ein prozessuales Recht missbraucht wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.1. 2002 - 20 U 54/01 = NZG 2003, 1170; so wohl auch BGH, Urteil vom 17.11.2005 - I ZR 300/02 (OLG Hamburg) MEGA SALE = GRUR 2006, 243 in Bezug auf § 8 Abs. 4 UWG; vgl. auch Köhler/Bornkamm/Köhler UWG § 8 Rn. 4_1-4_9).).
  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 40/15

    Unzulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen Rechtsmissbräuchlichkeit

    Der Senat folgt jedoch der insbesondere in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass eine Klage wegen Rechtsmissbrauchs bereits unzulässig sein kann, wenn nicht lediglich ein Gestaltungsrecht, sondern ein prozessuales Recht missbraucht wird (vgl. bereits: Senat, Urteil vom 22. Dezember 2014 - I-5 U 80/14, 5 U 80/14 -, juris = WM 2015, 673; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.1.2002 - 20 U 54/01 = NZG 2003, 1170; so wohl auch BGH, Urteil vom 17.11.2005 - I ZR 300/02 (OLG Hamburg) MEGA SALE = GRUR 2006, 243 in Bezug auf § 8 Abs. 4 UWG; vgl. auch Köhler/Bornkamm/Köhler UWG § 8 Rn. 4_1-4_9)).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 6 U 119/19

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung der Unterlassung der angeblich

    1) Wird eine Klage rechtsmissbräuchlich erhoben, hat dies nicht nur die Unbegründetheit, sondern die Unzulässigkeit der Klage zur Folge, weil ein prozessuales Recht missbraucht wird (OLG Hamm, Urteil vom 22.12.2014 - I-5 U 80/14, Rn 50; OLG Stuttgart Urteil vom 23.01.2002 - 20 U 54/01 Rn 45; so wohl auch BGH, Urteil vom 17.11.2005 - I ZR 300/02 - MEGA SALE Rn 15 in Bezug auf § 8 Abs. 4 UWG).
  • OLG Hamm, 10.08.2015 - 5 U 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

    Der Senat folgt jedoch der insbesondere in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass eine Klage wegen Rechtsmissbrauchs bereits unzulässig sein kann, wenn nicht lediglich ein Gestaltungsrecht, sondern ein prozessuales Recht missbraucht wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.1. 2002 - 20 U 54/01 = NZG 2003, 1170; so wohl auch BGH, Urteil vom 17.11.2005 - I ZR 300/02 (OLG Hamburg) MEGA SALE = GRUR 2006, 243 in Bezug auf § 8 Abs. 4 UWG; vgl. auch Köhler/Bornkamm/Köhler UWG § 8 Rn. 4_1-4_9).).
  • OLG Nürnberg, 20.09.2006 - 12 U 3800/04
    Dabei können sich Anhaltspunkte für einen solchen Rechtsmissbrauch bei umfassender Gesamtabwägung auch daraus ergeben, wenn sich aus Verfahren derselben Kläger gegen die Gesellschaft schwerwiegend und offensichtlich rechtsmissbräuchliche Sachverhalte ergeben ( OLG Stuttgart NZG 2003, 1170).
  • OLG Rostock, 31.01.2014 - 1 W 67/13

    Streitwert für eine aktienrechtliche Anfechtungsklage

    Vor diesem Hintergrund ist die Bedeutung der Sache für beide Parteien nicht überzubewerten und erweist sich deren Bewertung mit je ? 3.000,- als sachgerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 21.06.2011 - II ZR 22/10, NZG 2011, 997, juris: Vollmacht aufgrund Beschluss einer erloschenen Gesellschaft, Wert ? 3.000,-; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2002 - 20 U 54/01, juris: Entlastungsbeschluss mit verhältnismäßig geringer Bedeutung, Wert ? 5.000,-).
  • LG Würzburg, 17.12.2020 - 1 HKO 2375/20

    Rechtsmissbrauch aufgrund überhöhter Angabe des Gegenstandswerts und Forderung

    Wird ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtsmissbräuchlich erhoben, hat dies nicht nur die Unbegründetheit, sondern dessen Unzulässigkeit zur Folge, weil ein prozessuales Recht missbraucht wird (OLG Hamm, Urteil vom 22.12.2014 - I-5 U 80/14, Rn 50; OLG Stuttgart Urteil vom 23.01.2002 - 20 U 54/01 Rn 45; so wohl auch BGH, Urteil vom 17.11.2005 - I ZR 300/02 - MEGA SALE Rn 15 in Bezug auf § 8 Abs. 4 UWG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht