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   OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13   

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https://dejure.org/2014,326
OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,326)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.2014 - 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,326)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,326)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der Überschussbeteiligung eines sog. Riester-Vertrages erst bei einem Garantiekapital oder Mindestwert von 40.000 Euro

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
    Allgemeine Versicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle für eine Klausel zur Überschussbeteiligung in Riester-Rentenverträgen

  • handelsblatt.com
  • handelsblatt.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; VVG a.F. § 153
    Formularmäßige Vereinbarung der Überschussbeteiligung eines sog. Riester-Vertrages erst bei einem Garantiekapital oder Mindestwert von 40.000 EUR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Versicherungsbedingungen in so genannten Riester-Rentenverträgen

  • faz.net (Pressebericht, 23.01.2014)

    Klauseln zu Kostenüberschüssen: Riester-Verträge der Allianz sind intransparent

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Versicherungsbedingungen in Riester-Rentenverträgen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu allgemeinen Versicherungsbedingungen - Klauseln in Riester-Rentenverträgen zu intransparent

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versicherungsbedingungen in so genannten Riester-Rentenverträgen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der Überschussbeteiligung eines sog. Riester-Vertrages

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 23.01.2014)

    Altersvorsorge: Riester-Rente der Allianz ist intransparent

  • bista.de (Kurzinformation)

    Regelungen der Riester Rente Allianz Leben zu unklar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Riester-Rentenverträge

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der Überschussbeteiligung eines sog. Riester-Vertrages

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Wie dem eigenen Ausspruch des BGH in seinem Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10 = Z 194, 208 entspricht, kann eine Klausel insoweit zum Streitgegenstand erhoben werden, dass sie in ihrem Kontext wiedergegeben ist, dass aber durch Fettdruck die Klauseln oder Klauselteile kenntlich gemacht werden, welche durchgreifenden Wirksamkeitsbedenken begegnen (Urteil) oder nach dem Antrag begegnen sollen (vgl. BGHZ a.a.O. [Tz. 9 und 12]).

    Da diese wichtige Information vorenthalten wird, obgleich sie zu erteilen der Beklagten in zumutbarer Weise leicht möglich gewesen wäre, erfolgte die Verurteilung im Hauptsacheausspruch zu Recht, zumal auch die Frage der Wiederholungsgefahr (vgl. hierzu etwa BGHZ 194, 208 [Tz. 72 f]) im Berufungsrechtszug nicht im Streit stand.

    Die Beklagte hat bei - wie hier - begründeter Abmahnung gemäß §§ 5 UKlaG, 12 Abs. 1 S. 2 UWG Abmahnkosten zu erstatten (BGHZ 194, 208 [Tz. 74]).

  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 303/12

    Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichstehend (BGH VersR 2013, 1397 [Tz. 11 f]; ZIP 2013, 2062 [Tz. 10]).

    Damit kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2013, 1397 [Tz. 13]; Z 194, 208 [Tz. 21]).

    Bei einer den Versicherungsschutz einschränkenden Ausschlussklausel muss der Versicherungsnehmer den danach noch bestehenden Umfang der Versicherung erkennen können (BGH VersR 2013, 1397 [Tz. 12]; Z 194, 208 [Tz. 24 und 45]; Z 159, 360 [juris Tz. 29]; GRUR 2013, 375 [Tz. 35] - Missbrauch des Verteilungsplans ).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Anderes ergebe sich nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2011 - IV ZR 121/00, da dort darauf hingewiesen worden sei, dass die Überschussbeteiligung nicht gesichert sei; zudem sei auch die Überschussgruppe im dortigen § 17 Abs. 4 ALB angegeben.

    Auch aus der Entscheidung BGH NJW 2001, 2014, 2019, wonach die Regelungen des § 81 c VAG und der dazu ergangenen Rechtsverordnungen so komplex und kompliziert seien, dass sie einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht erklärt werden könnten, und, dass eine Klausel zur Überschussbeteiligung nur dann eine unangemessene Benachteiligung nach der damaligen Vorschrift des § 9 AGBG darstelle, wenn die Versicherung als verpflichtet anzusehen wäre, sich auf genauere Maßstäbe zur Überschussbeteiligung schon bei Vertragsschluss festzulegen, was der BGH dort verneinte (vgl. BGH a.a.O. 2018), kann zu Gunsten der Beklagten im Ansatz nichts hergeleitet werden.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Ist das nicht der Fall, liegt in Wirklichkeit eine von Rechtsvorschriften abweichende und damit kontrollfähige Regelung vor (BGH WM 2012, 1189 [Tz. 14]).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Denn das BVerfG hat unter dem Aktenzeichen 1 BvR 80/95 durch Urteil vom 26.07.2005 dieser Rechtsansicht im Ergebnis eine Absage erteilt (BVerfG NJW 2005, 2376; so schon Senat NVersRZ 1999, 366, 370) und den Gesetzgeber für verpflichtet erklärt, gesetzliche Vorkehrungen für eine ausreichende Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen zu treffen.
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 4 U 134/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz noch nicht entrichteter Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Der Einwand, die Kläger hätten die Kosten ihrem Bevollmächtigten nicht bezahlt, wozu sich dieser bereits verhalten und was das Landgericht daraufhin keiner vertieften Beurteilung mehr unterzogen hat, findet sich im Berufungsrechtszug denn auch nicht mehr (vgl. dazu im Übrigen OLG Hamm MMR 2013, 171 [juris Tz. 67 f]).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Dies gilt insbesondere, wenn das Gesetz nur einen Rahmen vorgibt (BGH NJW 2003, 507, 508 [Gestaltungsspielraum]; Roloff in Erman, BGB, 13. Aufl. [2011], § 307, 40).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 405/12

    Streitwert einer Verbandsklage gegen Bearbeitungsentgelte in Bank-AGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Damit befindet er sich auch in Übereinstimmung mit der neuesten Rechtsprechung des BGH (B. v. 10.12.2013 - XI ZR 405/12 [Tz. 5]).
  • BGH, 09.12.2013 - IV ZR 19/12

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebens- und Rentenversicherung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Zwar hat der BGH eine Ausnahme von dieser Regel nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn eine Klausel von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung für die betroffenen Verkehrskreise ist (BGH a.a.O. [Tz. 6 f.], weshalb er in einem solchen Falle in einem Verbandsprozess bei einem Streit um diese eine Klausel den Streitwert auf 25.000 EUR festgesetzt hat. Dass dies vorliegend in gleicher Weise angezeigt wäre, ist weder ersichtlich gemacht noch ersichtlich. So hat denn auch der IV. Zivilsenat des BGH, obgleich das dortige Revisionsverfahren auch von Fragen des Streitwertes in Bezug auf zwei im Verbandsprozess angegriffene Klauseln bestimmt gewesen war, ohne weitere Begründung den Streitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt (BGH B. v. 09.12.2013 - IV ZR 19/12).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 17/13

    Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichstehend (BGH VersR 2013, 1397 [Tz. 11 f]; ZIP 2013, 2062 [Tz. 10]).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 175/12

    Treuepunkte-Aktion

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 23/11

    Missbrauch des Verteilungsplans

  • BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14

    Zur Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der

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