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   OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 11/14   

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https://dejure.org/2017,9778
OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 11/14 (https://dejure.org/2017,9778)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.03.2017 - 2 U 11/14 (https://dejure.org/2017,9778)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. März 2017 - 2 U 11/14 (https://dejure.org/2017,9778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilferechtliche Zulässigkeit des Ausgleichs von Verlusten von Krankenhäusern durch den öffentlich-rechtlichen Träger

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 107 Abs 1 AEUV, Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, § 3a UWG, § 8 Abs 2 Nr 2 UWG, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß der öffentlichen Hand: Auswirkungen von lokalen Fördermaßnahmen durch den Landkreis zum Ausgleich von Verlusten einer Kreisklinik auf den Handel innerhalb der Union

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilferechtliche Zulässigkeit des Ausgleichs von Verlusten von Krankenhäusern durch den öffentlich-rechtlichen Träger

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 107 Abs. 1 ; AEUV Art. 108 Abs. 3 S. 3
    Beihilferechtliche Zulässigkeit des Ausgleichs von Verlusten von Krankenhäusern durch den öffentlich-rechtlichen Träger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Defizitausgleich an Kreisklinik keine Beihilfe

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 122 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Krankenhäuser | Übernahme von Jahresfehlbeträgen sowie von Bürgschaften durch das Land

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 504
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 11/14
    bb) Die Hinweise des BGH stünden in Widerspruch zur Leitentscheidung des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren "Altmark Trans" (Urteil vom 24.07.2003, Rs. C-280/00), die der EuGH zwischenzeitlich mehrfach bestätigt habe.

    Dies hängt zum Einen davon ab, ob die Zuwendungen als Ausgleich für Leistungen anzusehen sind, die von den Kreiskliniken zur Erfüllung ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erbracht werden, so dass sie in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhalten (vgl. EuGH, Urteil vom 24.07.2003, C-280/00, - Altmark Trans).

    Der EuGH geht - insbesondere in seiner vom Kläger zitierten Leit-Entscheidung "Altmark Trans" (Urteil vom 24.07.2003, C-280/00, Rn. 77 ff) - davon aus, dass es auch bei finanziellen Maßnahmen für bestimmte, mit lokalen oder regionalen öffentlichen Dienstleistungen betraue Unternehmen keineswegs ausgeschlossen sei, dass sich diese auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten auswirken können.

  • EuGH, 21.07.2005 - C-71/04

    Xunta de Galicia - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 11/14
    Der Kommission fehle es aber an der Kompetenz, einzelne Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV auszulegen (EuGH, Urteil vom 21.07.2005, Rs. C-71/04, Rn. 37).

    Soweit der EuGH in dem Urteil vom 21.07.2005, Rs. C-71/04 (Administracion del Estado), u.a. ausführt, dass insbesondere dann eine verhältnismäßig geringe Beihilfe den Handel beeinträchtigen könne, wenn in dem Sektor, in dem die begünstigten Unternehmen tätig sind, ein lebhafter Wettbewerb herrsche (Rn. 42), wird gerade aus dieser Begründung deutlich, dass der EuGH die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels nicht stets und unter allen Umständen bejaht, sondern - ebenso wie die Europäische Kommission und der BGH - auf die Umstände des Einzelfalls abstellt.

  • LG Tübingen, 23.12.2013 - 5 O 72/13

    Wettbewerbsrecht: Unlauterer Wettbewerb durch Übernahme von Jahresfehlbeträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 11/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 23.12.2013, Az. 5 O 72/13, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 23.12.2013, Aktenzeichen 5 O 72/13, wird aufgehoben.

  • OLG Nürnberg, 21.11.2017 - 3 U 134/17

    Städtische Zuwendungen an ein Alten-/ und Pflegeheim sind keine staatlichen

    Insofern sei der Streitfall vergleichbar mit dem Sachverhalt, welcher den Entscheidungen des BGH vom 24.03.2016, Az.: I ZR 263/14 und dem OLG Stuttgart vom 23.03.2017, Az.: 2 U 11/14 zugrunde gelegen habe und bei dem hinsichtlich des Defizitausgleichs kommunaler Krankenhäuser eine Binnenmarktrelevanz verneint wurde.

    Der Senat schließt sich der vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.03.2017, Az.: 2 U 11/14, Rn. 90, juris) und Goldmann (in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 8 Rn. 320) vertretenen Auffassung an, dass es für eine Analogie an einer planwidrigen Gesetzeslücke fehlt, zumal ein Bedürfnis für eine Klagebefugnis von Verbänden neben derjenigen der unmittelbar verletzten Mitbewerber nicht bestehen dürfte.

    Als weiteres Kriterium für eine fehlende Binnenmarktrelevanz kann, wie das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung - Kreiskliniken Calw (Urteil vom 23.03.2017, Az.: 2 U 11/14, Rn. 85) dargelegt hat, herangezogen werden, dass sich das Bettenangebot der im Zuge des Ersatzneubaus von ursprünglich 180 auf 143 Betten reduziert hat.

    Auch insoweit stimmt der Senat dem Oberlandesgericht Stuttgart zu (Urteil v. 23.03.2017 a.a.O., Rn. 73).

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