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   OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16   

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OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16 (https://dejure.org/2017,9779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.03.2017 - 2 U 113/16 (https://dejure.org/2017,9779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. März 2017 - 2 U 113/16 (https://dejure.org/2017,9779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausstellung von Quittungen über nicht geleistete Zuzahlungen bei der Abgabe von Arzneimitteln

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zuzahlungsquittung

    § 3 Abs 2 UWG, § 61 S 4 SGB 5, § 33 EStG
    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Quittierung einer vom Kunden aufgrund der Verrechnung einer Gutschrift tatsächlich nicht gezahlten Zuzahlung zur Vorlage an die Krankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausstellung von Quittungen über nicht geleistete Zuzahlungen bei der Abgabe von Arzneimitteln

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausstellung von Quittungen über nicht geleistete Zuzahlungen bei der Abgabe von Arzneimitteln

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Zuzahlungsquittung und Gutschrift einerausländischen Versandapotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 101 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Quittung über nicht in voller Höhe geleistete Zuzahlung unlauter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1121
  • MDR 2017, 660
  • GRUR-RR 2017, 246
  • MMR 2018, 320
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 12.11.2013 - 4 U 31/13

    Wettbewerbswidrige Gutscheine bei Kfz-Reparaturen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16
    Selbst bei einer - zwischen den Parteien weiterhin strittigen - Zulässigkeit von Rabatten auf Arzneimittel unterliegen entsprechende Angebote der Missbrauchskontrolle, wenn der angesprochene Verkehr bei Entscheidungen, die er zu treffen hat, auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 08. November 2007 - I ZR 121/06, juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 12. November 2013 - I-4 U 31/13, juris Rn. 57).

    Maßgeblich ist alleine die objektive Eignung der in Rede stehenden Werbemaßnahme zur Förderung des Absatzes der Ware (OLG Hamm, Urteil vom 12. November 2013 - I-4 U 31/13, juris Rn. 54).

  • LG Ravensburg, 21.07.2016 - 7 O 1/16

    Zuzahlungsbelegen - DocMorris darf keine falschen Quittungen ausstellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 21.07.2016, Az. 7 O 1/16 KfH, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 31.7.2016 - Az. 7 O 1/16 KfH - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16
    Da der Kläger den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Berufungsinstanz rechtswidrig ist (BGH, Urteil vom 04. Februar 2016 - I ZR 194/14, juris Rn. 9 - Fressnapf).
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Eigenanteil - teilweise Befreiung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16
    Berücksichtigt wird die finanzielle Belastung des Haushaltseinkommens durch die Aufwendungen des Versicherten bzw. seiner Angehörigen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 20/00 R, juris Rn. 30).
  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16
    Nicht entscheidungsrelevant ist, ob diese Rechtsfragen nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Arzneimittelpreisbindung für Versandapotheken aus der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19.10.2016, C-148/15) anders zu bewerten sind.
  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16
    Der Bundesgerichtshof ging (in Rn. 11) nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 22. August 2012 - GmS-OGB 1/10) davon aus, dass die deutschen Vorschriften für den Apothekenabgabepreis auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten, die Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Wege des Versandhandels nach Deutschland an Endverbraucher abgeben.
  • BFH, 14.03.1975 - VI R 63/73

    Erstattungen von Krankheitskosten, die steuerpflichtige Einnahmen darstellen,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16
    Werden Krankheitskosten jedoch von Dritten übernommen, so bewirkt dies eine Minderung der Belastung des Steuerpflichtigen im Sinne von § 33 EStG (BFH, Urteil vom 14. März 1975 - VI R 63/73, juris Rn. 7; Blümich/Heger, a.a.O., § 33 EStG Rn. 177).
  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt, sondern auch dann, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - I ZR 98/12, juris Rn. 13 - Rezeptbonus).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16
    Mit dem von der Beklagten angeführten Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Regelung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, mit der die Erstattung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Medizinproduktes von einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht werde (EuGH, Urteil vom 28. April 1998 - C-120/95, Rn. 35).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 U 39/17

    Unsere 6 gegen Erkältung - Wettbewerbsverstoß: Geringwertigkeitsgrenze für

    Zwar schließt das mögliche gesetzeswidrige Handeln Dritter nicht notwendigerweise die wettbewerbsrechtliche Haftung aus (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23. März 2017 - 2 U 113/16, juris Rn. 39).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18

    Die Rezept-Apotheke - Wettbewerbsverstoß einer Internet-Versandapotheke:

    Der Kunde müsse dessen Preis in voller Höhe bezahlen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.03.2017 - 2 U 113/16).

    Ein unternehmerisches Verhalten, das den Kunden verleiten solle, seine Pflichten gegenüber der Versicherung zu verletzen und einen Betrug zu begehen, stelle eine Verletzung der fachlichen Sorgfalt im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG gegenüber dem Verbraucher dar (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2017 - 2 U 113/16; OLG Hamm, Urteil vom 12.11.2013 - 4 U 31/13).

    Der Fall OLG Stuttgart, Urteil vom 23.03.2017 - 2 U 113/16, liege anders.

  • OLG Koblenz, 17.01.2018 - 9 U 902/17

    Wettbewerbsverstoß: Verleitung des Verbrauchers zur Annahme eines Angebots unter

    Nach § 3 Abs. 2 UWG ist eine sich an Verbraucher richtende oder diese zumindest erreichende geschäftliche Handlung - ebenso wie nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG a.F. (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2017, 246, 248, Rdnr. 40) - unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entspricht und dazu geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen.

    Als unternehmerische Sorgfalt im Sinne von § 3 Abs. 2 UWG gilt nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG - in Übereinstimmung mit Art. 2 h) UGP-RL - derjenige Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheiten einhält (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2017, 246, 248, Rdnr. 28).

    Richtet sich das Angebot - wie hier jedenfalls auch - an Verbraucher, entspricht es nicht der unternehmerischen Sorgfalt, dem Verbraucher ein Angebot zu unterbreiten, bei dessen Annahme er sich gegenüber einem Dritten vertragswidrig verhält (vgl. jurisPK Ullmann-Seichter, UWG, 4. Aufl. 2016, § 4a, Rdnr. 113; so im Ergebnis auch OLG Stuttgart, GRUR-RR 2017, 246, 247, Rdnr. 28 f.; OLG Hamm, Urteil vom 12. November 2013 - 4 U 31/13 -, BeckRS 2014, 00519; Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 35. Aufl. 2017, § 3, Rdnr. 6.21).

    Darunter versteht das Gesetz nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 UWG die Vornahme einer geschäftlichen Handlung, um die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar zu beeinträchtigen und damit den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2017, 246, 248, Rdnr. 37).

  • OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Internet-Versandapotheke: Nichtausweisung

    Selbst bei einer - zwischen den Parteien weiterhin strittigen - Zulässigkeit von Rabatten auf Arzneimitteln unterliegen entsprechende Angebote der Missbrauchskontrolle wenn der angesprochene Verkehr bei Entscheidung, die er zu treffen hat, auch die Interessen Dritter Personen zu wahren hat (BGH, Versäumnisurteil vom 08.11.2007 - I ZR 121/06, juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 12.11.2013 - I-4 31/13, juris Rn. 57; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 23.05.2017 - 2 U 113/16, juris, Rn. 38).
  • LG Stendal, 14.03.2019 - 31 O 43/18

    Wettbewerbsverstoß: Nichtausweisung von Rabatten einer Versandapotheke auf den

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wies das Oberlandesgericht Stuttgart durch Urteil vom 23.02.2017 (2 U 113/16) zurück.
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