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   OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18   

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https://dejure.org/2019,31338
OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18 (https://dejure.org/2019,31338)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.07.2019 - 6 U 9/18 (https://dejure.org/2019,31338)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 6 U 9/18 (https://dejure.org/2019,31338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 492 Abs 2 BGB
    Verbraucherdarlehensvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei einer fehlerhaften Pflichtangabe; Treuwidrigkeit eines Widerrufs wegen widersprüchlichen Verhaltens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf; Verbraucherdarlehen

  • rechtsportal.de

    Verfristeter Widerruf eines Darlehensvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
    Für beides fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis (BGH, 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16; BGH, 24. Januar 2017, XI ZR 183/15 zur positiven Feststellungsklage und BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15 -, Rn. 9 zur negativen Feststellungsklage).

    Der Darlehensgeber darf daher diese in der Bundesrepublik Deutschland für Bankkredite übliche Methode anwenden (BGH, Urteil vom 04. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 23, juris).

    Auch nach dem Vortrag der Kläger lag der vereinbarte effektive Jahreszins jeweils weniger als ein Prozentpunkt über dem Vergleichswert der MFI-Zinsstatistik, so dass die Beklagte den Klägern Darlehen zu Bedingungen gewährt hat, die für grundpfandrechtlich abgesicherte Verträge üblich waren (vgl. BGH, Urteil vom 04. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 20, juris).

  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
    aa) Die Ausübung des Widerrufsrechts ist zwar nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie nicht durch den Schutzzweck des Widerrufsrechts motiviert ist (BGH, Urteile vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 16; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 20 ff. und - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 Rn. 45 ff.).

    Eine Änderung der Verhältnisse kann dazu führen, dass die zunächst zulässige Rechtsausübung missbräuchlich wird, und deshalb kann sich ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch aus solche Umständen ergeben, die erst nach Erklärung des Widerrufs eingetreten sind (BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Stuttgart, 06.12.2016 - 6 U 95/16

    Verbraucherdarlehen: Treuwidrigkeit des Widerrufs wegen widersprüchlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
    cc) Nach der Rechtsprechung des Senats, kommt ein Fall widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) in Betracht, wenn der Darlehensnehmer in Kenntnis der Widerruflichkeit seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung eine gewisse Zeit ohne Vorbehalt weiter leistetet, um dann doch den Widerruf zu erklären, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die das Zuwarten mit dem Widerruf und die vorbehaltlose Weiterzahlung im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung vernünftig und nachvollziehbar erscheinen lassen (OLG Stuttgart, Urteile vom 7. Februar 2017 - 6 U 40/16 -, Rn. 70; vom 6. Dezember 2016 - 6 U 95/16 -, Rn. 25).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
    aa) Die Ausübung des Widerrufsrechts ist zwar nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie nicht durch den Schutzzweck des Widerrufsrechts motiviert ist (BGH, Urteile vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 16; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 20 ff. und - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 Rn. 45 ff.).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
    aa) Die Ausübung des Widerrufsrechts ist zwar nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie nicht durch den Schutzzweck des Widerrufsrechts motiviert ist (BGH, Urteile vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 16; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 20 ff. und - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 Rn. 45 ff.).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2017 - 6 U 40/16

    Treuwidrigkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
    cc) Nach der Rechtsprechung des Senats, kommt ein Fall widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) in Betracht, wenn der Darlehensnehmer in Kenntnis der Widerruflichkeit seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung eine gewisse Zeit ohne Vorbehalt weiter leistetet, um dann doch den Widerruf zu erklären, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die das Zuwarten mit dem Widerruf und die vorbehaltlose Weiterzahlung im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung vernünftig und nachvollziehbar erscheinen lassen (OLG Stuttgart, Urteile vom 7. Februar 2017 - 6 U 40/16 -, Rn. 70; vom 6. Dezember 2016 - 6 U 95/16 -, Rn. 25).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
    Zur Widerrufsbelehrung hat der EuGH entschieden, dass die fehlerhafte schriftliche Belehrung der fehlenden Belehrung gleichzusetzen ist, weil beide den Verbraucher gleichermaßen im Hinblick auf sein Widerrufsrecht irreführen (EuGH, Urteil vom 10. April 2008 - C-412/06, Rn. 35).
  • BGH, 24.04.2018 - XI ZR 573/17

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Gesetzliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
    Dieser Zusatz beeinträchtigt die Klarheit und Verständlichkeit der Information unabhängig davon nicht, ob der Darlehensgeber tatsächlich Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - XI ZR 573/17 -, juris).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
    Soweit ein Fehler der Widerrufsbelehrung unabhängig von den konkreten Umständen des Vertragsschlusses bereits bei abstrakter Betrachtung keinerlei Potential hat, den Verbraucher in die Irre zu führen, ist die Gleichstellung von fehlender und fehlerhafter Widerrufsbelehrung allerdings nicht gerechtfertigt, weshalb ein inhaltlicher Mangel der Widerrufsbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtslage vor dem 11.6.2010 nur hindert, wenn die Belehrung durch die missverständliche Fassung objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - XI ZR 199/16 -, Rn. 15 und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16 -, Rn. 18).
  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
    Der Zweck der gesetzlichen Informationspflichten, den Verbraucher in die Lage zu versetzen, die vertraglichen Konditionen vergleichen und sachgerecht über die Ausübung seines Widerrufsrechts befinden zu können, erfordert es nicht, dass jeder inhaltliche Fehler, selbst wenn er für die Willensbildung des Verbrauchers offenkundig bedeutungslos ist, den Fristlauf hindert, und die unbefristete Widerruflichkeit des Vertrages wäre bei derart geringfügigen Fehlern auch nicht mit der Vorgabe des Gemeinschaftsrechts vereinbar, dass die Rechtsfolgen, die sich an Verstöße des Unternehmers gegen seine Informationspflichten knüpfen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und der Schwere des geahndeten Verstoßes entsprechen müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 09. November 2016 - C-42/15 -, Rn. 61 - 63).
  • BGH, 15.05.2018 - XI ZR 199/16

    Wirksamkeit eines erklärten Widerrufs von auf den Abschluss von drei

  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 488/17

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss eines

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

  • OLG Stuttgart, 04.02.2019 - 6 U 88/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • OLG Stuttgart, 05.04.2020 - 6 U 182/19

    Muster für Widerrufsinformation in Verbraucherkreditvertrag: keine

    Entgegen der Auffassung der Kläger handelt es sich bei dem Sicherungsvertrag zwischen den Klägern und der Beklagten nicht um einen Vertrag über eine Zusatzleistung des Kreditgebers oder eines Dritten, über den gemäß Art. 247 § 8 Abs. 1 EGBGB hätte informiert werden müssen, denn der Vertrag hat keine Leistung des Kreditgebers oder eines Dritten zum Gegenstand, sondern eine Leistung des Darlehensnehmers selbst, der sich im Sicherungsvertrag verpflichtet, die vereinbarten Sicherheiten zu stellen (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2019 - 6 U 9/18 -, Rn. 44, juris).
  • KG, 21.01.2021 - 4 U 1033/20

    Verbraucherkreditvertrag: Örtliche Zuständigkeit bei negativer

    Ein widersprüchliches Verhalten, das der Berufung auf ein Widerrufsrecht entgegensteht, kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - nicht nur darin liegen, dass der Darlehensnehmer in Kenntnis der Widerruflichkeit des Darlehensvertrages vorbehaltlos Zahlungen leistet, bevor er sich zur Ausübung des Widerrufsrechts entschließt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 6 U 95/16 Rn. 25; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Februar 2017 - 6 U 40/16, Rn. 74 jeweils nach juris), sondern auch darin, dass der Darlehensnehmer im Nachgang zu dem erklärten Widerruf günstigere Vertragskonditionen für sich aushandelt (vgl. Senat, Beschluss vom 27. November 2018 - 4 U 40/18 Rn. 14 nach juris) oder den Widerruf bei fortlaufend vorbehaltlos geleisteten Ratenzahlungen zunächst auf sich beruhen lässt (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2019 - 6 U 9/18 Rn. 54 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 14. Mai 2018 - 11 U 1/18, Rn. 62; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 61/17, Rn. 20, sämtlich nach juris).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20

    Verbraucherdarlehensvertrag zur : Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Ob eine Angabe ausreichend klar und verständlich im Sinne des Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB ist, ist eine Rechtsfrage, die mit Blick auf den gesetzlichen Zweck der Informationspflichten zu beurteilen ist, den Verbraucher in die Lage zu versetzen, die Vertragskonditionen beurteilen und vergleichen sowie informiert über die Ausübung seines Widerrufsrechts entscheiden zu können (Senat, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 90/18 -, Rn. 25; ausführlich auch Senat, Urteil vom 23. Juli 2019 - 6 U 9/18 -, Rn. 50 f., jeweils juris).

    Einen solchen Fehler unterstellt, ließe dieser die Konditionen des Vertrages nicht günstiger erscheinen als die vorliegender Vergleichsangebote und könnte den Darlehensnehmer bei objektiver Betrachtung nicht davon abhalten, den Vertrag zu widerrufen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juli 2019 - 6 U 9/18 -, Rn. 52, juris).

  • OLG Stuttgart, 22.06.2021 - 6 U 189/20

    Verbraucherdarlehen: Anforderungen an eine Widerrufsinformation und Einwand des

    Die Frist beginnt trotz eines Fehlers in Pflichtangaben, wenn dieser auf die Willensbildung des Verbrauchers vernünftigerweise keinen Einfluss haben konnte und objektiv auch nicht geeignet war, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2019 - 6 U 9/18 -, Rn. 50 f., juris).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2020 - 6 U 126/18

    Anwendung der deutschen Musterinformation für Verbraucherdarlehensverträge

    Gibt der Darlehensgeber den effektiven Jahreszins fälschlich zu hoch an, lässt dieser Fehler die Konditionen des Vertrages nicht günstiger erscheinen als die vorliegender Vergleichsangebote und er kann den Darlehensnehmer bei objektiver Betrachtung nicht davon abhalten, den Vertrag zu widerrufen (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2019 - 6 U 9/18 -, Rn. 52, juris).
  • OLG Stuttgart, 01.06.2021 - 6 U 189/20

    Verbraucherdarlehen; Widerruf; Nettodarlehensbetrag; Gesamtkosten; Bürgerliches

    Die Frist beginnt trotz eines Fehlers in Pflichtangaben, wenn dieser auf die Willensbildung des Verbrauchers vernünftigerweise keinen Einfluss haben konnte und objektiv auch nicht geeignet war, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2019 - 6 U 9/18 -, Rn. 50 f., juris).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2023 - 6 U 213/21

    Anforderungen an die Widerrufsinformation eines Verbraucherimmobiliendarlehens;

    Dieser Zusatz beeinträchtigt die Klarheit und Verständlichkeit der Information unabhängig davon nicht, ob der Darlehensgeber tatsächlich Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - XI ZR 573/17 - Senatsurteil vom 23. Juli 2019 - 6 U 9/18 -, Rn. 40, jeweils juris).
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