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   OLG Stuttgart, 23.08.2017 - 18 UF 104/17   

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OLG Stuttgart, 23.08.2017 - 18 UF 104/17 (https://dejure.org/2017,33867)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.08.2017 - 18 UF 104/17 (https://dejure.org/2017,33867)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. August 2017 - 18 UF 104/17 (https://dejure.org/2017,33867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer einem paritätischen Wechselmodell gleichkommenden Umgangsregelung durch das Gericht; Anforderungen an die Sachaufklärung im Umgangsverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1684 BGB, § 1697a BGB, § 159 Abs 2 FamFG
    Umgangsrechtsregelung: Gerichtliche Anordnung einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes i.S. eines paritätischen Wechselmodells; Kindeswohlprüfung ohne Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; BGB § 1697 a
    Anordnung einer einem paritätischen Wechselmodell gleichkommenden Umgangsregelung durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anordnung einer einem paritätischen Wechselmodell gleichkommenden Umgangsregelung ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung einer einem paritätischen Wechselmodell gleichkommenden Umgangsregelung durch das Gericht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wechselmodell auch bei unterschiedlichen Erziehungsstilen der Eltern zulässig - Unterschiedliche Erziehungsvorstellungen der Eltern meist unschädlich

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1284
  • FamRZ 2018, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Calw, 19.05.2017 - 7 F 274/16

    Doppelresidenz kann auch erstmals angeordnet werden, bringt mehr Stabilität ins

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.08.2017 - 18 UF 104/17
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Calw vom 19.05.2017 (Az.: 7 F 274/16) in Ziff. 1 des Tenors dahingehend abgeändert, dass der Umgang des Vaters wie folgt geregelt wird:.

    Die Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Mutter) wendet sich mit ihrer Beschwerde vom 21.07.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Calw vom 19.05.2017 (Az.: 7 F 274/16), durch den gegen ihren Willen der Umgang der Kinder L. und L. S. mit dem Vater in Form eines paritätischen Wechselmodells angeordnet wurde.

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.08.2017 - 18 UF 104/17
    Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, kann im Einzelfall auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 1. Februar 2017, XII ZB 601/15, FamRZ 2017, 532).(Rn.30).

    Daher ist es vom Gesetzeswortlaut auch umfasst, durch Festlegung der Umgangszeiten beider Eltern die Betreuung des Kindes hälftig unter ihnen aufzuteilen (BGH, Beschluss vom 01.02.2017, Az.: XII ZB 601/15, juris, RN 16).

  • BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12

    Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.08.2017 - 18 UF 104/17
    Das Recht und die Pflicht der Eltern aus § 1684 Abs. 1, 2. HS BGB, Umgang zu pflegen, erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Verantwortung und steht ebenso wie die elterliche Sorge unter dem Schutz der Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, 8 Abs. 1 EMRK (BVerfG, FamRZ 2013, 361, juris, RN 19, 24).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.08.2017 - 18 UF 104/17
    Die Ermittlung des Kindeswillens dient auch dazu, die Selbstbestimmung des heranwachsenden Kindes zu fördern (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 27.06.2008, Az.: 1 BvR 311/08, juris, RN 32).
  • OLG Hamburg, 17.12.2015 - 2 UF 106/14

    Umgangsverfahren: Hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten im Sinne eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.08.2017 - 18 UF 104/17
    Unterschiedliche Erziehungsvorstellungen der Eltern sind meist unschädlich, denn Kinder sind schon früh in der Lage, solche Unterschiede zu "ertragen", sie zur Erweiterung ihrer eigenen Erfahrungen nutzbar zu machen und als selbstverständlichen Ausdruck der unterschiedlichen Persönlichkeiten von Vater und Mutter zu begreifen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17.12.2015, Az.: 2 UF 106/14, juris, RN 25).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2021 - 1 UF 74/21

    Bilder von Kindern ins Internet gestellt: Mutter darf dagegen vorgehen, wenn

    Denn die Entscheidung über das rechtliche Vorgehen gegen eine unberechtigte Veröffentlichung von Fotos des Kindes im Internet betrifft eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2018, 1517; AG Stolzenau, FamRZ 2018, 35; Johannsen/Henrich/Althammer/Rake, Familienrecht, 7. Auflage, § 1687 Rn. 13 mwN).
  • OLG Bremen, 16.08.2018 - 4 UF 57/18

    Anordnung eines paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und

    Der Umstand, dass Eltern trotz bestehender Konflikte in der Lage sind, ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe Umgangskontakte einvernehmlich zu regeln, mag gegebenenfalls ein Indiz dafür sein, dass eine für die Anordnung eines Wechselmodells ausreichende Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft vorhanden ist (OLG Stuttgart, FamRZ 2018, 35).
  • AG Forchheim, 06.03.2020 - 3 F 650/19

    Umgangsrecht - Voraussetzungen der Anordnung des Wechselmodells

    Daneben wird vertreten, dass die erstmalige Begründung eines bisher noch nicht praktizierten (echten) Wechselmodells durch gerichtliche Anordnung auch unter Zugrundelegung der vom BGH entwickelten Grundsätze nur in Ausnahmefällen in Betracht komme, insbesondere in Fällen, in denen der umgangsberechtigte Elternteil bereits über ein erweitertes Umgangsrecht verfüge (vgl. Staudinger/Dürbeck (2019) BGB § 1684, Rn. 258 unter Hinweis auf OLG Stuttgart 23.8.2017 - 18 UF 104/17, juris Rn 36 ff, ZKJ 2018, 17; OLG Frankfurt 12.4.2013 - 5 UF 55/12, juris Rn 8, FamFR 2013, 500).
  • AG Potsdam, 07.08.2019 - 451 F 72/19
    Bestehen unstreitig gute Bindungen der Kinder zu beiden Elternteilen und hat der umgangsberechtigte Elternteil bereits bisher einen wesentlichen Teil der Betreuungsleistung übernommen, so kann die Kindeswohldienlichkeit des Wechselmodells auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens beurteilt werden (OLG Stuttgart (FamRZ 2018, 35).
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