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   OLG Stuttgart, 23.11.1982 - 18 UF 150/82   

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https://dejure.org/1982,2388
OLG Stuttgart, 23.11.1982 - 18 UF 150/82 (https://dejure.org/1982,2388)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.11.1982 - 18 UF 150/82 (https://dejure.org/1982,2388)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. November 1982 - 18 UF 150/82 (https://dejure.org/1982,2388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Ehevertrages ; Zulässigkeit einer Feststellungsklage über einen Ehevertrag; Ehevertragliche Regelungen über Änderungen der Bestimmungen über das Anfangs- und Endvermögen von Ehegatten; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages bei mengelndem Urteilsvermögen ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 138, 1408
    Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Sittenwidrigkeit eines vertraglichen Verzichts auf Zugewinnausgleich.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1983, 693 (Ls.)
  • FamRZ 1983, 498
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.1979 - IV ARZ 11/79

    Abhängigkeit der Zuständigkeit eines Gerichts von den geltend gemachten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.1982 - 18 UF 150/82
    Für den Streit um die Wirksamkeit des Ehevertrages ist das Familiengericht gemäß § 23b Nr. 9 GVG zuständig (BGH NJW 1980, 193 = BGHF 1, 568).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52

    Sicherungsübereignung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.1982 - 18 UF 150/82
    Der Umstand, daß durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts die Klägerin möglicherweise auch keinen Unterhaltanspruch mehr gegen den Beklagten hat, auch eigenes "eheliches Wohlverhalten« vorausgesetzt, und darüber hinaus auch kein Anspruch auf Versorgungsausgleich besteht, weil die von dem Beklagten vorgenommene Altersversorgung nur über den Zugewinn ausgeglichen werden könnte, kann nicht ohne weiteres bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit mit einbezogen werden: Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit sind nämlich nur diejenigen Verhältnisse maßgebend, die in dem Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts bestanden haben (BGHZ 7, 111).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2004 - 7 UF 227/03

    Feststellungsinteresse; Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    So hat das OLG Stuttgart hinsichtlich eines Zugewinnausgleichsverfahrens ein solches Interesse gerade im Hinblick auf ein durchzuführendes Scheidungsverfahren bejaht (Urteil vom 23.November 1982, Az.: 18 UF 150/82).
  • OLG Brandenburg, 28.07.2002 - 9 WF 25/02

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Gewährung nachehelichen Unterhalts

    Auch dass der Kläger die Unerfahrenheit der Beklagten bzw. seine intellektuelle Überlegenheit zum Zwecke der Ausgestaltung des Vertrages ausgenutzt hätte (vgl. zur Bejahung der Sittenwidrigkeit in einem solchen Fall OLG Stuttgart, FamRZ 1983, 498), ist nicht ersichtlich, da weder erkennbar ist, dass der Kläger der Beklagten intellektuell überlegen wäre oder in Bezug auf familienrechtliche Verträge über größere Erfahrung verfugt hätte.
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