Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4061
OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09 (https://dejure.org/2009,4061)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.12.2009 - 3 U 126/09 (https://dejure.org/2009,4061)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 3 U 126/09 (https://dejure.org/2009,4061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 652, 653
    Konkludenter Vertragsschluss zwischen Interessent und Makler; "Sichgefallenlassen" von Maklerdiensten nicht allein ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Maklerprovision; Zustandekommen des Maklervertrages; Bemessungsgrundlage für die Vergütung bei Mitveräußerung und Abtretung der Versicherungssumme aus der Gebäudeversicherung

  • Wolters Kluwer
  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Stillschweigender Abschluss eines Maklervertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652; BGB § 653
    Entstehung des Anspruchs eines Maklers auf die Verkäuferprovision; Bemessungsgrundlage für die Vergütung bei Mitveräußerung und Abtretung der Versicherungssumme aus der Gebäudeversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklerprovisionsermittlung allein nach Leistung des Käufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Maklerprovision auch bei Sichgefallenlassen von Maklerdiensten?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerprovision: Maßgeblich für die Provisionshöhe ist der erzielte Barkaufpreis! (IMR 2010, 1055)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 992
  • NZM 2010, 590
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09
    Anders kann es sich dann verhalten, wenn der Interessent nach Erhalt der mit dem Provisionsverlangen verbundenen Information über das Kaufobjekt weiteres Tätigwerden des Maklers nicht begehrt oder sogar eine Provisionszusage ausdrücklich ablehnt (BGH NJW-RR 1991, 371; BGH NJW-RR 1997, 506; BGH NJW-RR 1996, 1459).
  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 37/01

    Zustandekommen eines Maklervertrages zwischen dem Verkäufermakler und dem Käufer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09
    Wenn der Makler seine Hilfe nicht eindeutig von einer Provisionszahlung des Interessenten abhängig gemacht hat, ist das im Zweifel nicht der Fall (BGH NJW 2002, 1945; Reuter in Staudinger, a.a.O., § 653 BGB Rn. 9).
  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 219/95

    Voraussetzungen für ein Zustandekommen eines Nachweismaklervertrages bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09
    Anders kann es sich dann verhalten, wenn der Interessent nach Erhalt der mit dem Provisionsverlangen verbundenen Information über das Kaufobjekt weiteres Tätigwerden des Maklers nicht begehrt oder sogar eine Provisionszusage ausdrücklich ablehnt (BGH NJW-RR 1991, 371; BGH NJW-RR 1997, 506; BGH NJW-RR 1996, 1459).
  • BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09
    Denn dadurch gibt er zweifelsfrei zu erkennen, dass er das Tätigwerden des Maklers gerade nicht im Rahmen eines Maklervertrages mit Provisionspflicht wünscht (BGH NJW 2002, 817).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 258/89

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Aushändigung eines Exposés mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09
    Anders kann es sich dann verhalten, wenn der Interessent nach Erhalt der mit dem Provisionsverlangen verbundenen Information über das Kaufobjekt weiteres Tätigwerden des Maklers nicht begehrt oder sogar eine Provisionszusage ausdrücklich ablehnt (BGH NJW-RR 1991, 371; BGH NJW-RR 1997, 506; BGH NJW-RR 1996, 1459).
  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82

    Stillschweigende Annahme einer Maklerangebotes durch Entgegennahme und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09
    Sie liegt regelmäßig nicht in einem Sichgefallenlassen von Maklerdiensten (BGH NJW 1984, 232).
  • BGH, 15.03.1995 - IV ZR 25/94

    Höhe der Provision des Verkäufermaklers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09
    Die Provision des Verkäufermaklers hat sich an dem vom Verkäufer erzielten Barkaufpreis zu orientieren (BGH NJW 1995, 1738; Reuter in Staudinger, 2003, § 653 BGB Rn. 171).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09
    Insbesondere schließt die genannte Vorschrift die Berücksichtigung solcher tatsächlichen Umstände, die in erster Instanz nicht vorgebracht wurden, obwohl sie und ihre Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits der Partei bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, in der Berufungsinstanz aus (BGH NJW 2004, 2152).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 651) wird der Ursachenzusammenhang vermutet, wenn der Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und seiner Tätigkeit der Abschluss des Hauptvertrages in angemessenem Zeitabstand folgt.
  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 94/80

    Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit bei einem Maklervertrag -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09
    Unklarheiten gehen zu seinen Lasten, im Prozess hat er die Beweislast für die Vereinbarung eines unentgeltlichen Auftrags statt eines Maklervertrages (BGH NJW 1981, 1444).
  • OLG Frankfurt, 14.05.1998 - 1 U 13/95

    Nachweis zum Erwerb eines Hotelprojektes: Wie berechnet sich Maklerlohn?

  • OLG Köln, 03.11.1988 - 10 U 14/88

    Zulässigkeit einer Provisionsforderung, wenn der Makler gleichzeitig Verwalter

  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 14 Ta 519/10

    Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Benachteilung eines

    Ob allein mit der Aussage, was ein Zeuge von der in seiner Gegenwart telefonierenden Partei an Erklärungen vernommen und Verhalten beobachtet hat, eine bestimmte Behauptung über den gesamten Gesprächsinhalt, insbesondere über Äußerungen des anderen Gesprächsteilnehmers bewiesen werden kann, ist eine Frage der Beweiswürdigung (vgl. LAG Düsseldorf, 24. April 1998, 10 Sa 157/98, DB 1998, 1552; im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, 23. Dezember 2009, 3 U 126/09, NJW-RR 2010, 992; a. A. OLG Hamburg, 2. Oktober 2003, 6 U 74/03, OLGR Hamburg 2004, 211).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht