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   OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20   

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https://dejure.org/2020,49249
OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20 (https://dejure.org/2020,49249)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.12.2020 - 2 U 85/20 (https://dejure.org/2020,49249)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - 2 U 85/20 (https://dejure.org/2020,49249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 63 Abs 3 S 1 Nr 2 GKG, § 66 Abs 3 S 3 GKG, § 68 Abs 1 S 5 GKG, § 929 Abs 2 ZPO, § 3 UWG
    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren eines Wettbewerbsverbands: Streitwertbemessung bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Internet-Werbung für Kryolypolyse-Behandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung; Indizielle Bedeutung von Angaben in einer Antragsschrift für eine Streitwertfestsetzung; Wirtschaftliches Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZB 18/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Verfahren der Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20
    Denn als Streitwertbeschwerde wäre sie offensichtlich unzulässig, Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG findet eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statt (s. auch BGH, Beschluss vom 06. Oktober 2009 - VI ZB 18/08, juris).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20
    Daneben ist das Interesse des Antragstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße zu berücksichtigen, das durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt wird (BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301, Rn. 56 - Solarinitiative; s. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 W 51/16, m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20
    Vorliegend kommt hinzu, dass der Antragsteller sich nicht darauf beschränkt hat, die konkrete Verletzungsform einheitlich anzugreifen, sondern aus ihr einzelne Aussagen zu exzerpieren und zu eigenständigen Streitgegenständen zu erheben (vgl. dazu BGHZ 194, 314, Tz. 18 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, MDR 2019, 362, juris Rz. 37 ff. - Jogginghosen; zum Wertansatz für eine Abmahnung Hofmann, MDR 2020, 1163, 1166, Rn. 27 ff., m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 2 W 8/18

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs der Streithelferin einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20
    Es hat hierbei sowohl - von nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - die Interessen der Staatskasse zu wahren als auch die Gebühreninteressen der beteiligten Rechtsanwälte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 992/08, bei juris Rz. 16; und vom 12. Oktober 2009 - 1 BvR 735/09, bei juris; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 02. Mai 2016 - 2 W 18/16; und von 15. Mai 2018 - 2 W 8/18).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20
    Vorliegend kommt hinzu, dass der Antragsteller sich nicht darauf beschränkt hat, die konkrete Verletzungsform einheitlich anzugreifen, sondern aus ihr einzelne Aussagen zu exzerpieren und zu eigenständigen Streitgegenständen zu erheben (vgl. dazu BGHZ 194, 314, Tz. 18 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, MDR 2019, 362, juris Rz. 37 ff. - Jogginghosen; zum Wertansatz für eine Abmahnung Hofmann, MDR 2020, 1163, 1166, Rn. 27 ff., m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08

    Verletzung des Willkürverbots durch Streitwertfestsetzung für einverständliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20
    Es hat hierbei sowohl - von nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - die Interessen der Staatskasse zu wahren als auch die Gebühreninteressen der beteiligten Rechtsanwälte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 992/08, bei juris Rz. 16; und vom 12. Oktober 2009 - 1 BvR 735/09, bei juris; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 02. Mai 2016 - 2 W 18/16; und von 15. Mai 2018 - 2 W 8/18).
  • BVerfG, 12.10.2009 - 1 BvR 735/09

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch willkürliche gerichtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20
    Es hat hierbei sowohl - von nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - die Interessen der Staatskasse zu wahren als auch die Gebühreninteressen der beteiligten Rechtsanwälte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 992/08, bei juris Rz. 16; und vom 12. Oktober 2009 - 1 BvR 735/09, bei juris; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 02. Mai 2016 - 2 W 18/16; und von 15. Mai 2018 - 2 W 8/18).
  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 138/16 B
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20
    Dem entspricht es, dass das Berufungsgericht durch § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG angehalten ist, den Streitwert auch für die erste Instanz neu festzusetzen, wenn es hierfür Grund sieht; eines Antrages bedarf es dazu nicht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2018 - 2 U 138/16).
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