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   OLG Stuttgart, 24.05.2007 - 8 W 184/07   

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https://dejure.org/2007,7205
OLG Stuttgart, 24.05.2007 - 8 W 184/07 (https://dejure.org/2007,7205)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.05.2007 - 8 W 184/07 (https://dejure.org/2007,7205)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 8 W 184/07 (https://dejure.org/2007,7205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Europäischer Vollstreckungstitel: Bestätigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; einstweiliges Verfügungsverfahren; unbestrittene Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzungsbeschlüsse als eigenständige Vollstreckungstitel und Entscheidungen i.S.v. Art. 4 Nr. 1 Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO); Rechtmäßigkeit der Bestätigung eines ...

  • Judicialis

    EuVTVO Art. 3 Abs. 1; ; EuVTVO Art. 4 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuVTVO Art. 3 Abs. 1; EuVTVO Art. 4 Nr. 1
    Bestätigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses als Europäischer Vollstreckungstitel nach einem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1583
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2007 - 8 W 184/07
    Soweit die Antragsgegnerin meint, mit der Bestätigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses werde gegen Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 21. Mai 1980, C-125/79, und vom 14. Oktober 2004, C-39/02) verstoßen, so übersieht sie, dass diese nicht die Vollstreckung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen betreffen, die sowohl in der EuVTVO als auch bereits in den ihr vorausgehenden Verordnungen (EuGVÜ und EuGVVO) als eigenständige Vollstreckungstitel aufgeführt sind, sondern die Grundentscheidung selbst, die in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen war (hinzu kamen im ersten Fall Zustellungsprobleme).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2007 - 8 W 184/07
    Soweit die Antragsgegnerin meint, mit der Bestätigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses werde gegen Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 21. Mai 1980, C-125/79, und vom 14. Oktober 2004, C-39/02) verstoßen, so übersieht sie, dass diese nicht die Vollstreckung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen betreffen, die sowohl in der EuVTVO als auch bereits in den ihr vorausgehenden Verordnungen (EuGVÜ und EuGVVO) als eigenständige Vollstreckungstitel aufgeführt sind, sondern die Grundentscheidung selbst, die in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen war (hinzu kamen im ersten Fall Zustellungsprobleme).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZB 116/08

    Ordnungsgeldvollstreckung in einem anderen Mitgliedsstaat: Bestätigung als

    aa) Nicht zu entscheiden ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob eine Forderung immer schon dann als unbestritten i.S. des Art. 3 Abs. 1 lit. b EuVTVO anzusehen ist, wenn sie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ohne vorangegangenes kontradiktorisch angelegtes Verfahren tituliert worden ist (so - zu Art. 32, 34 Nr. 2 Brüssel-I-VO - BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - IX ZB 150/05, NJW-RR 2007, 1573 Tz. 15 ff. = GRUR 2007, 813 = WRP 2007, 330; kritisch dazu etwa Mankowski, EWiR 2007, 329, 330; a.A. OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 1583, 1584 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 14.10.2004 - C-39/02, Slg. 2004, I-9657 = IPRax 2006, 262 Tz. 44, 46 und 50 - Maersk Olie & Gas A/S/M. de Haan in W. de Boer).

    Zwar wird im Schrifttum die Auffassung vertreten, diese Bestimmung setze ersichtlich eine Säumnissituation voraus, die bei Entscheidungen in Beschlussform nicht in Betracht komme (Roth, IPRax 2008, 235, 237).

  • OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09

    Zulässigkeit des Rechtsmittels im Verfahren der Rechtspflegererinnerung;

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich im Beschluss vom 24. Mai 2007, Az. 8 W 184/07 mit dieser Literaturmeinung auseinandergesetzt.

    c) Im Übrigen ist, worauf offensichtlich der Rechtspfleger in seinem Beschluss vom 3.7.2008 = Blatt 78 d.A. ebenso wie das OLG Stuttgart im Verfahren 8 W 184/07 abstellen, eine Heilung auch nicht wegen der Untätigkeit der Antragsgegnerin, die die einstweilige Verfügung hingenommen hat, eingetreten.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 24 W 17/10

    Voraussetzungen der Bestätigung eines Titels als Europäischer Vollstreckungstitel

    Was unter "Entscheidung" bzw. "Forderung im Sinn dieser Verordnung zu verstehen ist, ergibt sich aus deren Art. 4 Nr. 1, der angelehnt ist an Art. 32 EG-VO Zivil- und Handelssachen (= EuGVVO) und Nr. 2. Unter den Begriff der "Entscheidung" fällt danach auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss, der eine Forderung auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme tituliert (so zutreffend OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 1583; offen gelassen von OLG Nürnberg Beschluss vom 10.08.2009 - 3 W 483/09 BeckRS 2009, 286 = RPfleger 2010, 92 = OLGReport München 2009, 873).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 289/08

    Auslandsvollstreckung eines deutschen Kostenfestsetzungsbeschlusses: Schaffung

    Ob der nach den Regeln der ZPO erlangte Titel im Ausland vollstreckbar ist (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 24. Mai 2007, Az. 8 W 184/07, veröffentlicht in NJW-RR 2007, 1583), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
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