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   OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06   

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https://dejure.org/2006,21846
OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06 (https://dejure.org/2006,21846)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.07.2006 - 6 U 8/06 (https://dejure.org/2006,21846)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 6 U 8/06 (https://dejure.org/2006,21846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderungsdurchgriff und neuere Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der beiderseits vollständigen Erbringung der Leistungen bei verbundenen Geschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderungsdurchgriff und neuere Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06
    (2) Nach einem der Urteile des XI. Zivilsenats des BGH vom 25.04.2006, nämlich XI ZR 106/05, will der XI. Zivilsenat aber - wie es in Rdnr. 28 nunmehr lapidar und ohne eigene Begründung heißt - Ansprüche gegen die Fondsinitiatoren nicht in den Verbund und damit den Rückforderungsdurchgriff einbeziehen.

    Am 25.4.2006 hat der XI. Zivilsenat im Verfahren XI ZR 106/05 mit überaus unklaren Ausführungen in der Rdnr. 30 und einem teilweise irreführenden Leitsatz e) die Grundsätze der Pflichtenkreistheorie bei der Vermittlerhaftung im Verbund abgeschwächt.

    Es wird noch auf einen weiteren Aspekt hingewiesen: In den im Urteil vom 25.04.2005 XI ZR 106/05 für die weiter gehende Zurechnung des Vermittlerverhaltens bei finanzierten Geschäft im Verbund in Bezug genommenen Entscheidungen III ZR 63/76 und III ZR 2/77 wird auf das Verhalten des Verkäufers abgestellt (III ZR 63/76: Einleitungssatz zu I 3; III ZR 2/77 Satz 2 der Einleitung unter II 3), dem seinerseits wieder der Vermittler zugerechnet wurde.

  • BGH, 08.02.1979 - III ZR 2/77

    Abschluss eines Heimarbeitsvertrages über die Herstellung von Plastikbeuteln -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06
    Es wird noch auf einen weiteren Aspekt hingewiesen: In den im Urteil vom 25.04.2005 XI ZR 106/05 für die weiter gehende Zurechnung des Vermittlerverhaltens bei finanzierten Geschäft im Verbund in Bezug genommenen Entscheidungen III ZR 63/76 und III ZR 2/77 wird auf das Verhalten des Verkäufers abgestellt (III ZR 63/76: Einleitungssatz zu I 3; III ZR 2/77 Satz 2 der Einleitung unter II 3), dem seinerseits wieder der Vermittler zugerechnet wurde.
  • BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06
    Es wird noch auf einen weiteren Aspekt hingewiesen: In den im Urteil vom 25.04.2005 XI ZR 106/05 für die weiter gehende Zurechnung des Vermittlerverhaltens bei finanzierten Geschäft im Verbund in Bezug genommenen Entscheidungen III ZR 63/76 und III ZR 2/77 wird auf das Verhalten des Verkäufers abgestellt (III ZR 63/76: Einleitungssatz zu I 3; III ZR 2/77 Satz 2 der Einleitung unter II 3), dem seinerseits wieder der Vermittler zugerechnet wurde.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06
    Nachdem bisher Konsens bestand, dass Arglist bei § 123 BGB identisch ist mit Vorsatz und im Leitsatz e) keine Einschränkung beim Verschuldensmaßstab vorgenommen ist, müsste aus dem Einleitungssatz der Rdnr. 30 wie im Übrigen auch aus der beiläufigen Bemerkung in Rdnr. 63 der Entscheidung vom 16.05.2006 ( XI ZR 6/04) geschlossen werden, dass auch fahrlässiges Verhalten zugerechnet wird.
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06
    Der Verweis auf die Entscheidung des V. Zivilsenats V ZR 29/96 hilft auch nicht weiter, weil die Haftung aus § 123 BGB dort nicht an der fehlenden Arglist gescheitert war, der V. Zivilsenat sogar Vorsatz ausdrücklich festgestellt hatte und im Übrigen auf die langjährige Praxis verwiesen hatte, dass cic-Ansprüche auf Vertragsaufhebung trotz § 123 BGB auch bei Fahrlässigkeit bestehen.
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06
    Das ist nach bislang nicht revidierter Auffassung des II. Zivilsenats des BGH (Urteil vom 18.10.2004 II ZR 352/02 S. 9) frühestens dann der Fall, wenn die Klägerin aus der FondsGbR wieder ausgeschieden ist.
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06
    Folgt man dieser Meinung, so bleibt es trotzdem dabei, dass sich die Bank vom (auf Vorsatz eingeschränkten) Verschulden zu entlasten hat (BGH NJW 1967, 622).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2004 - C-350/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT LEGER KÖNNEN SICH VERBRAUCHER NICHT AUF DIE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06
    In Anbetracht der Ausführungen des Generalanwalts xxx vom 28.09.2004 im Verfahren C 350/03 (dort Randziffern 38 - 48), die durch den Ausgang des Verfahrens xxx gestützt werden, erhebt der Senat zunächst Beweis über das Vorliegen einer Haustürsituation sowie den Ausschlusstatbestand der vorhergehenden Bestellung und legt die Sache erst danach (sofern sich die Haustürsituation erweist und nicht ein anderes Verfahren vorher vorlagereif ist) dem EuGH zur Klärung der Frage vor, ob die zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts nach § 2 Abs. 1 S. 4 HWiG mit der Haustürrichtlinie vereinbar ist.
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