Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 Ss 185/07, 4 Ss 185/2007 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Waffenrecht: Mitführen einer geladenen Jagdwaffe bei Autofahrt auf einer durch das Revier führenden öffentlichen Straße
- Justiz Baden-Württemberg
Waffenrecht: Mitführen einer geladenen Jagdwaffe bei Autofahrt auf einer durch das Revier führenden öffentlichen Straße
- Judicialis
- lexdejur.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
§ 13 WaffG, § 2 WaffG, § 12 WaffG, § 54 WaffG
Jagd, Schusswaffe, Jagdausübung, Erlaubnistatbestand, Führen, Jagdwaffe, Jäger, Kraftfahrzeug, Fahrzeug - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer "Jagdausübung" i.S.v. § 13 Abs. 6 Hs. 1 Waffengesetz (WaffG) bei Mitsichführen einer geladenen Jagdwaffe in einem Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße; Voraussetzungen des waffengesetzlichen Straftabestandes des unerlaubten Führens einer Schusswaffe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münsingen, 20.09.2006 - 1 Cs 26 Js 3206/06
- OLG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 Ss 185/07, 4 Ss 185/2007
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 23
- NStZ-RR 2008, 23
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 17.04.2015 - 21 ZB 15.83
Zulassungsverfahren, Jagdschein, Ungültigerklärung, Versagungsgrund
Dies gilt nach § 19 Abs. 6 Satz 1 2. HS BJagdG zwar auch im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, die zur befugten Jagdausübung gehören, jedoch ist es gesetzlich nicht erlaubt, die Jagdwaffen dabei - wie hier - schussbereit zu führen (vgl. OLG Stuttgart, U.v. 24.7.2007 - 4 Ss 185/07 und VG Saarland, U.v. 16.12.2010 - 1 K 225/ - jeweils juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
Widerruf der Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; unvorsichtiger Umgang mit …
Der Transport der Schusswaffe im Kraftfahrzeug des Antragstellers gehörte nicht mehr zur unmittelbaren Jagdausübung im Sinne des ersten Halbsatzes der Vorschrift, denn die Jagdausübung erstreckt sich im Kernbereich gemäß § 1 Abs. 4 BJagdG auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Juli 2007 - 4 Ss 185/07 -, Jagdrechtliche Entscheidungen X Nr. 116, zitiert nach juris, Rz. 7). - VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnisse
Wegen eines vergleichbaren Sachverhalts hat das Oberlandesgericht Stuttgart (4 Ss 185/07, juris = NStZ-RR 2008, 23, 24) einen Jäger unter Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs unter Reduzierung der Geldstrafe wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt (vgl. zum Mitführen eines geladenen Jagdgewehrs auch BayVGH, Beschluss vom 14.07.1993 - 19 CE 93.1849 - juris). - VGH Bayern, 17.04.2015 - 21 ZB 15.84
Waffenrecht
Dies gilt nach § 13 Abs. 6 Satz 1 2. HS WaffG zwar auch im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, die zur befugten Jagdausübung gehören, jedoch ist es gesetzlich nicht erlaubt, die Jagdwaffen dabei - wie hier - schussbereit zu führen (vgl. OLG Stuttgart, U.v. 24.7.2007 - 4 Ss 185/07 und VG Saarland, U.v. 16.12.2010 - 1 K 225/ - jeweils juris).