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   OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18   

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OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18 (https://dejure.org/2018,10028)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.04.2018 - 1 Ws 23/18 (https://dejure.org/2018,10028)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. April 2018 - 1 Ws 23/18 (https://dejure.org/2018,10028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 IRG, § 49 IRG, § 73 IRG, § 315d Abs 1 Nr 3 StGB vom 30.09.2017, Art 129 StGB CHE
    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Strafurteils wegen eines groben Verstoßes gegen die Verkehrsregeln: Freiheitsstrafe für eine in Deutschland als Ordnungswidrigkeit verfolgte Tat; Verstoß gegen den deutschen ordre public; beiderseitige Sanktionierbarkeit zum ...

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 48 ; IRG § 49 Abs. 1 Nr. 1
    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Straferkenntnisses hinsichtlich eines Verkehrsvergehens

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Vollstreckung von 12 Monaten Freiheitsstrafe aus einem schweizerischen Strafurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen u. a. im Gotthard-Tunnel für zulässig erklärt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe aus schweizerischem Strafurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen von noch 12 Monaten darf in Deutschland vollstreckt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weil er im Gotthard-Tunnel zu schnell fuhr: Deutscher Raser muss ein Jahr in Haft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    12 Monate Freiheitsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Gotthard-Tunnel-Raser: Vollstreckung von Freiheitsstrafe aus schweizerischen Strafurteil zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vollstreckung von 12 Monaten Freiheitsstrafe aus einem schweizerischen Strafurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen u.a. im Gotthard-Tunnel für zulässig erklärt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Vollstreckung von 12 Monaten Freiheitsstrafe aus einem schweizerischen Strafurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen u. a. im Gotthard-Tunnel zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gefängnisstrafe für Deutschen bei Verurteilung im Ausland?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2213
  • NZV 2018, 320
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
    Bei der Prüfung kommt es stets auf den Einzelfall an (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8.1.2002, 3 Ausl 63/01, juris Rn. 2).

    Zwar liegt dieser Vorschrift der Gedanke zugrunde, dass nur der Urteilsstaat über die Anrechnung von Untersuchungshaft befinden soll (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8.1.2002, aaO, juris Rn. 35; Schomburg/Hackner, aaO, § 54 Rn. 14; siehe auch BT-Drucksache 18/4347, S. 52).

  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
    Die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ist, auch wenn der Angeklagte nicht persönlich erschienen sein sollte, insbesondere nicht erwiesen, wenn er von dem Termin und Ort der Verhandlung in Kenntnis gesetzt oder durch einen Rechtsbeistand verteidigt wurde, dem er ein entsprechendes Mandat erteilt hat (EuGH, NJW 2013, 1215 - Melloni, Nr. 49, juris; BVerfG, aaO, Rn. 101; BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004, 2 BvR 26/04, NStZ-RR 2004, 308, 309; BVerfG, Beschluss vom 4.7.2005, 2 BvR 283/05, NStZ 2006, 102, 103).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
    Die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ist, auch wenn der Angeklagte nicht persönlich erschienen sein sollte, insbesondere nicht erwiesen, wenn er von dem Termin und Ort der Verhandlung in Kenntnis gesetzt oder durch einen Rechtsbeistand verteidigt wurde, dem er ein entsprechendes Mandat erteilt hat (EuGH, NJW 2013, 1215 - Melloni, Nr. 49, juris; BVerfG, aaO, Rn. 101; BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004, 2 BvR 26/04, NStZ-RR 2004, 308, 309; BVerfG, Beschluss vom 4.7.2005, 2 BvR 283/05, NStZ 2006, 102, 103).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01

    Überstellung: Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Strafurteils gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
    Das Urteil des Geschworenengerichts des Kantons Tessin vom 20. Februar 2017 ist gemäß §§ 48, 49 Abs. 1 Nr. 1 IRG nach dem maßgeblichen schweizerischen Recht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8.1.2002, 3 Ws 202/01, juris Rn. 16) seit 21. März 2017 rechtskräftig (vgl. Schreiben des schweizerischen Generalstaatsanwalts des Kantons Tessin vom 18.10.2017 (Bl. 128 d. A.), beim dort genannten Rechtskraftdatum 20. Februar 2017 handelt es sich offensichtlich um einen Schreibfehler) und vollstreckbar.
  • EGMR, 23.11.1993 - 14032/88

    POITRIMOL c. FRANCE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
    Für ein faires Strafverfahren ist es weiterhin von zentraler Bedeutung, dass der Angeklagte persönlich am Verfahren teilnimmt (BVerfG, aaO, Rn. 100 f.; EGMR, Urteil vom 23.11.1993, 14032/88 § 35 Poitrimol/Frankreich).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
    Zu den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen im Sinne dieser Vorschrift gehört der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Rechtshilfe widerspricht erst dann den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung und wird unzulässig, wenn die ausländische Rechtsfolge schlechterdings unerträglich und in keiner Weise mehr vertretbar ist; dass sie als hart oder sogar in hohem Maße hart anzusehen ist, genügt nicht (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.4.2010, 1 Ws 19/10, juris Rn. 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.2.2010, 1 Ausl 1246/09, juris Rn. 7f.).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
    Zu den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen im Sinne dieser Vorschrift gehört der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Rechtshilfe widerspricht erst dann den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung und wird unzulässig, wenn die ausländische Rechtsfolge schlechterdings unerträglich und in keiner Weise mehr vertretbar ist; dass sie als hart oder sogar in hohem Maße hart anzusehen ist, genügt nicht (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.4.2010, 1 Ws 19/10, juris Rn. 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.2.2010, 1 Ausl 1246/09, juris Rn. 7f.).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
    Die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren ist, auch wenn der Angeklagte nicht persönlich erschienen sein sollte, insbesondere nicht erwiesen, wenn er von dem Termin und Ort der Verhandlung in Kenntnis gesetzt oder durch einen Rechtsbeistand verteidigt wurde, dem er ein entsprechendes Mandat erteilt hat (EuGH, NJW 2013, 1215 - Melloni, Nr. 49, juris; BVerfG, aaO, Rn. 101; BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004, 2 BvR 26/04, NStZ-RR 2004, 308, 309; BVerfG, Beschluss vom 4.7.2005, 2 BvR 283/05, NStZ 2006, 102, 103).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 1 Ws 141/12

    Internationale Rechtshilfe: Anwendungsbereich des Überstellungsübereinkommens;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
    Allerdings ist der Verurteilte bereits vor seiner Verurteilung in seinen Heimatstaat Deutschland, wo er auch seinen Wohnsitz hatte, ausgereist, so dass Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk nicht einschlägig ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.8.2013, 1 Ws 141/12, juris Rn. 9; vgl. auch Anlage zur Denkschrift, BT-Drucks. 14/8995, Nr. 11).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18
    Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts findet allerdings seine Grenze in den durch Art. 23 Abs. 1 S. 3 iVm Art. 79 Abs. 3 GG für integrationsfest erklärten Grundsätzen der Verfassung (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2015, 2 BvR 2735/14, juris Rn. 36).
  • OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    (68) Irritierenderweise hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in einer früheren Entscheidung von obiger Definition abgesehen und es ausreichen lassen, wenn der Täter "Gefahr[en] für das Leben anderer Verkehrsteilnehmer in skrupelloser Weise verursacht [...], die ?von einer tiefen Verachtung gegenüber dem Leben anderer' zeugt" (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.4.2018 - 1 Ws 23/18 = NJW 2018, 2213, 2215 f., Rn. 23).
  • OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 45/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen - Flucht vor einer Zivilstreife kann unter

    Da die bloße Geschwindigkeitsüberschreitung - auch wenn sie erheblich ist - nicht von der Strafbarkeit nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfasst sein soll (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 Ws 23/18 juris; BT-Drs. 18/12964, S. 5; Kulhanek JA 2018, 561), muss sich der Täter darüber hinaus grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen.
  • KG, 20.12.2019 - 3 Ss 75/19

    Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen

    (1) Da die bloße Geschwindigkeitsüberschreitung - auch wenn sie erheblich ist - nicht von der Strafbarkeit nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfasst sein soll (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 Ws 23/18 -,juris; BT-Drs. 18/12964, S. 5; Kulhanek JA 2018, 561), muss sich der Täter darüber hinaus grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen.
  • OLG München, 09.04.2021 - 1 AR 285/20

    Vorabentscheidungsvorlage an den Europäischen Gerichtshof in einer

    Da sich der Verfolgte bereits im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhält, ist das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 (im Folgenden: ÜberstÜbk), das sowohl von der Bundesrepublik Deutschland als auch von Bosnien-Herzegowina ratifiziert worden ist, nicht einschlägig (BT-Drucks. 12/194, S. 18; Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Auflage, Rn. 635; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 Ws 23/18, juris Rn. 11 [ECLI:DE:OLGSTUT:2018:0425.1WS23.18.00]).
  • KG, 20.12.2019 - 161 Ss 134/19

    Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen

    (1) Da die bloße Geschwindigkeitsüberschreitung - auch wenn sie erheblich ist - nicht von der Strafbarkeit nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfasst sein soll (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 Ws 23/18 -,juris; BT-Drs. 18/12964, S. 5; Kulhanek JA 2018, 561 ), muss sich der Täter darüber hinaus grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen.
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