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   OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03   

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https://dejure.org/2003,7173
OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03 (https://dejure.org/2003,7173)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.06.2003 - 4 U 33/03 (https://dejure.org/2003,7173)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 4 U 33/03 (https://dejure.org/2003,7173)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839
    Inhalt und Drittbezogenheit der Amtspflichten des Bewährungshelfers

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 ; BGB § 254 ; BGB § 839 Abs. 1 S. 2
    Zum Schadenersatz bei vermeintlicher Amtspflichtverletzung eines Bewährungshelfers wegen fehlendem potentiellem Opferschutz aufgrund unterlassener Information

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Amtspflichten eines Bewährungshelfers; Drittschützende Wirkung; Beamter im haftungsrechtlichen Sinn; Weitergabe von Daten des Probanden; Unterrichtung eines potentiellen Opfers über frühere Straftaten; Schadensersatzpflicht des Landes bei Nichtunterrichtung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839 Abs. 1
    Drittschützende Wirkung der Amtspflichten eines Bewährungshelfers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1880
  • VersR 2004, 609
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 148/99

    Unterhaltsschaden; Amtspflichtverletzung ; Strafvollzugslockerung ;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03
    Die Klägerin beruft sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe, veröffentlicht in NJW 2002, 445.

    Es kann dahinstehen, ob der vom OLG Karlsruhe im Urteil vom 26.09.2001 (NJW 2002, 445) vertretenen Auffassung der Drittbezogenheit der Prüfungspflichten im Zusammenhang mit Vollzugslockerungen zuzustimmen ist.

  • LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02

    Amtshaftung bei Verletzung der Überwachungspflicht durch einen Bewährungshelfer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 30.01.2003, Aktenzeichen 2 O 487/02, wird.

    Das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 30.01.2003, Az. 2 O 487/02 wird aufgehoben.

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03
    Dabei genügt es, dass die Amtspflicht neben der Erfüllung allgemeiner Interessen und öffentlicher Zwecke auch den Zweck verfolgt, die Interessen Einzelner wahrzunehmen (BGH NVwZ 2002, 1276; BGHZ 39, 358, 363; 137, 11, 15; 140, 280, 382; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1987 - 5 Ws 82/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03
    Er berichtet dem Gericht über die Lebensführung des Verurteilten und muss hierbei gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen, Anerbieten oder Zusagen dem Gericht mitteilen (OLG Düsseldorf, NStZ 1987, 340; Schönke/Schröder-Stree, § 56 d Rn. 3 a; LK-Ruß, StGB, 10. Aufl., § 56 d Rn. 4; SK-Horn, StGB, Rn. 56 d, Rn. 6).
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 159/01

    Amtspflichten des Pflanzenschutzdienstes gegenüber den Inhabern von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03
    Dabei genügt es, dass die Amtspflicht neben der Erfüllung allgemeiner Interessen und öffentlicher Zwecke auch den Zweck verfolgt, die Interessen Einzelner wahrzunehmen (BGH NVwZ 2002, 1276; BGHZ 39, 358, 363; 137, 11, 15; 140, 280, 382; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03
    Dabei genügt es, dass die Amtspflicht neben der Erfüllung allgemeiner Interessen und öffentlicher Zwecke auch den Zweck verfolgt, die Interessen Einzelner wahrzunehmen (BGH NVwZ 2002, 1276; BGHZ 39, 358, 363; 137, 11, 15; 140, 280, 382; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 08.06.1994 - 32 U 166/90

    Erwerbsschaden des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Ein-Mann-GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 33/03
    Diese Beziehung muss nämlich bereits im Zeitpunkt der geltend gemachten Verletzung der in Rede stehenden Amtspflicht gegeben sein, was zur Voraussetzung hat, dass der Kreis der Personen, dem gegenüber die in Rede stehende Amtspflicht Drittschutz hat, bereits zu diesem Zeitpunkt bestimmt oder jedenfalls bestimmbar ist (OLG Hamburg ZfS 1996, 10, 11).
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