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   OLG Stuttgart, 25.06.2018 - 19 U 66/18, 19 W 22/18   

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https://dejure.org/2018,28139
OLG Stuttgart, 25.06.2018 - 19 U 66/18, 19 W 22/18 (https://dejure.org/2018,28139)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.06.2018 - 19 U 66/18, 19 W 22/18 (https://dejure.org/2018,28139)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 19 U 66/18, 19 W 22/18 (https://dejure.org/2018,28139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91a Abs 2 ZPO, § 147 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Berufungsverfahren: Hinzuverbindung der sofortigen Beschwerde des Prozessgegners gegen eine erstinstanzliche, gemischte Kostenentscheidung nach teilweiser übereinstimmender Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 2 ; ZPO § 147
    Teilweise übereinstimmende Erledigterklärung; Erledigung in der Hauptsache; gemischte Kostenentscheidung; sofortige Beschwerde; Berufung; Verfahrensverbindung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 2 ; ZPO § 147
    Behandlung einer sofortigen Beschwerde gegen eine auf § 91a ZPO beruhende Kostenentscheidung in einem Urteil bei gleichzeitiger Einlegung der Berufung durch die Gegenpartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1276
  • MDR 2018, 1273
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 26.11.1969 - 12 U 1917/68
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2018 - 19 U 66/18
    Allerdings muss für das Rechtsmittelgericht der Grundsatz einheitlicher (Kosten-)Entscheidung gelten, weswegen es dogmatisch stringent erscheint, entsprechend § 147 ZPO eine Verbindung der Verfahren "der Art anzuordnen, die zur gründlichsten Prüfung führt, hier also ggf. zum Berufungsverfahren" (vgl. OLG München, Urt. v. 26. November 1969 - 12 U 1917/68, NJW 1970, 761 m.w.N.).
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