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   OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11   

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https://dejure.org/2011,11539
OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11 (https://dejure.org/2011,11539)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2011 - 13 W 29/11 (https://dejure.org/2011,11539)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 13 W 29/11 (https://dejure.org/2011,11539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits nach § 91a Abs. 1 ZPO unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 93 ZPO; Prüfung des Ausschluss eines sofortigen Anerkenntnisses im Sinne von § 93 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1 S. 1; ZPO § 93

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Abstandnahme vom Urkundenprozess: Kosten nach Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Sofortiges Anerkenntnis im bereits laufenden Prozess

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11
    aa) Für die Frage, ob die beklagte Partei Anlass zur Klage gegeben hat, kommt es auf ihr Verhalten vor dem Prozess an, zu dessen Beurteilung allerdings auch das Verhalten der beklagten Partei nach Klageerhebung herangezogen werden kann (BGH, NJW 1979, 2040, 2041; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 93 Rn. 5; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 93 Rn. 6).

    Grundsätzlich kommt es für § 93 ZPO auf das Anerkenntnis der beklagten Partei, nicht aber auf eine kurzfristige Erfüllung des Klaganspruchs an (vgl. BGH, NJW 1979, 2040, 2041).

  • OLG Karlsruhe, 29.05.1985 - 11 W 6/85

    Gerichtsstand; Örtliche Zuständigkeit; Einrede der örtlichen Unzuständigkeit;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11
    a) Das war bis zum Eingang der Klage beim Landgericht am 16.12.2010 - unabhängig davon, ob die Beklagte überhaupt zur Erhebung einer unstatthaften Urkundenklage Veranlassung gegeben haben kann (vgl. etwa OLG Karlsruhe, OLGZ 1985, 495) - schon deshalb nicht der Fall, weil die den Klaganspruch tragende Vereinbarung nicht schon am 10.08./03.09.2010, sondern erst am 21./22.12.2010 geschlossen wurde, die klagegegenständlichen Ansprüche gegen die Beklagte also erst zu diesem Zeitpunkt entstanden und fällig wurden.
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11
    Das gilt etwa bei einer erst im Laufe des Rechtsstreits erfolgten Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit (s. OLG Bremen, NJW 2005, 228, 229) oder sonstiger Zulässigkeitsvoraussetzungen (Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 93 Rn. 11), ferner insbesondere bei einer zunächst unschlüssigen Klage, deren Mängel erst während des Rechtsstreits behoben wurden (s. etwa BGH, NJW-RR 2004, 999; NZI 2007, 283).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05

    Anforderungen an die Darlegung einer Gläubigerbenachteiligung bei Abwicklung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11
    Das gilt etwa bei einer erst im Laufe des Rechtsstreits erfolgten Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit (s. OLG Bremen, NJW 2005, 228, 229) oder sonstiger Zulässigkeitsvoraussetzungen (Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 93 Rn. 11), ferner insbesondere bei einer zunächst unschlüssigen Klage, deren Mängel erst während des Rechtsstreits behoben wurden (s. etwa BGH, NJW-RR 2004, 999; NZI 2007, 283).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11
    Maßgebend hierfür ist der hier zugunsten der Beklagten anzuwendende Rechtsgedanke des § 93 ZPO (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 773, 774; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91 a Rn. 24).
  • OLG Bremen, 07.04.2004 - 4 W 7/04

    Sofortiges Anerkenntnis - Anwendung des Grundgedankens des § 93 ZPO im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11
    Das gilt etwa bei einer erst im Laufe des Rechtsstreits erfolgten Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit (s. OLG Bremen, NJW 2005, 228, 229) oder sonstiger Zulässigkeitsvoraussetzungen (Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 93 Rn. 11), ferner insbesondere bei einer zunächst unschlüssigen Klage, deren Mängel erst während des Rechtsstreits behoben wurden (s. etwa BGH, NJW-RR 2004, 999; NZI 2007, 283).
  • OLG Frankfurt, 16.09.1991 - 25 W 68/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11
    Anlass zur Klageerhebung aber kann nur bestehen, wenn der Anspruch des Gläubigers vor Einleitung des Rechtsstreits fällig war (s. nur etwa OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126, 128; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 31. Aufl., § 93 Rn. 5).
  • BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14

    Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von

    Diese Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs wird von der Literatur (Herget, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 93 Rn. 6 Stichwort: unschlüssige Klage; Lackmann, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 93 Rn. 27; Schulz, in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 15; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 93 Rn. 59; Gierl, in: Saenger, ZPO, 5. Aufl., § 93 Rn. 12; Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl., § 93 Rn. 3; Jaspersen/Wache, in: Beck'scher Online-Kommentar, ZPO, Stand: 15. März 2014, § 93 Rn. 37; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 93 Rn. 12; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 10), dem Bundesarbeitsgericht (NZA 2008, S. 1086 Rn. 48) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a.: OLG Karlsruhe, FamRZ 2012, S. 1967; OLG Hamm, FamRZ 2006, S. 1770; OLG Naumburg, FamRZ 2003, S. 1576; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 13 W 29/11 -, juris, Rn. 9) geteilt.
  • OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    a) Der Beklagte ist vorprozessual mehrfach zur - wie auch die Beschwerde nicht in Abrede stellt - auch schon seinerzeit durchsetzbaren und fälligen Leistung aufgefordert worden (vgl. zu Durchsetzbarkeit und Fälligkeit des Anspruchs sowie Leistungsaufforderung im Zusammenhang mit § 93 ZPO etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 ff. [juris]; Senat, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - Tz. 15 [juris]; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 5 f.).

    Es bedarf bei dieser Sachlage auch keiner weiteren Auseinandersetzung damit, dass ein Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO zwar regelmäßig auch dann noch "sofort" erfolgt, wenn es unverzüglich nach dem Zeitpunkt erklärt wird, in dem das Klagevorbringen erstmals den gestellten Antrag rechtfertigt (vgl. etwa Senat, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - Tz. 9 [juris]), dass es jedoch bei einer Umformulierung eines Antrags anders liegen könnte, wenn sich das Klagebegehren der Sache nach nicht ändert (vgl. OLG München, Urt. v. 21.04.1994 - 6 U 6893/92 - Tz. 4 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 4 [juris]).

  • AG Augsburg, 27.01.2020 - 31 C 3909/19

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufstellung der Jahresabrechnung

    Auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO, der auch im Rahmen der Entscheidung nach § 91 a ZPO zu beachten ist (vgl. Z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 13 W 29/11 -, juris), rechtfertigt keine abweichende Entscheidung, da die Beklagtenpartei zur Klageerhebung Anlass gegeben hat.
  • LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Ta 138/18
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn ein Klageantrag beschränkt wird (vgl. Stein/Jonas/Muthorst, 23. Aufl.,§ 93 ZPO Rn. 10 m. w. N.), eine bisher unzulässige Klage zulässig wird (OLG Rostock, Urt. v. 10.10.2008 - 5 U 173/08 - OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - m. w. N.) oder ein unschlüssige Klage z.B. aufgrund ergänzendem Sachvortrag schlüssig wird (BAG, Beschl. v. 01.02.2007 - IX ZB 248/05 - m. w. N.).
  • OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung durch den Berufungskläger

    War der anerkannte Klageanspruch nicht schlüssig, so soll es allerdings nach einer Meinung in der Rechtsprechung an einer Veranlassung zur Klageerhebung fehlen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1992 - 20 W 61/92 -, juris), etwa weil der Kläger erhöhte Verzugszinsen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 445) oder einen nicht fälligen Anspruch geltend macht (OLG Stuttgart JurBüro 2011, 542), ein vorprozessual ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht des Beklagten in seinem Klageantrag nicht berücksichtigt (BGH MDR 2005, 1068; OLG Hamm NJW-RR 2006, 391) oder vorprozessual einer Abmahnung eine zu weitgehende Unterlassungserklärung verbunden mit der Warnung, diese nur eingeschränkt abzugeben, zugeleitet hat (OLG Köln NJW-RR 2011, 1345; vgl. zum Ganzen HK-ZPO/Gierl, 7 Aufl. § 93 Rn 12).
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