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   OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10   

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https://dejure.org/2011,58451
OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10 (https://dejure.org/2011,58451)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2011 - 7 U 152/10 (https://dejure.org/2011,58451)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 7 U 152/10 (https://dejure.org/2011,58451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kreditfinanzierte Lebensversicherung im Rahmen des Anlagemodells "EuroPlan": Zulässigkeit der Feststellungsklage gegen eine Versicherungsgesellschaft bei Sicherungszession des Versicherungsanspruchs; Einbeziehung und Wirksamkeit der "Policebedingungen" und Auslegung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Abschlusses einer Lebensversicherung des Produkttyps "Wealthmaster Noble"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305; VVG § 5
    Wirksamkeit des Abschlusses einer Lebensversicherung des Produkttyps "Wealthmaster Noble"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auszahlungen einer Lebensversicherung können nicht durch mündliche Vorbehalte eingeschränkt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
    Da es sich bei den im Versicherungsschein genannten "regelmäßigen Auszahlungen" um keine Überschussbeteiligung nach § 153 VVG handelt (vgl. BGHZ 147, 373 ff. = VersR 2001, 839 ff., 841 m.w.N.), rechnet der Versicherungsnehmer nicht mit erheblichen Unsicherheiten, ob überhaupt und gegebenenfalls in welcher Höhe die konkret vereinbarten Auszahlungen erfolgen.

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 147, 373 ff.; BGHZ 141, 137 ff. m.w.N.).

    Vor allem hätte die Beklagte beispielsweise mit Hilfe von Schaubildern das Zusammenspiel und die Grenzen der einzelnen Mechanismen ohne große Mühe einfach erläutern können (vgl. BGHZ 147, 373 ff.).

  • BGH, 09.10.1961 - III ZR 118/60

    Feststellungsinteresse und Anspruchsverringerung (§ 12 StVG)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
    Seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn der Tatrichter die Klage für prozessökonomisch erachtet (RGZ 129, S. 31 ff. 34 f.; RGZ 152, S. 193 ff., 196 ff.; BGHZ 2, S. 250 ff.; BGHZ 36, S. 38 ff.).

    In solchen Fällen bestehen seit jeher und in ständiger Rechtsprechung keine prozessualen Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Feststellungsverfahrens (RGZ 129, S. 31 ff., 34 f.; RGZ 152, S. 193 ff., 196 ff.; BGHZ 2, S. 250 ff.; BGHZ 36, S. 38 ff.).

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
    Seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn der Tatrichter die Klage für prozessökonomisch erachtet (RGZ 129, S. 31 ff. 34 f.; RGZ 152, S. 193 ff., 196 ff.; BGHZ 2, S. 250 ff.; BGHZ 36, S. 38 ff.).

    In solchen Fällen bestehen seit jeher und in ständiger Rechtsprechung keine prozessualen Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Feststellungsverfahrens (RGZ 129, S. 31 ff., 34 f.; RGZ 152, S. 193 ff., 196 ff.; BGHZ 2, S. 250 ff.; BGHZ 36, S. 38 ff.).

  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
    Einseitige Bestimmungsvorbehalte sind nach § 315 BGB mit dem Transparenzgebot nur vereinbar, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind, sowie Anlass, Richtlinien und Grenzen der Ausübung möglichst konkret angeben (vgl. BGH NJW 2000, 651 [juris Rdnr. 18]).
  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 147, 373 ff.; BGHZ 141, 137 ff. m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268; BGHZ 123, 83; BGH VersR 2009, 623; BGH VersR 2010, 489).
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
    § 5 Abs. 2 und 3 VVG a. F. gelten indes, was die Beklagte versicherungsrechtlich verkennt, nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht bei (Versicherungsscheins-) Abweichungen, ungeachtet eines ebenfalls von der Beklagten nicht vorgenommenen Abweichungshinweises, zugunsten eines Versicherungsnehmers (BGH VersR 1976, 477 ff.; BGH VersR 1990, 887 ff.; BGH VersR 1995, 648 ff.).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10
    Von § 264 Nr. 2 ZPO ist etwa erfasst, wenn von einer Feststellungs- auf eine Leistungsklage oder umgekehrt übergegangen wird (BGH VersR 1992, S. 1110 f.) oder auch wenn von einer Freistellungs- zur Leistungsklage gewechselt wird, soweit sich die gem. § 264 Nr. 2 und 3 ZPO zulässigen Klagänderungen jeweils auf dasselbe Rechtsverhältnis beziehen (BGH VersR 1994, S. 621 f.).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 80/95

    Zulässigkeit der Klageänderung bei Übergehen vom Antrag auf Herausgabe einer

  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages

  • BGH, 09.05.1990 - IV ZR 51/89

    Vorschriftwidriger Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen

  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

  • BGH, 07.03.1966 - II ZR 225/63

    Feststellungsklage gegen die Feuerversicherung auf Versicherungsschutz -

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