Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 73/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21697
OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 73/18 (https://dejure.org/2019,21697)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2019 - 2 U 73/18 (https://dejure.org/2019,21697)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 2 U 73/18 (https://dejure.org/2019,21697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,21697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Schutz einer Kollektivmarke mit geografischer Herkunftsangabe und weiteren beschreibenden Angaben: Schutzumfang; Bestimmung der Grenzen zur Benutzung der Kollektivmarke unter Beachtung der Qualitätsregelungsverordnung der EU; Gesamtabwägung bei der Prüfung der ...

  • kanzlei.biz

    Geografische Herkunftsangabe "Hohenloher Landschwein" und "Hohenloher Weiderind" zur Qualitätssicherung geschützt

Kurzfassungen/Presse (7)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall w. V. obsiegt im Rechtsstreit wegen Verletzung ihrer Kollektivmarken Hohenloher Landschwein und Hohenloher Weiderind

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Marke "Hohenloher Landschwein" - Darf eine Fleischfabrik die geschützte Marke einer "Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft" verwenden?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Verwendung der Bezeichnungen "Hohenloher Landschwein" und "Hohenloher Weiderind"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schutzumfang einer Kollektivmarke im Hinblick auf geographische Herkunftsangabe

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Schutzumfang einer Kollektivmarke im Hinblick auf geographische Herkunftsangabe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung der Kollektivmarken Hohenloher Landschwein und Hohenloher Weiderind

  • datev.de (Pressemitteilung)

    Verletzung der Kollektivmarken Hohenloher Landschwein und Hohenloher Weiderind

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.07.2022 - I ZR 121/21

    Google-Drittauskunft - Markenrechtsverletzung im Internet: Umfang der

    (3) Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum die Ansicht vertreten, dass sich der Drittauskunftsanspruch nicht lediglich auf die in § 19 Abs. 1 MarkenG genannten widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen bezieht, sondern auch auf widerrechtlich gekennzeichnete Werbemittel wie die hier in Rede stehende Anzeige (OLG Stuttgart, WRP 2019, 1602 [juris Rn. 139]; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 19 Rn. 39; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 19 MarkenG Rn. 9; Fezer aaO § 19 MarkenG Rn. 52).

    Hieraus kann entgegen einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Ansicht (OLG Stuttgart, WRP 2019, 1602 [juris Rn. 139]; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 19 Rn. 39; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 19 MarkenG Rn. 9; Fezer aaO § 19 MarkenG Rn. 52) nicht der Schluss gezogen werden, dass sich nach dem Willen des Gesetzgebers die Auskunftspflicht auf alle schutzrechtsverletzenden Gegenstände und Tätigkeiten beziehen sollte, insbesondere auch auf rechtsverletzende Werbemittel (§ 14 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG).

  • KG, 25.03.2022 - 5 U 1032/20

    Curveball - Titelschutz nach dem Markengesetz: Historische Begebenheiten

    Insoweit käme allein § 23 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG in Betracht, der die freie Verwendbarkeit von Angaben ohne Unterscheidungskraft sowie von beschreibenden Angaben ermöglicht und somit dem Freihaltebedürfnis bestimmte Begriffe im geschäftlichen Verkehr Rechnung trägt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2019 - 2 U 73/18 - WRP 2019, 1602, Rdnrn. 104, 108 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2021 - 2 U 149/20
    Bei der Schweinefleischerzeugung gibt es heute verschiedene Produktlinien, so - in aufsteigender Qualitätsstufe - das Hohenloher Landschwein (vgl. Senatsurteil vom 25. Juli 2019 - 2 U 73/18), das Schwäbisch-Hällische Schwein, Bioland und Demeter.
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 109/18

    Kollektivmarke: Schutz von einer geografische Herkunftsangabe enthaltenden Marke

    Der Streitwert lag bei Anhängigkeit der Klage bei 325.000,00 Euro (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag zu Az. 2 U 73/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht