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   OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 8 W 531/91, 8 W 532/91   

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OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 8 W 531/91, 8 W 532/91 (https://dejure.org/1993,9557)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.1993 - 8 W 531/91, 8 W 532/91 (https://dejure.org/1993,9557)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 8 W 531/91, 8 W 532/91 (https://dejure.org/1993,9557)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 27.06.1984 - 5 W 85/84

    Zur Bewertung der Fertigung der Liste der Gesellschafter bei Anmeldung einer GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 8 W 531/91
    Er teilt vielmehr die von der inzwischen jedenfalls überwiegenden Meinung vertretene gegenteilige Ansicht, daß es sich bei der Erstellung der Gesellschafterliste um ein selbständiges Geschäft handelt, für die der Notar eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostG erhält (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1078 = KostRspr. § 147 KostG, Nr. 89 = DNotZ 1985, 121 m. zust. Anm. Lappe; OLG Saarbrücken MittBayNot 1984, 215 = MittRhNotK 1984, 222 ; Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, 12. Aufl., § 147 KostG, Rd.-Nr. 109; Göttlich/Mümmler, KostG, 9. Aufl., Stichwort "GmbH", Anm. 4.5).

    Diese Tätigkeit läßt sich daher nicht als ein echtes Nebengeschäft zur Anmeldung der Gesellschaft qualifizieren; sie stellt vielmehr ein selbständiges Geschäft dar, das die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO erwachsen läßt (vgl. zum Vorstehenden insgesamt OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1078,1079 und OLG Saarbrücken MittBayNot 1984, 215, 216, je m. w. N.).

  • BFH, 23.01.1992 - IV R 95/90

    Veräußerung durch Abgabe eines Verkaufsangebot gegen zinslose Darlehensgewährung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 8 W 531/91
    12. Steuerrecht/Einkommensteuer - Bindendes Angebot als Veräußerung i. S. v. §§ 14 a Abs. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 a EStG (BFH, Urteil vom 23.1.1991 - IV R 95/90) EStG §§ 14 a Abs. 2; 23 Abs. 1 Nr. 1 a Die Abgabe eines Verkaufsangebots gegen zinslose Darlehensgewährung in Höhe des späteren Kaufpreises mit entsprechender dinglicher Sicherung des Käufers und Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung seines Anspruchs auf Eigentumsübergang kann zu einerso starken Bindung führen, daß eineVeräußerung i. S. v. § 14 a Abs. 2 S. 3 EStG anzunehmen ist.
  • OLG Stuttgart, 19.12.1983 - 8 W 167/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 8 W 531/91
    Der Senat, der bereits mit Beschluß vom 19.12.1983 (DNotZ 1984, 654 f.) Zweifel an der Richtigkeit der von der h. M. vorgenommenen Auslegung des § 145 Abs. 1 S. 1 KostO geäußert hat, sieht auch.
  • BayObLG, 11.01.1985 - BReg. 3 Z 230/84

    Verweisungsurkunde zur Durchführung eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 8 W 531/91
    Auch die Entscheidungen des KG DNotZ 1940, 282 ff und DNotZ 1940, 366 ff. sind zur Stützung der h. M. nicht geeignet (vgl. hierzu Bengel, DNotZ 1985, 572, 574ff.).
  • OLG Stuttgart, 31.01.1984 - 8 W 525/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 8 W 531/91
    Er teilt vielmehr die von der inzwischen jedenfalls überwiegenden Meinung vertretene gegenteilige Ansicht, daß es sich bei der Erstellung der Gesellschafterliste um ein selbständiges Geschäft handelt, für die der Notar eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostG erhält (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1078 = KostRspr. § 147 KostG, Nr. 89 = DNotZ 1985, 121 m. zust. Anm. Lappe; OLG Saarbrücken MittBayNot 1984, 215 = MittRhNotK 1984, 222 ; Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, 12. Aufl., § 147 KostG, Rd.-Nr. 109; Göttlich/Mümmler, KostG, 9. Aufl., Stichwort "GmbH", Anm. 4.5).
  • OLG Frankfurt, 15.12.1986 - 20 W 426/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 8 W 531/91
    Zwar steht der angefochtene Beschluß in Einklang mit der Rechtsansicht des OLG Karlsruhe ( Rpfleger 1977, 228 ) und des OLG Frankfurt ( JurBüro 1987, 590 = DNotZ 1987, 641 ).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.1993 - 10 W 34/92

    Einschränkung des Kostenprivilegs bei Hofübergabe

    10. Kostenrecht - Gebühr für den Entwurf eines Gesellschafterbeschlusses (OLG Stuttgart, Beschluß vom 26.1.1993 - 8 W 531/91 und 8 W 532/91 - mitgeteilt vom B. Zivilsenat des OLG Stuttgart) KostG § 145 Abs. 1 S. 1 gilt nicht nur für Entwürfe von Urkunden, die rechtsgeschäftliche Erklärungen zum Gegenstand haben, sondern auch für Entwürfe von Gesellschafterbeschlüssen.
  • LG Düsseldorf, 27.10.2009 - 25 T 314/09

    Anwendbarkeit des § 145 Kostenordnung (KostO) bei der Fertigung eines

    Die Kammer teilt diese einschränkende Auslegung des § 145 KostO nicht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Januar 1993, Az.: 8 W 531/91; LG Dresden, Beschluss vom 24. Februar 2006, Az.: 13 T 1013/04).
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