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   OLG Stuttgart, 26.03.2001 - 3 Ws 51/2001, 3 Ws 51/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13461
OLG Stuttgart, 26.03.2001 - 3 Ws 51/2001, 3 Ws 51/01 (https://dejure.org/2001,13461)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.03.2001 - 3 Ws 51/2001, 3 Ws 51/01 (https://dejure.org/2001,13461)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. März 2001 - 3 Ws 51/2001, 3 Ws 51/01 (https://dejure.org/2001,13461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 140 Abs. 2 § 364a, 364b
    Bestellung eines Pflichtverteidigers für die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Wiederaufnahmeverfahren

Verfahrensgang

  • AG Schwäbisch Hall - AR 33/00
  • LG Heilbronn - 3 Qs 457/00
  • OLG Stuttgart, 26.03.2001 - 3 Ws 51/2001, 3 Ws 51/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 114
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2001 - 3 Ws 51/01
    Hierzu gehört auch, dass er dann, wenn er die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, einen rechtskundigen Beistand (Pflichtverteidiger) erhält, wenn sich dessen Mitwirkung als geboten erweist (BVerfG, NJW 1978, 151 ).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.1987 - 1 Ws 836/87

    Wahlverteidiger; Wahlverteidigung; Pflichtverteidiger; Beiordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2001 - 3 Ws 51/01
    Gemäß § 364 a StPO ist einem Verurteilten, der keinen Verteidiger hat (der Antrag eines Wahlverteidigers, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, enthält die schlüssige Erklärung, die Wahlverteidigung solle mit der Bestellung enden, OLG Düsseldorf, MDR 1988, 431 ), auf Antrag ein Verteidiger für das Wiederaufnahmeverfahren zu bestellen, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint und der Antrag nicht offensichtlich mutwillig oder aussichtslos ist (vgl. für viele Schmidt in KK, StPO , 4. Aufl., Rdnr. 1 zu § 364 a).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03

    Pflichtverteidigung: Erstrecken der Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung

    Gegen die Verwerfung der hiergegen gerichteten Beschwerde kann keine weitere Beschwerde gemäß § 310 StPO eingelegt werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. März 2001 - 3 Ws 51/2001).
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