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   OLG Stuttgart, 26.06.2013 - 4 U 156/12   

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https://dejure.org/2013,63414
OLG Stuttgart, 26.06.2013 - 4 U 156/12 (https://dejure.org/2013,63414)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.2013 - 4 U 156/12 (https://dejure.org/2013,63414)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 4 U 156/12 (https://dejure.org/2013,63414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung: Verjährung des Schadensersatzanspruchs mangels hinreichender Individualisierung der Forderung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen von Lichtbildern im Internet: Verjährung des Schadensersatzanspruchs mangels hinreichender Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungseinrede bzgl. eines Schadensersatzbegehrens aus abgetretenem Recht wegen einer Verletzung von Urheberrechten an Fotografien; Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Zugänglichmachung von Fotografien über das Internet

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 194 BGB, § 199 BGB, § 204 Abs 1 Nr 3 BGB, § 19a UrhG, § 97 Abs 2 UrhG
    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen von Lichtbildern im Internet: Verjährung des Schadensersatzanspruchs mangels hinreichender Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch verjährt erst in zehn Jahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Nur in Einzelfällen führt es zur Bejahung grob fahrlässiger Unkenntnis, wenn eine naheliegende Nachfrage unterbleibt (vgl. Palandt, a.a.O. § 199 Rn. 39 auch zu gesteigerten Erwartungen an Unternehmen als Gläubiger), was aber voraussetzt, dass für den Gläubiger konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anspruchs ersichtlich sind und sich ihm der Verdacht einer möglichen Schädigung aufdrängen muss (BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247108, Rn. 16), und dass er sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe beschaffen könnte, aber die auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit nicht ausnutzt (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2013 - Az. 4 U 156/12 , Rn. 65).
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