Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 26.06.2013 - 4 U 28/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Internetportal für die Bewertung von Ärzten: Unterlassungsanspruch eines Arztes gegen den Betreiber des Portals bei unwahrer Tatsachenbehauptung; Auskunftsanspruch des Arztes über den Verfasser einer Bewertung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TMG § 2 S. 1 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
Pflicht des Betreibers eines Internet-Ärzte-Bewertungsportals zur Unterlassung von falschen Tatsachenbehauptungen in einer Bewertung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht des Betreibers eines Internet-Ärzte-Bewertungsportals zur Unterlassung von falschen Tatsachenbehauptungen in einer Bewertung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13
Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung
Mit einem auf das "Verbreiten" beschränkten Unterlassungsausspruch ist auch dem Umstand, dass die Beklagte nur als Störerin haftet, hinreichend Rechnung getragen (so auch schon Senat, Urteil vom 26.06.2013, 4 U 28/13). - LG Frankfurt/Main, 05.03.2015 - 3 O 188/14
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Unterlassung der Verbreitung einer …
Die Störereigenschaft scheitert nicht an § 10 TMG, weil die dort geregelte Haftungsbeschränkung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht für Unterlassungsansprüche gilt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2013, 4 U 28/13 = BeckRS 2014, 10797 Tz. 37). - OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
Urheberrechtsverletzung im Internet: Täterschaftliche Haftung des Betreibers …
Er hat mithin den - gewohnheitsrechtlich anerkannten (…vgl. nur Dreier/Schulze, a.a.O., § 97 Rn. 78 m.w.N.) - allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Auskunftsanspruch gemäß §§ 242, 259, 260 BGB geltend gemacht, welcher als Hilfsanspruch zum Schadensersatzanspruch bzw. als "Minus" zum Anspruch auf Beseitigung (Löschung) und Unterlassung voraussetzt, dass der in Anspruch Genommene tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen hat (für eine solche als Täter, Teilnehmer oder Störer haftet, vgl. nur Dreier/Schulze, ebenda m.w.N. und Senat, Urteil vom 26.06.2013, 4 U 28/13, Urteilsumdruck S. 14 f. unter II. 2.). - OLG Düsseldorf, 08.08.2014 - 16 U 30/14
Anspruch einer Hebamme auf Begrenzung des Zugangs zu einem …
Dass die Beklagte diese zuvor redaktionell kontrolliert, ist weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2013, 4 U 28/13, juris (Ärztebewertungsportal), offengelassen für ein Lehrerbewertungsportal: BGH, Urteil vom 23.06.2009, VI ZR 196/08; bejaht für ein Rezepteportal: BGH, Urteil vom 12.11.2009, I ZR 166/07, juris).