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   OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 6 U 226/15   

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https://dejure.org/2016,64923
OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 6 U 226/15 (https://dejure.org/2016,64923)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2016 - 6 U 226/15 (https://dejure.org/2016,64923)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 6 U 226/15 (https://dejure.org/2016,64923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Darlehensvertrages; Umfang des Nutzungsersatzes bei Rückgewähr der gegenseitig erbrachten Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Darlehensvertrages; Umfang des Nutzungsersatzes bei Rückgewähr der gegenseitig erbrachten Leistungen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 18.04.2017 - 6 U 36/16

    Immobilienkredit: Verwirkung des Widerrufsrechts nach einvernehmlicher

    Die Kläger sind zur Zahlung des Restsaldos nur Zug um Zug gegen Bewilligung der Löschung der als Sicherheit bestellten Grundschuld verpflichtet, da ihnen insofern ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zusteht (so bereits Senat v. 26.7.2016 - 6 U 226/15), das sie im Prozess und bereits im Schreiben vom 15.1.2015 (K2-2) geltend gemacht haben.
  • OLG Stuttgart, 23.05.2017 - 6 U 192/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung bei Widerruf eines einvernehmlich

    Da es sich um Durchschnittswerte handelt, müssen auch solche Zinssätze als noch marktüblich angesehen werden, die in einer gewissen Streubreite über oder unter dem Durchschnitt liegen (Senat v. 26.7.2016 - 6 U 226/15; OLG Brandenburg v. 20.1.2016 - 4 U 79/15 Tz.97).
  • LG Tübingen, 24.01.2018 - 2 O 250/15

    Widerrufsbelehrung von Immobiliendarlehen der DSL Bank fehlerhaft

    Bei Immobiliardarlehensverträgen liegt der übliche Verzugszins gemäß § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB - entgegen der Ansicht der Kläger - bei 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr, so dass dieser Zinssatz für die Bemessung des geschuldeten Nutzungsersatzes maßgeblich ist (BGH, Urteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123, juris Rn. 58; vom 25. April 2017 -XI ZR 573/15, WM 2017, 1004, juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Urteile vom 24. November 2015 - 6 U 140/14, BKR 2016, 68, juris Rn. 68 f.; vom 6. Oktober 2015 - 6 U 148/14, juris Rn. 69; vom 26. Juli 2016 - 6 U 226/15, juris Rn. 65).

    Abgesehen davon müssen auch solche Zinssätze als noch marktüblich angesehen werden, die innerhalb der Streubreite der in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze oder nur geringfügig bis zu 1 Prozentpunkt darüber liegen (BGH, Urteile vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15, juris Rn. 17; vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, juris Rn. 29 mwN; OLG Stuttgart, Urteile vom 23. Mai 2017 - 6 U 192/16, juris Rn. 49; vom 26. Juli 2016 - 6 U 226/15, juris Rn. 61; OLG Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2016-4 U 79/15, juris Rn. 97).

  • OLG München, 09.04.2020 - 19 U 2358/19

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Berufung, Grundschuld, Frist,

    Eine andere Auslegung der Sicherungsabrede kommt nur in Betracht, wenn besondere, vom Schuldner darzulegende und zu beweisende Gründe bestehen, die ausnahmsweise gegen die Einbeziehung der Folgeansprüche in die Sicherungsvereinbarung sprechen (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juli 2016 - 6 U 226/15 -, Rn. 71, juris vgl. zudem BGH v. 28.10.2003 - XI ZR 263/02, Rz. 22 BGH, Urteil vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90 -, BGHZ 114, 57-73, Rz. 45 ff.).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 4 U 122/20

    Rückübertragung von Geschäftsanteilen; Vertraglicher Anspruch auf

    Zur Entstehung gelangt der Anspruch durch den Abschluss des Sicherungsvertrages; allerdings ist er durch die Tilgung der gesicherten Forderung aufschiebend bedingt (OLG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2016 - 6 U 226/15 - Rn. 70 m.w.N.).
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