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   OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08   

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OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08 (https://dejure.org/2008,806)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.08.2008 - 6 W 55/08 (https://dejure.org/2008,806)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. August 2008 - 6 W 55/08 (https://dejure.org/2008,806)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Callcenter-Vertrag über ungewollte Telefonwerbung nichtig - Ein Vertrag, durch den sich der Betreiber einesCallcenters verpflichtet, Verbrauchern gegenüber ohne deren Einwilligung telefonische Akquise (Telefonwerbung)zu betreiben ist wegen Verstoßes gegen §§ 7 Abs. 2 Nr. ...

  • openjur.de

    Telefonwerbung: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des Betreibers eines Call Centers, der sich zu Telefonwerbung verpflichtet hat

  • Telemedicus

    Call-Center-Vertrag über Telefon-Spam ist nichtig

  • Telemedicus

    Call-Center-Vertrag über Telefon-Spam ist nichtig

  • webshoprecht.de

    Zur Unwirksamkeit eines Cold-Call-Basisvertrages bei fehlender Einwilligung der Anschlussinhaber

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Call-Center-Vertrag zur Durchführung von unerlaubten Werbeanrufen (Cold Calls) ist nichtig

  • JurPC

    Nichtigkeit eines Call Center Vertrages bezüglich Telefonwerbung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Cold Calling-Aufträge sittenwidrig und damit kostenlos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Basisvertrags über die Verpflichtung des Betreibers eines Call Centers gegenüber einem Auftraggeber zum Betreiben von Telefonwerbung bei Dritten ohne deren Einwilligung; Telefonische Aquisition von Verbrauchern; Rechtmäßigkeit eines zur Begehung ...

  • kanzlei.biz

    Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • adresshandel-und-recht.de

    Unwirksamkeit eines Cold Call-Vertrages

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Nichtiger Basisvertrag zwischen dem Betreiber eines Call Centers und dem Auftraggeber

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 683; ; BGB § 812; ; BGB § 817 S. 2; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit eines Vertrags über Telefonwerbung bei Dritten - Kein Anspruch auf Aufwendungsersatz für Telefonisten eines Call Center Betreibers beim Cold Calling

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Adresshandel/Datenhandel - Telefonwerbung - Werbung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Call-Center Vertrag nichtig

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Cold Calling-Aufträge sittenwidrig und damit kostenlos

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksamer Callcenter-Vertrag über unerlaubte Telefonwerbung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtiger Basisvertrag zwischen dem Betreiber eines Call Centers und dem Auftraggeber

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Cold Call-Verträge sind unwirksam

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Vertrag mit Callcenter zur Durchführung von Cold calls ist nichtig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Cold-Call-Verträge sind nichtig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cold-Call-Verträge sind nichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Cold Call-Verträge sind unwirksam

  • 123recht.net (Pressebericht, 30.9.2008)

    Cold-Call-Verträge sind nichtig!

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3071
  • MDR 2008, 1383
  • MMR 2009, 128
  • MIR 2008, Dok. 275
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 30.08.1996 - 2 U 104/96

    Nichtigkeit eines Vertrags mit wettbewerbswidrigen Maßnahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08
    Wie ein anderer Senat des erkennenden Gerichts bereits 1996 entschieden hat (NJW-RR 1997, 236) und was in der Literatur durchgehend genauso beurteilt wird (z.B. Armbrüster in Münchener Kommentar zum BGB 5. Auflage § 134 Rdnr. 67 mwN oder Sack in Staudinger BGB § 134 Bearb. 2003 Rdnr. 298), ist ein Vertrag nach § 134 BGB nichtig, der zur Begehung unlauteren Wettbewerbs verpflichtet ("Basisvertrag"), ohne dass zwischen den verschiedenen möglichen Verstößen differenziert werden müsste.
  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08
    Abgesehen davon, dass sie nach ihrem eigenen Vorbringen lediglich ihre Selbstkosten an die Antragsgegnerin weiter geben sollte und daher ihren Lebensunterhalt nicht aus den Einnahmen des Call Centers bestreiten können sollte, fehlt es bei mehreren von ihr entlohnten weiteren Beschäftigten auch daran, dass ihre soziale Stellung nicht dem Typ einer arbeitnehmerähnlichen Person entsprach (BAGE 14, 17, 20f).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87

    Telefonwerbung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08
    Damit war der Vertrag darauf gerichtet, dass die Antragstellerin durch ihre Mitarbeiter systematisch gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1, § 3 UWG in der im Vertragszeitraum geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2004 verstieß, wofür es genügt, wenn Inhalt der Anrufe die Vereinbarung eines Vertretertermins sein soll (BGH GRUR 1989, 753, 754).
  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08
    ist die vorliegende Konstellation nicht damit vergleichbar, dass dem unrechtmäßigen Verleiher von Arbeitskräften wenigstens ein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Entleiher zugesprochen wurde, soweit er die verliehenen Arbeitskräfte bereits entlohnt hatte (vgl. hierzu BGHZ 75, 299, 302ff).
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 592/03

    Nichtiger Arbeitsvertrag - Rückabwicklung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08
    Bei dieser Sachlage muss der Frage nicht nachgegangen werden, ob den Mitarbeitern der Antragstellerin überhaupt Entlohnungsansprüche gegen diese zustanden oder ob auch diese Verträge trotz - sofern Arbeitsverhältnisse vorliegen sollten - der Grundsätze faktischer Arbeitsverhältnisse (jedenfalls insoweit) nach § 134 BGB nichtig sind, als sie in eigener Person Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG begehen sollten (vgl. dazu dass auch die Telefonisten selbst Täter sein können: Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG 8. Auflage § 8 Rdnr. 2.5 und zur Überwindung der Lehre der faktischen Gesellschaft bei verbotenen Leistungen des Arbeitnehmers: BAG BB 2005, 782, 783f).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08
    Ansprüche aus § 683 BGB, also auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag, bestehen ebenfalls nicht, da die Antragstellerin die Erbringung der Dienstleistung wegen des Verstoßes gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG den Umständen nach nicht für erforderlich halten durfte (vgl. hierzu BGHZ 37, 258, 263f).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2018 - 13 U 165/16

    Unwirksamkeit des Verkaufs von Adressdaten durch den Insolvenzverwalter einer

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein Vertrag, der zur Begehung unlauteren Wettbewerbs verpflichtet, gemäß § 134 BGB nichtig ist (OLG Stuttgart, Beschluss v. 26.08.2008, 6 W 55/08, juris Rn. 8 ff.; LG Düsseldorf, Urt. v. 20.12.2013, 33 O 95/13, juris Rn. 22; Schaffland/Wiltfang/Holthaus, DS-GVO/BDSG, § 29 BDSG Rn. 11; MüKoBGB/Armbrüster, 7. A. 2015, § 134 Rn. 67; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. A. 2017, § 134 Rn. 24).

    Ein solcher Vorsatz ist nämlich bereits dann anzunehmen, wenn sich der Leistende der Einsicht in die Gesetzeswidrigkeit leichtfertig verschließt (OLG Stuttgart, Beschluss v. 26.8.2008, 6 W 55/08, juris Rn. 14; Palandt/Sprau, 76. A. 2017, § 817 Rn. 17; MüKoBGB/Schwab, 7. A. 2017, § 817 Rn. 84).

    Der hier in Rede stehende Verbotszweck soll auch nicht dem Schutz des Käufers der Adressen dienen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 26.8.2008, 6 W 55/08, juris Rn. 15), sondern dem Schutz der betroffenen Dateninhaber.

  • AG Bremen, 21.11.2013 - 9 C 573/12

    Unzuläsigkeit von Cold Calls

    Am Telefon wird der Mitarbeiter eines an der Provision interessierten Callcenters (vgl. hierzu: OLG Stuttgart, NJW 2008, 3071: Der Basisvertrag, mit dem sich der Betreiber eines Call Centers gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, bei Dritten ohne deren Einwilligung Telefonwerbung zu betreiben, ist nach § 134 BGB nichtig) schwerlich eine ausgewogene Vertragserläuterung betreiben.
  • LG Saarbrücken, 06.11.2014 - 3 O 260/11

    Vergabe eines öffentlichen Auftrags: Nichtigkeit bei kollusivem Zusammenwirken

    Bereicherungsansprüche sind gemäß § 817, S. 2 BGB ausgeschlossen bei Dienst- und Werkverträgen bezüglich der Vergütung für verbotene Leistungen einschließlich des Wertersatzes hierfür (geklärt durch BGH, Urteil vom 1.8.2013, II ZR 6/13 = BGHZ 198, 141; Sprau aaO, Rn. 23; OLG Stuttgart, NJW 2008, 3071 für wettbewerbswidrige Telefonwerbung; BAG NJW 57, 726, für Leistungen, in die gegen ein tarifvertragliches Verbot verstoßen).

    Es muss in diesen Fällen also nach dem Sinn der Verbotsnorm gefragt werden und ob dieser am ehesten Geltung verschafft werden kann, wenn § 817 S. 2 BGB angewandt wird oder wenn dies unterbleibt (BGH Urteil vom 10.4.2014 aaO; Lorenz in Staudinger, 2007, § 817 Rn. 14; inhaltlich auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.08.2008, 6 W 55/08, Juris Rn. 15; BGH "Schenkkreis" aaO; BAG, NJW 1957, 726).

  • LG Aachen, 28.10.2021 - 12 O 510/20

    Rückzahlung der Verluste aus Online-Casino

    Wer allerdings leichtfertig vor dem Verbotensein seines Handelns die Augen verschließt, steht dem bewusst Handelnden gleich, wobei ein Bewusstsein der bzw. leichtfertiges Verschließen vor der Folge der Vertragsnichtigkeit nicht notwendig ist (BGH NJW 89, 3217; OLG Stuttgart NJW 2008, 3071).
  • LG Bonn, 30.11.2021 - 5 S 70/21
    Wer allerdings leichtfertig vor dem Verbotensein seines Handelns die Augen verschließt, steht dem bewusst Handelnden gleich, wobei ein Bewusstsein der bzw. leichtfertiges Verschließen vor der Folge der Vertragsnichtigkeit nicht notwendig ist (BGH NJW 89, 3217; OLG Stuttgart NJW 2008, 3071).
  • LG Bielefeld, 03.02.2022 - 6 O 231/20

    Online-Casino aus Gibraltar muss Spieleinsätze zurückzahlen

    Wer allerdings leichtfertig vor dem Verbotensein seines Handelns die Augen verschließt, steht dem bewusst Handelnden gleich, wobei ein Bewusstsein der bzw. leichtfertiges Verschließen vor der Folge der Vertragsnichtigkeit nicht notwendig ist (BGH NJW 89, 3217; OLG Stuttgart NJW 2008, 3071, LG Aachen, Urteil v. 28.10.2021, 12 O 510/20).
  • LG Konstanz, 02.02.2022 - D 2 O 287/21

    Die bei einem ausländischen Online-Glücksspielanbieter getätigten Spieleinsätze

    Wer leichtfertig vor dem Verbotensein seines Handelns die Augen verschließt, steht dabei dem bewusst Handelnden gleich, wobei ein Bewusstsein der bzw. leichtfertiges Verschließen vor der Folge der Vertragsnichtigkeit nicht notwendig ist (BGH NJW 89, 3217; OLG Stuttgart NJW 2008, 3071).
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